Rechtsprechung
   BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Zur Gleichberechtigung im Zusammenhang mit § 15 BErzGG und Art. 19 des EWG Vertrages

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebliche Altersversorgung: Keine Steigerung der Versorgungsanwartschaft während des Erziehungsurlaubs

  • betriebsraete.de
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung und Erziehungsurlaub

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebliche Altersversorgung und Erziehungsurlaub

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung und Erziehungsurlaub

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz bei Nichtanrechnung des Erziehungsurlaubs auf betriebliche Altersversorgung ("DGB-Unterstützungskasse")

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 76, 1
  • NJW 1995, 2127 (Ls.)
  • ZIP 1994, 1136
  • MDR 1994, 924
  • NZA 1994, 794
  • FamRZ 1994, 1104 (Ls.)
  • VersR 1995, 242
  • BB 1994, 1360
  • BB 1994, 1638
  • DB 1994, 1479



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Wird zitiert von ... (22)  

  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 149/94  

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung - Teilzeitkräfte

    Dementsprechend können Teilzeitkräfte nicht eine gleich hohe betriebliche Altersversorgung fordern wie Vollzeitkräfte (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu III 2 b (3) der Gründe).«.

    Zugleich ist die betriebliche Altersversorgung ein Entgelt für die dem Unternehmen geleistete Betriebstreue des Arbeitnehmers (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. u.a. Urteil vom 10. März 1972 - 3 AZR 278/71 - BAGE 24, 177, 183 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A II 2 der Gründe; Urteil vom 18. Oktober 1979 - 3 AZR 550/78 - BAGE 32, 139, 146 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAG Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu III 2 b (3) der Gründe).

    Wie der Senat im Urteil vom 15. Februar 1994 (- 3 AZR 708/93 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu III 2 b (3) der Gründe) hervorgehoben hat, ist es Ausdruck der Gleichbehandlung, daß Teilzeitarbeit lediglich nach dem zeitlichen Anteil der Arbeitsleistung im Vergleich zur Vollzeitarbeit vergütet wird.

    Teilzeitkräfte können nicht eine gleich hohe betriebliche Altersversorgung fordern wie Vollzeitkräfte (BAG Urteil vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 695/92 - AP Nr. 20 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 -, aaO.).

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08  

    Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten -

    Auch sind Betriebsrenten als ein auf dem Arbeitsverhältnis beruhendes Entgelt iSd. Art. 141 EG anzusehen (vgl. EuGH 13. Mai 1986 - 170/84 - [Bilka] Slg. 1986, 1607; BAG 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - zu III 2 b (3) der Gründe, BAGE 76, 1).

    b) Für die Betriebsrente hat der Senat dementsprechend bereits mit Urteil vom 15. Februar 1994 (- 3 AZR 708/93 - zu III der Gründe, BAGE 76, 1) ausgeführt, der Arbeitgeber, der Zeiten des Erziehungsurlaubs nicht als leistungssteigernd anerkenne, könne sich zur Rechtfertigung seiner Leistungsgestaltung auf ein wirkliches Bedürfnis berufen.

    (2) Diese Bestimmung steht mit dem vom Senat in der wiedergegebenen Entscheidung vom 15. Februar 1994 (- 3 AZR 708/93 - BAGE 76, 1) herangezogenen Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn" sowie der "Akzessorietät" von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung in Einklang: Das Arbeitsverhältnis eines wehr- oder zivildienstleistenden Mannes ruht zwar ebenso wie dasjenige eines Elternteils während des Erziehungsurlaubs oder der Elternzeit.

    In der betrieblichen Altersversorgung sind Ruhenszeiten bei den Unverfallbarkeitsfristen gemäß § 1b BetrAVG und für die Dauer der Betriebszugehörigkeit iSd. § 2 BetrAVG zu berücksichtigen (vgl. BAG 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - zu III 3 der Gründe, BAGE 76, 1).

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04  

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Sie führt auf Grund des dem Arbeitnehmer eingeräumten Gestaltungsrechts unmittelbar zum Ruhen der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenen wechselseitigen Hauptpflichten; Arbeits- und Vergütungspflicht werden suspendiert (st. Rspr., vgl. BAG 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62; 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - AP BErzGG § 15 Nr. 39 = EzA BErzGG § 15 Nr. 13, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - BAGE 76, 1).
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  • BAG, 05.09.1995 - 3 AZR 216/95  

    Tariflicher Freischichtenanspruch in der Papierindustrie

    Die Tarifvertragsparteien haben damit nur den Freischichtenanspruch eingeschränkt und auch dies weniger stark, als es den Wertungen des Gesetzgebers entnommen werden konnte, wenn er für solche entschuldigten Fehlzeiten keine Entgeltfortzahlungspflicht anordnet (vgl. hierzu auch BAG Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 3 a der Gründe; Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu III 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen; Urteil vom 24. Mai 1995 - 10 AZR 619/94 -, zu II 4 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Der Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau verbietet auch geschlechtsneutral gefaßte Regelungen, wenn diese wesentlich mehr Angehörige des einen oder des anderen Geschlechts tatsächlich benachteiligen, es sei denn, die Maßnahme ist objektiv gerechtfertigt und hat nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun (zuletzt BAG Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu III 2 b (1) der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Hierfür bietet Art. 119 EG-Vertrag keine Grundlage (vgl. BAGE 76, 166, 173 = AP Nr. 42 zu Art. 119 EWG-Vertrag, zu II 1 c bb der Gründe; Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung).

  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01  

    Bewährungszeit - Anrechnung von Wochenurlaub

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Regelungen, die hinsichtlich der Begründung von Ansprüchen danach unterscheiden, ob das Arbeitsverhältnis ruht oder nicht, rechtlich zulässig (vgl. BAG 9. November 1994 - 10 AZR 3/94 - aaO; 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - BAGE 76, 1; 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 158 = EzA BErzGG § 15 Nr. 5; 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 165 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 114).
  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 540/95  

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebsrente bei bedarfsorientierter

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, können Teilzeitkräfte keine gleich hohen Betriebsrenten fordern wie Vollzeitkräfte (vgl. BAG Urteil vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 695/92 - AP Nr. 20 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu B II 1 der Gründe; Urteil vom 15. Februar 1994, BAGE 76, 1, 9 = AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, zu III 2 b (3) der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3 AZR 149/94 - AP Nr. 40 zu § 2 BeschFG 1985, zu III der Gründe).

    Arbeitsentgelt und betriebliche Altersversorgung werden nur insoweit geschuldet, als eine Arbeitsleistung erbracht wird (vgl. BAG Urteil vom 15. Februar 1994, a.a.O.; Urteil vom 25. Oktober 1994, a.a.O., zu III 1 a der Gründe).

  • BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 697/93  

    Erziehungsurlaub - tarifliche Sonderzahlung

    Aus eben diesen Erwägungen hat der Dritte Senat auch entschieden, daß eine Versorgungsordnung keine durch Art. 119 EWG-Vertrag verbotene Diskriminierung der Frauen darstellt, wenn sie Zeiten des Erziehungsurlaubs von Steigerungen einer Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausnimmt (Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 942/94  

    Auf der Anrechnung von Kindererziehungszeiten beruhende gesetzliche Altersrente

    Dies gilt entgegen der Auffassung des Klägers auch im Zusammenhang mit der vom Senat für rechtswirksam gehaltenen Regelung des § 2 Abs. 4 URL 1986, die dazu führt, daß sich Zeiten des ruhenden Arbeitsverhältnisses, also auch Zeiten eines Erziehungsurlaubs, nicht betriebsrentensteigernd auswirken (Senatsurteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 21/00  

    Betriebliche Invalidenrente und qualifizierte Wartezeit

    Es ist deshalb auch unerheblich, daß die im Rahmen von § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG geforderten Unverfallbarkeitsfristen bereits dann zurückgelegt sind, wenn das Arbeitsverhältnis in den betreffenden Zeiträumen seinem rechtlichen Bande nach bestanden hat; inwieweit das Arbeitsverhältnis tatsächlich vollzogen worden ist, ist für den Erwerb einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ohne Bedeutung (BAG 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - BAGE 76, 1, 5 mwN; Blomeyer/ Otto BetrAVG 2. Aufl. § 1 Rn. 92; Höfer BetrAVG Stand Juli 2000 § 1 Rn. 1465).
  • BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94  

    Tarifliche Sonderzahlung - Erziehungsurlaub

    Dementsprechend hat auch der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts einen Verstoß einer Versorgungsordnung gegen Art. 119 EWG-Vertrag für den Fall verneint, daß in der Versorgungsordnung Zeiten des Erziehungsurlaubs von Steigerungen einer Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausgenommen sind (Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung).
  • BAG, 15.12.1998 - 3 AZR 251/97  

    Aufwendungsersatzanspruch für gezahlte Versicherungsprämien

  • BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 625/93  
  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 365/94  

    Ermessensleistung nach dem Hamburger Ruhegeldgesetz

  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 3/94  

    Erziehungsurlaub - Anrechnung auf Bewährungszeit

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 613/98  
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01  

    Kündigung, fristgemäß, verhaltensbedingt, Presseabteilung, Pflichtverletzung,

  • LAG Köln, 14.08.1998 - 11 Sa 1256/97  

    Jahressonderzahlung; Weihnachtsgeld; Auslegung einer Betriebsvereinbarung;

  • LAG Nürnberg, 27.08.2002 - 6 (5) Sa 141/01  

    Weiterzahlung der Direktversicherung während des Erziehungsurlaubs;

  • BAG, 07.12.1994 - 10 AZR 285/94  
  • LAG Berlin, 12.09.1995 - 3 Sa 54/95  

    Arbeitsentgelt: Jubiläumszuwendung für Teilzeitbeschäftigte

  • LAG Düsseldorf, 01.06.1995 - 5 Sa 255/95  

    Teilzeittätigkeit, "Unständig beschäftigte Stammfrauen", betriebliche

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.04.2001 - 4 Sa 497/00  
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