Rechtsprechung
   BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 778/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9521
BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 778/10 (https://dejure.org/2012,9521)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2012 - 10 AZR 778/10 (https://dejure.org/2012,9521)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 (https://dejure.org/2012,9521)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,9521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sparkassensonderzahlung - Pfändbarkeit - Weihnachtsvergütung iSv. § 850a Nr. 4 ZPO

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1246
  • DB 2012, 1157
  • Rpfleger 2012, 451
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1035/08

    Arzthelferin in der Funktionsdiagnostik - Zulage

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 778/10
    Der Wortlaut der Tarifnorm, von dem vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., BAG 24. Februar 2010 - 10 AZR 1035/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Nr. 220) , enthält keinen Hinweis darauf, dass der garantierte Anteil der SSZ aus Anlass von Weihnachten gezahlt wird.

    Bleiben nach Auslegung einer Tarifnorm nach Wortlaut, Wortsinn und tariflichem Gesamtzusammenhang Zweifel an deren Inhalt und dem wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien, so kann zwar auf die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrags zurückgegriffen werden (st. Rspr., BAG 24. Februar 2010 - 10 AZR 1035/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Nr. 220) .

  • LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 623/10

    Pfändungsschutz bei Sparkassensonderzahlung

    Auszug aus BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 778/10
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. Oktober 2010 - 17 Sa 623/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 59/12

    Berechnung des pfändbaren Einkommens

    Sinn des § 850a ZPO ist es, einen Anreiz für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten zu erhalten (Nr. 1, 3) , bestimmte Aufwendungen des Schuldners auszugleichen (Nr. 3, 4) und ihm bestimmte Zuwendungen aus sozialen Gründen zu belassen (Nr. 2 - 8) (vgl. BAG 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - Rn. 12; Hk-ZV/Meller-Hannich § 850a Rn. 2; Stöber Forderungspfändung Rn. 976) .
  • BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 233/15

    Jahressonderzahlung - Pfändbarkeit

    Der Senat hat dies bereits für den garantierten Anteil der Sparkassensonderzahlung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 TVöD BT-S entschieden (BAG 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 -) .

    "Weihnachtsvergütung" in diesem Sinne ist nicht nur die klassische "Weihnachtsgratifikation", die der Arbeitgeber als Beitrag zu den erhöhten Aufwendungen des Arbeitnehmers leistet, sondern kann auch eine Sondervergütung für erbrachte Arbeit sein, sofern sie aus Anlass des Weihnachtsfestes gezahlt wird (vgl. grundlegend dazu BAG 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - Rn. 9 ff.) .

    Unabhängig hiervon kann die Fälligkeit einer Zahlung in zeitlicher Nähe zu Weihnachten ohne ergänzende Anhaltspunkte aber nur bei einer reinen Gratifikation, also einer Leistung die von der Erbringung der Gegenleistung nicht abhängig ist, durchgreifendes Indiz für das Vorliegen einer "Weihnachtsvergütung" sein (BAG 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - Rn. 16) .

    Bei einer solchen Zahlung mit Vergütungscharakter ist ohne Vorliegen weiterer Anhaltspunkte regelmäßig davon auszugehen, dass geleistete Arbeit zusätzlich honoriert werden soll; damit ist eine andere als die nach § 850a Nr. 4 ZPO erforderliche Zweckbestimmung maßgeblich (BAG 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - Rn. 16) .

  • VG Düsseldorf, 20.12.2016 - 23 K 449/16

    Jährliche Sonderzahlung; Sonderzuwendung ; Weihnachtsvergütung ; Weihnachtsgeld ;

    Eine Weihnachtsvergütung im Sinne der Norm liegt jedoch nur dann vor, wenn die Zahlung aus Anlass des Weihnachtsfestes erfolgt, BAG, Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 -, juris, Rn 13; BAG, Urteil vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 -, juris, Rn 10; Brehm, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Auflage 1995, § 850a Rn 27; Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO, 36. Auflage 2015, § 850a Rn 5.

    Da § 850a Nr. 4 ZPO zudem ausdrücklich von einer Weihnachts vergütung spricht, unterfallen nicht nur Gratifikationen, sondern auch Zuwendungen mit Vergütungscharakter, wie zum Beispiel Jahresprämien oder ein 13. Monatsgehalt dem Pfändungsschutz, BAG, Urteil vom 14. März 2012 -10 AZR 778/10 -, juris, Rn 10; LAG München, Urteil vom 18. November 2015 - 11 Sa 669/15 -, juris, Rn 35; Brehm, in Stein/Jonas, ZPO, 21. Auflage 1995, § 850a Rn 27, sofern sie aus Anlass des Weihnachtsfestes gezahlt werden.

    Eine Zahlung innerhalb einer Zeitspanne, in der üblicherweise Weihnachtsaufwendungen getätigt werden, kann Indizwirkung für das Vorliegen einer Weihnachtsvergütung haben, insbesondere, wenn die Bezeichnung der Gratifikation den Zweck nicht deutlich macht, BAG, Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 -, juris, Rn 18; BAG, Urteil vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 -, juris, Rn 16; LAG München, Urteil vom 18. November 2015 - 11 Sa 669/15 -, juris, Rn 39; BayVGH, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 3 ZB 06.2358 -, juris, Rn 4; VG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juni 2005 - 3 K 788/04 -, juris, Rn 15; Brehm, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Auflage 1995, § 850a Rn 27; Lüke, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage 1999, § 850a Rn 30; Smid, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Auflage 2007, § 850a Rn 16.

    Bei einer Zahlung mit Vergütungscharakter ist hingegen regelmäßig davon auszugehen, dass geleistete Arbeit zusätzlich honoriert werden soll, womit eine andere als die nach § 850a Nr. 4 ZPO erforderliche Zweckbestimmung maßgeblich ist, BAG, Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 -, juris, Rn 18; BAG, Urteil vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 -, juris, Rn 16; LAG München, Urteil vom 18. November 2015 - 11 Sa 669/15 -, juris, Rn 39; LAG Köln, Urteil vom 6. März 2015 - 4 Sa 871/14 -, juris, Rn 23.

    Dies weist grundsätzlich darauf hin, dass die jährliche Sonderzahlung eine nachträgliche, zusätzliche Vergütung für die über das gesamte Jahr geleisteten Dienste darstellt und nicht aus Anlass des Weihnachtsfestes gezahlt wird, vgl. für § 20 TVöD: BAG, Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 -, juris, Rn 19; BAG, Urteil vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 -, juris, Rn 17; LAG München, Urteil vom 18. November 2015 - 11 Sa 669/15 -, juris, Rn 44; LAG Köln, Urteil vom 6. März 2015 - 4 Sa 871/14 -, juris, Rn 24.

    Weihnachtsvergütung im Sinne des § 850a Nr. 4 ZPO ist nämlich - wie oben dargelegt - nur eine Zuwendung zur Deckung eines erhöhten Aufwandes zu Weihnachten, BAG, Urteil vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 -, juris, Rn 12; LAG München, Urteil vom 18. November 2015 - 11 Sa 669/15 -, juris, Rn 35; Brehm, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Auflage 1995, § 850a Rn 27.

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

    aa) Die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD stellt eine Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung dar und hat Vergütungscharakter (zum insoweit gleichlautenden § 20 TV-L: BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 922/11 -; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 28, ZTR 2011, 150; Sponer/Steinherr TVöD Stand Oktober 2012 (Geyer) Ordner 3 § 20 Rn. 138; zu § 44 BT-S: BAG 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - Rn. 17, EzA ZPO 2002 § 850a Nr. 2) .

    Gleichzeitig wird mit der Jahressonderzahlung Betriebstreue honoriert (vgl. zu § 44 BT-S: BAG 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - Rn. 18, aaO; vgl. zum TV Zuwendung: BAG 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 92, 218) .

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 922/11

    Jahressonderzahlung - Zwölftelung

    a) Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L stellt eine Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung dar und hat Vergütungscharakter (BAG 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 28, ZTR 2011, 150;Sponer/Steinherr § 20 Rn. 138; zu § 44 TVöD BT-S: BAG 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - Rn. 17, EzA ZPO 2002 § 850a Nr. 2) .

    Gleichzeitig wird mit der Jahressonderzahlung Betriebstreue honoriert (vgl. zu § 44 TVöD BT-S: BAG 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - Rn. 18, aaO) .

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - 4 B 20.15

    Keine Abführung einer als Weihnachtsvergütung einzuordnenden Sonderzahlung an die

    "Weihnachtsvergütung" im Sinne des § 850a Nr. 4 ZPO ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich der Senat bezogen auf die Alimentation eines Beamten anschließt, nicht nur die "Weihnachtszuwendung", die der Dienstherr als Beitrag zu den erhöhten Aufwendungen des Beamten leistet, sondern kann auch eine Sonderzuwendung bzw. Sonderzahlung für erbrachte Arbeit sein, sofern sie aus Anlass des Weihnachtsfestes bzw. zweckgerichtet im Zusammenhang mit Weihnachten gezahlt wird (vgl. zu einer Jahressonderzahlung an Beschäftigte kommunaler Arbeitgeber BAG, Urteil vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - juris Rn. 9; zu einer Sparkassensonderzahlung BAG, Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 - juris Rn. 10; ebenso im Anschluss an diese Rechtsprechung für eine Jahressonderzahlung nach § 20 Abs. 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder BVerwG, Urteil vom 26. November 2013 - 2 C 17.12 - juris Rn. 14; den Ansatz des BAG ebenfalls vertretend VG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2016 - 23 K 449/16 - juris Rn. 30, 53; zu Anlassbezogenheit bzw. Zweckbindung als Erfordernis für eine Weihnachtsvergütung s. außerdem VGH München, Beschlüsse vom 5. Oktober 2007 - 3 ZB 07.1510 - juris Rn. 6 und vom 24. Oktober 2007 - 3 ZB 06.2358 - juris Rn. 4; OVG Koblenz, Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10330/12 - juris Rn. 25).

    Wegen der in der Gesetzesbegründung noch hinreichend deutlich gewordenen Vorstellung des Landesgesetzgebers lässt sich die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, ohne ergänzende Anhaltspunkte könne die Fälligkeit einer Zahlung in zeitlicher Nähe zu Weihnachten nur bei einer reinen Gratifikation durchgreifendes Indiz für das Vorliegen einer "Weihnachtsvergütung" sein, nicht aber bei einer Zahlung mit Vergütungscharakter (vgl. BAG, Urteile vom 14. März 2012, a.a.O., Rn.16; vom 18. Mai 2016, a.a.O., Rn. 18), im vorliegenden Fall nicht fruchtbar machen, zumal - über die Gesetzesbegründung hinaus - weitere ergänzende Anhaltspunkte bestehen: Wie bereits erstinstanzlich zutreffend ausgeführt, ergeben sie sich aus der Regelung in § 2 Abs. 1 Var. 1 SZG, wonach Voraussetzung für den Anspruch auf Gewährung einer Sonderzahlung und eines Sonderbetrags für Kinder ist, dass der Berechtigte am 1. Dezember in einem der bezeichneten Rechtsverhältnisse steht, ferner aus dem Verzicht auf eine Bestimmung, die bei Ausscheiden einer berechtigten Person während des laufenden Kalenderjahrs eine anteilige Auszahlung der Sonderzahlung oder des Sonderbetrags vorschreibt, sowie aus dem Umstand, dass die jährliche Sonderzahlung zusammen mit dem (einer sozialen Zweckbindung unterliegenden) Sonderbetrag für Kinder ausgezahlt wird.

    Dass die klägerseits hervorgehobenen Bestimmungen in § 2 Abs. 1 Var. 2 SZG, der als weitere Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der jährlichen Sonderzahlung das ununterbrochene Bestehen eines Dienstverhältnisses bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn seit dem ersten nicht allgemein freien Tag des Monats Juli normiert, und § 5 Abs. 2 SZG, wonach eine anteilige Kürzung der Sonderzahlung vorgesehen ist, wenn der Beamte nicht während des gesamten Kalenderjahrs in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stand, hingegen dem Treuegedanken verpflichtet sind (s. dazu BAG, Urteile vom 14. März 2012, a.a.O., Rn.17 f.; vom 18. Mai 2016, a.a.O., Rn. 19 f.), stellt die hier vertretene Interpretation nicht in Frage, da der besagte Gedanke lediglich (gleichberechtigt) neben die zuvor erörterte Intention tritt, ohne sie zu verdrängen bzw. ohne den Charakter der Leistungen als "Nur-Betriebstreueprämie" entscheidend zu bestimmen.

  • BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 332/22

    Anspruch auf tarifvertragliche Jahressonderzahlung sowie Corona-Sonderzahlung in

    Gleichzeitig wird mit der Jahressonderzahlung Betriebstreue honoriert (vgl. zu § 44 TVöD BT-S BAG 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - Rn. 18) .
  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12

    Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen;

    Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L ist nicht für den Monat November bestimmt, sie wird auch nicht zweckgerichtet im Zusammenhang mit Weihnachten geleistet (vgl. BAG, Urteil vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - NZA 2012, 1246 Rn. 17 zur Sparkassensonderzahlung aus § 44 TVöD BT-S; ebenso Niedersächsisches OVG, Urteil vom 7. Mai 2013 - 5 LC 202/12 - juris Rn. 30 zur Jahressonderzahlung aus § 20 TVöD).
  • BVerwG, 17.05.2018 - 2 C 49.17

    Anerkennung des Dienstherrn für erbrachte Leistungen des Beamten; Aufwendungen

    Nach Maßgabe von § 850a Nr. 4 ZPO der Pfändung entzogen ist nur eine typischerweise zur Deckung des erhöhten Aufwands zu Weihnachten geleistete Zuwendung des Dienstherrn (BAG, Urteile vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - DB 2012, 1157 Rn. 9 ff. und vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 - NZA 2016, 840 Rn. 10 ff.).

    Zwar geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass bei einer Zahlung mit Vergütungscharakter die zeitliche Nähe zu Weihnachten ohne ergänzende Anhaltspunkte kein durchgreifendes Indiz für das Vorliegen einer Weihnachtsvergütung i.S.v. § 850a Nr. 4 ZPO ist (Urteil vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - DB 2012, 1157 Rn. 16).

  • LAG München, 18.11.2015 - 11 Sa 669/15

    Jahressonderzuwendung, Weihnachtsvergütung, Pfändbarkeit

    Es fehlt an hinreichenden Ansatzpunkten (im Anschluss an BAG vom 14.03.2012 - 10 AZR 778/10 und BVerwG vom 26.11.2013 - 2 C 17/12).

    Insofern könne die Entscheidung des BAG vom 14.03.2012 (10 AZR 778/10) zur Sparkassensonderzahlung nicht herangezogen werden, da diese im Unterschied zu § 20 TVöD einen garantierten und einen variablen Anteil beinhalte.

    Nur eine typischerweise zur Deckung des erhöhten Aufwands zu Weihnachten geleistete Zuwendung kann nach Maßgabe von § 850 a Nr. 4 ZPO der Pfändung entzogen sein (vgl. BAG Urt. v. 14.03.2012 - 10 AZR 778/10).

    Über den Fälligkeitszeitpunkt hinaus müssen weitere Anhaltspunkte vorliegen, wobei die Anforderung, dass am 1. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres ein Arbeitsverhältnis vorliegen muss, lediglich eine Betriebstreueregelung darstellt, nicht aber zum Ausdruck bringt, dass die Zuwendung zweckbestimmt zu Weihnachten gezahlt wird (vgl. BAG U. v. 14.03.2012 10 AZR 778/10 - Rz. 18, Juris).

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LC 202/12

    Richten der Anrechnung des Erwerbseinkommens auf die Versorgungsbezüge in vollem

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 923/11

    Jahressonderzahlung - Zwölftelung

  • LAG Köln, 06.03.2015 - 4 Sa 871/14

    Pfändbarkeit der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 594/11

    Jahressonderzahlung - Zwölftelung

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 88/12

    Jahressonderzahlung - Zwöftelung

  • ArbG Dortmund, 24.04.2013 - 8 Ca 228/13

    Anwendung der Unpfändbarkeitsregelungen des § 850 a ZPO auf die tarifliche

  • AG Zeitz, 29.12.2020 - 5 M 195/06

    Eine auf ein Pfändungsschutzkonto gezahlte Jahressonderzahlung des Arbeitsgebers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 422/15

    Jahressonderzahlung - Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht