Rechtsprechung
| BAG, 14.12.1979 - 7 AZR 38/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- jurawelt.com
2-Wochen-Frist des § 626 II BGB analog bei Anfechtung gem. § 119 II BGB
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Verfahrensgang
- LAG München, 28.06.1977 - 8 Sa 42/77
- BAG, 14.12.1979 - 7 AZR 38/78
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 32, 237
- NJW 1980, 1302
- BB 1980, 834
- DB 1980, 739
Wird zitiert von ... (10)
- BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90
Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung
Das ist der Fall, wenn sie ohne schuldhaftes Zögern, also spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Kenntnis der für die Anfechtung maßgebenden Tatsachen erfolgt ist (BAGE 32, 237 = AP Nr. 4 zu § 119 BGB, mit zustimmender Anm. von Mühl; vgl. dazu auch Senatsurteil vom 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - AP Nr. 25 zu § 123 BGB, zu A I 2 b der Gründe).Notwendige Erkundigungen - ggf. auch die Einholung von Rechtsrat (…RG-HRR 1931, Rdn. 584) - sind mit der gebotenen Eile durchzuführen (BAGE 32, 237, 247 = AP, aaO., zu IV 3 a der Gründe).
Damit ist die Anfechtung zwar innerhalb einer Frist von spätestens zwei Wochen nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erfolgt (vgl. BAGE 32, 237 = AP Nr. 4 zu § 119 BGB, mit zustimmender Anmerkung von Mühl, während der Senat im Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - AP Nr. 25 zu § 123 BGB, zu A I 2 b der Gründe, zur Frage der Höchstfrist nicht Stellung genommen hat); § 121 BGB bleibt aber insofern unberührt, als ein Fristablauf wegen Verzögerung auch schon vor Ablauf der Zwei-Wochen-Frist eintreten kann (…vgl. KR-Wolf, 3. Aufl., Grunds. Rdn. 176 a; Wolf/Gangel, ArbuR 1982, 271, 275).
Deshalb wird das Landesarbeitsgericht auch der Frage nachzugehen haben, ob der Beklagte hier wegen der an sich zulässigen Einholung von Rechtsrat (siehe oben II 3 b) mit der gebotenen Eile gehandelt hat (BAGE 32, 237, 247 f. = AP, aaO., zu IV 3 a der Gründe).
- BGH, 22.06.2004 - X ZR 171/03
Reiserecht - Beginn der Ausschlußfrist des § 651g Abs. 1 Satz 1 BGB
Bei der Ausfüllung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ist auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls abzustellen, nach denen insbesondere die dem Rechtsinhaber zuzugestehende angemessene Überlegungsfrist zu bemessen ist (BAGE 32, 237, 247). - BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04
Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit
Ein und derselbe Sachverhalt kann sowohl zur Anfechtung als auch zur außerordentlichen und zur ordentlichen Kündigung berechtigen (BAG 14. Dezember 1979 - 7 AZR 38/78 - BAGE 32, 237; 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP BGB § 119 Nr. 3 = EzA BGB § 119 Nr. 5; 5. Dezember 1957 - 1 AZR 594/56 - BAGE 5, 159;… KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 44;… APS-Preis 2. Aufl. GrundlagenK Rn. 22;… ErfK-Müller-Glöge 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 28 ff.).
- BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 739/87
Unverzügliche Mitteilung der Schwangerschaft
Der Siebte Senat des BAG (BAGE 32, 237 = AP Nr. 4 zu § 119 BGB) hat für den speziellen Fall der Anfechtung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber gemäß § 119 Abs. 2 BGB unter Berücksichtigung des Regelungsgehaltes von § 626 Abs. 2 BGB angenommen, die Anfechtung sei nicht mehr unverzüglich, wenn sie nicht spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Kenntnis der für die Anfechtung maßgebenden Tatsachen erfolge. - BSG, 26.06.1996 - 8 RKn 32/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hamm, 09.11.2006 - 17 Sa 172/06
Erfolglose Anfechtung des Arbeitsvertrages durch Arbeitgeber - keine Arglist des …
aa) Die Kammer brauchte nicht zu entscheiden, ob der Arbeitnehmer im Fall der Anfechtung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber die dreiwöchige Klagefrist nach §§ 13, Abs. 1, 4 Satz 1 KSchG einzuhalten hat (offengelassen von BAG, Urteil vom 14.12.1979 - 7 AZR 38/78 -, EzA § 119 BGB Nr. 11;… abgelehnt von der herrschenden Meinung in der Literatur - vgl. KR-Friedrich, 7. Aufl., § 4 KSchG, Rdn. 16 a m.w.N.). - LAG Baden-Württemberg, 02.11.2010 - 15 Sa 95/09
Ausübung von Aktienoptionen - Zurechnung von Verhaltensweisen einer vom …
Wegen ihrer Sachnähe und der allein ihr möglichen Schilderung ihrer internen Abläufe oblag der Beklagten - selbst wenn grundsätzlich der Kläger als der Anfechtungsgegner für die Kenntnis der Beklagten vom Anfechtungsgrund die Darlegungs- und Beweislast tragen sollte (vgl. BAG 14.12.1979 - 7 AZR 38/78 - NJW 1980, 1302) - im Rechtsstreit insoweit eine genaue Darlegung. - LAG Hamm, 05.07.1995 - 2 Sa 1597/94
Berufungsbegründung: Umfang im Rahmen einer Zahlungsklage und Kündigung
Die Klägerin weist aber zu Recht darauf hin, dass das Bundesarbeitsgericht in anderem Zusammenhang eine auf § 119 Abs. 2 BGB gestützte Anfechtung des Arbeitsvertrages noch als unverzüglich im Sinne des § 121 Abs. 1 BGB angesehen hat, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen erfolgt ist (BAG vom 14.12.1979 - 7 AZR 38/78 -, DB 1980, 834). - OLG Hamm, 09.01.1990 - 26 U 21/89
Handwerksrolle: Ist Nichteintragung ein Kündigungsgrund?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Düsseldorf, 13.07.2006 - 1 O 254/05 Bei der Ausfüllung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ist auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls abzustellen, nach denen insbesondere die dem Rechtsinhaber zuzugestehende angemessene Überlegungsfrist zu bemessen ist (BAGE 32, 237,247;… BGH, a.a.O.).
