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   BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93   

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BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93 (https://dejure.org/1994,1047)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 4 AZR 951/93 (https://dejure.org/1994,1047)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 (https://dejure.org/1994,1047)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung - Bestimmung der Eingruppierung in Vergütungsgruppen anhand von Tätigkeitsmerkmalen - Definition von abgrenzbaren und selbständigen Arbeitseinheiten - Verwendung der Arbeitsbeschreibung als Anhaltspunkt für die ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1222 (Ls.)
  • BB 1995, 576
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    IVa Fallgruppe 15 - eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und damit eine besonders weitreichende hohe Verantwortung zu fordern ist (vgl. Urteile des Senats vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 - AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 377/90
    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    Bei diesem Arbeitsvertrag und seinen Änderungen handelt es sich um formularmäßige Verträge, so daß der Senat sie selbständig auslegen kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG, zu 2a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n.v.).

    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n.v.).

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    IVb BAT/VKA Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst haben die Tarifvertragsparteien in der Protokollerklärung Nr. 12 durch konkrete Beispiele erläutert (Urteil des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n.v.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Urteile vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4).

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    Eine pauschale Überprüfung genügt, nachdem auch die beklagte Stadt davon ausgeht, "daß die Tätigkeiten des Klägers als schwierig zu klassifizieren sind" (vgl. Urteil des Senats vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu III 2 der Gründe).

    Da aber auch die Beklagte dieses Merkmal an sich für gegeben hält, kann der Senat die dann insoweit erforderliche pauschale Überprüfung aufgrund der tatsächlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nachholen (vgl. Urteil des Senats vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - AP, aaO).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann das Berufungsgericht nur überprüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist oder ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (BAG Urteile vom 8. November 1967 - 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT; vom 26. Januar 1972 - 4 AZR 104/71 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT; vom 5. September 1973 BAGE 25, 268 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 51, 283, 293 [BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84] = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 362/71

    Heraushebung - Maß der Verantwortung - Unbestimmter Rechtsbegriff - Subsumierung

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    Bei diesem Tarifbegriff der Heraushebung durch das Maß der Verantwortung handelt es sich um einen sehr allgemein gehaltenen sog. unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch den Senat nur daraufhin überprüft werden kann, ob der in Betracht kommende Rechtsbegriff verkannt worden ist, ob bei der Subsumierung des Sachverhaltes Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind oder ob die Bewertung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Urteil des Senats vom 28. Juni 1972 - 4 AZR 362/71 - AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 16.04.1975 - 4 AZR 294/74

    Eingruppierung: Einheitliche Bewertung in einer Fallgruppe zusammengefaßter

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    Der Senat hat in Eingruppierungsstreitigkeiten regelmäßig einen großen Arbeitsvorgang angenommen, wenn die gesamte Tätigkeit eines Angestellten die Leitungsfunktion ausmacht (vgl. z. B. Urteil des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP Nr. 138 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Küchenleiter einer Mensa"; Urteil des Senats vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - AP Nr. 134 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leiter der Abteilungen Hochspannung und Niederspannung"; Urteil des Senats vom 3. September 1986 - 4 AZR 355/85 - AP Nr. 125 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leitung einer Krankenpflegeschule durch eine leitende Unterrichtsschwester"; Urteil des Senats vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Küchenleiter"; Urteil des Senats vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leitung einer Registratur"; Urteil des Senats vom 25. März 1981 - 4 AZR 1026/78 - AP Nr. 43 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Verwaltung eines Materiallagers"; Urteil des Senats vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT "Leiter der Kasse und der Vollstreckungsstelle einer Gemeinde").
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 08.11.1967 - 4 AZR 9/67

    Prüfung von Merkmalen - Gründliche Fachkenntnisse - Umfassende Fachkenntnisse -

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann das Berufungsgericht nur überprüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist oder ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (BAG Urteile vom 8. November 1967 - 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT; vom 26. Januar 1972 - 4 AZR 104/71 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT; vom 5. September 1973 BAGE 25, 268 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 51, 283, 293 [BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84] = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87

    Eingruppierung: Küchenleiters einer Mensa

  • BAG, 26.01.1972 - 4 AZR 104/71

    Angestellter im Justizdienst - Ausbilder von Kanzleilehrlingen - Angestellter im

  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86

    Eingruppierung: Elektromeister bei einer Medizinischen Hochschule

  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 264/82

    Eingruppierung: Leiters einer Zentralregistratur

  • BAG, 25.03.1981 - 4 AZR 1026/78

    Bestimmter Aufgabenbereich - Tätigkeitsmerkmal - Lagerverwalter - Lagervorsteher

  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85

    Tarifgerechte Eingruppierung einer leitenden Unterrichtsschwester - Anspruch auf

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 509/72

    Justizangestellter - Ausbilder - Kanzleilehrlinge - Angestellter im sonstigen

  • BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 244/79

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung durch Arbeitgeber - Auszuübende

  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84

    Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Jugendhauses

    Damit war der Kläger in dem Bereich der Jugendhilfe tätig, der den wohl wichtigsten und umfangreichsten Teilbereich der Aufgaben und Tätigkeiten darstellt, die ein Sozialarbeiter üblicherweise ausfüllt (vgl. Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IVA 30, Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin, 5. Aufl., 1986, S. 2 ff.; Senatsurteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    15 BAT/VKA - eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und damit eine besonders weitreichende hohe Verantwortung zu fordern ist (vgl. Senatsurteile vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 - AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Dieses Tätigkeitsmerkmal erfüllen beispielsweise Angestellte, die entweder große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten oder besonders schwierige Grundsatzfragen bei der Lösung von Fragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (vgl. Senatsurteile vom 21. Januar 1970 - 4 AZR 106/69 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 -, aaO).

    Bei dem Tarifbegriff der erheblichen Heraushebung durch das Maß der Verantwortung handelt es sich um einen sehr allgemein gehaltenen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch den Senat nur in den bereits bei den unbestimmten Rechtsbegriffen der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung dargestellten Schranken überprüft werden kann (Urteil des Senats vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 - aaO).

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 609/98

    Eingruppierung - Kreisjugendpfleger

    Anders als in den vom Senat am 14. Dezember 1994 (- 4 AZR 951/93 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) entschiedenen Fall, bei dem der Senat bei einem Leiter der aus vier Sachbereichen bestehenden Abteilung "Erziehungshilfen" eines städtischen Jugendamtes wegen des im wesentlichen leitenden und koordinierenden Charakters seiner Tätigkeit einen einzigen Arbeitsvorgang angenommen hatte, fehlt es im Sachbereich des Klägers an der Erforderlichkeit der Leitung und Koordination: Der Kläger leitet sich im wesentlichen selbst, soweit er nicht nach Vorgabe seiner Vorgesetzten, also des Amtsleiters oder gar des Leiters der Abteilung 2 tätig zu werden hat.
  • LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12

    Eingruppierung einer Sachgebietsleiterin Fachberatung für Kindertagesstätten;

    Für die Erfüllung dieses Tätigkeitsmerkmals müssen sowohl das Merkmal "besondere Schwierigkeit" als auch das Merkmal "Bedeutung" erfüllt sein (BAG 14.12.1994 - 4 AZR 951/93, ZTR 1995, 271 Rn. 41 f.).

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, z.B. durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (BAG 06.03.1993 a.a.O. Rn. 52; BAG 14.12.1994 a.a.O. Rn. 44; BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 71).

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00

    Eingruppierung: Leiter Außenstelle eines Jugendamtes

    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist, ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (vgl. zB BAG 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 11, zu II 5 c der Gründe).
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95

    Eingruppierung: Sozialpädagoge/Sozialarbeiter im Jugendhaus

    Der Senat hat in Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeiter/Sozialpädagogen regelmäßig angenommen, daß die gesamte einem Sozialarbeiter/Sozialpädagogen übertragene Tätigkeit als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen sei, da deren Tätigkeit auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihnen zugewiesenen Personenkreises gerichtet sei, sei es in Form der Beratung, der begleitenden oder nachgehenden Fürsorge oder in einer sonstigen Erscheinungsform (vgl. z.B. Senatsurteile vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - und - 4 AZR 951/93 - AP Nr. 10, 11 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).

    Damit waren die Kläger in dem Bereich Jugendhilfe tätig, der den wohl wichtigsten und umfangreichsten Teilbereich der Aufgaben und Tätigkeiten darstellt, die ein Sozialarbeiter üblicherweise ausfüllt (vgl. Blätter zur Berufskunde, Band 2, IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin, 5. Aufl., 1986, S. 2 ff.; Senatsurteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • LAG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 Sa 948/05

    Abhebung einer Tätigkeit von Schuldnerberatern aus der Vergütungsgruppe IV b

    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien als zutreffend angesehen haben (BAG, Urteil vom 14.12.1994, Az.: 4 AZR 951/93 - AP Nr. 11 zu § 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG, Urteil vom 12.12.1990, Az.: 4 ARR 306/90 - EZA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4).

    Sie muss sich auf die Auswirkung der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (BAG, Urteil vom 29.09.1993, Az.: 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG, Urteil vom 14.12.1994, Az.: 4 AZR 951/93 - AP Nr. 11 zu § 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • LAG Hamm, 26.04.1995 - 18 Sa 1834/94

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst des

    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG, ZTR 1991, 199; BAG, Urteil vom 20.02.1991 - 4 AZR 377/90 - BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 951/93 - BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 935/93 -).

    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG, ZTR 1991, 199; BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 950/93 - BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 951/93 - BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 935/93 -).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.07.1995 - 6 Sa 13/95

    Tarifgerechte Eingruppierung in Vergütungsgruppen; Verbandszugehörigkeit beider

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  • LAG Hamm, 08.03.1995 - 18 Sa 1149/94

    Eingruppierung: Sachbearbeiter für Brücken- und Ingenieurbau

    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG, ZTR 1991, 199; BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 950/93 - BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 951/93 - BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 935/93 -).
  • LAG Sachsen, 26.07.1995 - 6 Sa 13/95
    Die einzelnen von ihnen ausgeübten Tätigkeiten sind tatsächlich nicht zu trennen und tariflich einheitlich zu behandeln (so BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 951/93 -).

    Da zwischen den Parteien unstreitig ist, dass die Klägerin die Voraussetzungen dieser Vergütungsgruppe erfüllt, genügt insoweit eine pauschale Überprüfung (vgl. BAG vom 14.12.1994 - 4 AZR 951/93 - unter II 5 b der Gründe).

  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 235/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter in der Bundeswehr

  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 961/94

    Eingruppierung eines Meisters in einem Zellstoffwerk

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95

    Eingruppierung einer Vorklassenleiterin

  • LAG Köln, 04.02.1999 - 10 Sa 839/98

    Eingruppierung; Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst; Sachgebietsleiterin

  • LAG Hamm, 22.09.1998 - 4 Sa 2082/97

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Anstellung als

  • LAG Hamm, 17.09.1998 - 4 Sa 1256/96

    Eingruppierung eines Diplom-Psychologen als Leiter einer

  • LAG Hamm, 13.09.1995 - 18 Sa 1493/94

    Eingruppierung: Sozialarbeiter in einer Beratungsstelle für psychisch Kranke

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.07.1997 - 5 Sa 143/97

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Sozialpädagogen; Tarifrechtliche Einstufung

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