Rechtsprechung
   BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Sozialplan: Kein Ausschluß eines Arbeitnehmers bei Eigenkündigung in Anbetracht einer mitgeteilten Betriebsänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans

mehr
  • Betriebs-Berater

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamer Sozialplanausschluß der nach Ankündigung der Betriebsstillegung aufgrund eigener Kündigung ausgeschiedenen Arbeitnehmer

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • ArbG Mannheim, 28.10.1988 - 2 Ca 245/88
  • LAG Baden-Württemberg, 05.10.1989 - 13 Sa 26/89
  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 67, 29
  • ZIP 1991, 1380
  • MDR 1991, 1180
  • BB 1991, 1198
  • BB 1991, 1488
  • DB 1991, 1526
  • NZA 1991, 692



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)  

  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92  

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

    Ob eine Regelung für einen Arbeitnehmer billig oder unbillig ist, zeigt sich in erster Linie daran, wie er im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern behandelt wird (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972).

    Bei Abschluß eines Sozialplans sind sie grundsätzlich frei, darüber zu entscheiden, welche Nachteile aus einer Betriebsänderung auf welche Weise ausgeglichen werden (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO.; Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 27/88 - n.v. zum vorliegenden Sozialplan).

    Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, es komme insoweit nicht auf die rechtstechnische (rechtsgeschäftliche) Form der Auflösung des Arbeitsverhältnisses an (Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO.; Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 27/88 - n.v.), sondern allein darauf, ob der Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Rücksicht auf die von ihm geplante Betriebsänderung veranlaßt hat.

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 80/02  

    Auslegung eins Sozialplans; Veranlassen einer Eigenkündigung

    Eine Eigenkündigung ist in der Regel dann durch eine geplante Betriebsänderung veranlaßt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mitgeteilt hat, er habe für ihn nach Durchführung der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - BAGE 67, 29; 28. Oktober 1992 - 10 AZR 406/91 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 112 a Nr. 6; Fitting BetrVG 21. Aufl. §§ 112, 112 a Rn. 165).

    Er ist der wichtigste Unterfall der gebotenen Behandlung nach Recht und Billigkeit (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO mwN).

    Deshalb verstößt eine Sozialplanregelung, die formal zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigung unterscheidet und den generellen Ausschluß aller Arbeitnehmer vorsieht, die ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben, gegen § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO; 28. Oktober 1992 - 10 AZR 406/91 - aaO).

  • LAG Hamburg, 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht