Rechtsprechung
   BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

  • openjur.de

    Vorruhestandsbezug; Benachteiligung wegen des Geschlechts

  • Bundesarbeitsgericht

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

mehr
  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Teilweise Unwirksamkeit einer Vorruhestandsvereinbarung wegen mittelbarer Diskriminierung

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligung von Frauen der Geburtsjahrgänge 1940 bis 1951 wegen des Geschlechts beim Vorruhestandsbezug

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Benachteiligung von Frauen beim Vorruhestandsbezug

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Vorruhestandsleistungen bis zum frühestmöglichen Renteneintritt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Diskriminierung von Frauen bei Vorruhestandsleistungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vereinbarung über Ende betrieblicher Vorruhestandsleistungen mit Zeitpunkt des frühestmöglichen Renteneintritts ist unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • hoganlovells.de , S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Begrenzung von Vorruhestandsleistungen: Unwirksamkeit wegen Geschlechterdiskriminierung bei Anknüpfung an frühestmöglichen Rentenbezugszeitpunkt

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 2535
  • ZIP 2011, 1581
  • BB 2011, 1651
  • DB 2011, 2043
  • NZA 2011, 740



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11  

    Einstellung tariflicher Leistung bei Rentenberechtigung

    Die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Oktober 2010 (- C-499/08 - [Andersen] EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 17) führt ebenso wenig zu einem Klärungsbedarf wie die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2011 (- 9 AZR 584/09 - und - 9 AZR 750/09 - NZA 2011, 740).

    Bei derartigen Leistungen ist es darum nach der Rechtsprechung des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - Rn. 46 ff. und - 9 AZR 750/09 - Rn. 32 ff., NZA 2011, 740, für eine Benachteiligung von Frauen) mit dem Regelungszweck nicht zu vereinbaren, die Zahlungen ab dem Alter, von dem an Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden können, einzustellen.

    Angesichts der unterschiedlichen Regelungsziele der tariflichen Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich und der Leistungen, die den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2011 zugrunde lagen, besteht auch insoweit kein Klärungsbedarf (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - Rn. 49 und - 9 AZR 750/09 - Rn. 36, aaO).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 297/11  

    Schadensersatz und Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund des Alters und

    Entscheidend ist, ob zwischen der vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung und dem in Bezug genommenen Renteneintrittsalter ein sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - NZA 2011, 740 = NJW 2011, 2535 = AP Nr. 3 zu § 7 AGG).

    Außerdem diene das Vorruhestandsgeld einem sozialpolitischen Überbrückungszweck im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (Bezug auf BAG 15.02.2011 - 9 AZR 750/09 - NZA 2011, 740), was es ermögliche, auf den frühesten möglichen Renteneintritt abzustellen.

    Entscheidend ist, ob zwischen der vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung und dem in Bezug genommenen Renteneintrittsalter ein sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - NZA 2011, 740 = NJW 2011, 2535 = AP Nr. 3 zu § 7 AGG).

  • LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11  

    Betriebliche Altersversorgung; Altersdiskriminierung; Beschäftigungsbeginn;

    Nach § 33 Abs. 1 AGG ist das vor Inkrafttreten des AGG geltende Recht auf Sachverhalte anzuwenden, die am 18.08.2006 bereits abgeschlossen waren (BAG 14.01.2009 - 3 AZR 20/07, NZA 2009, 489 Rn. 55; BAG 15.02.2011 - 9 AZR 750/09, NZA 2011, 740 Rn. 23).

    Erst zu diesem Zeitpunkt verwirklichte sich die Benachteiligung (vgl. BAG 20.04.2010 a.a.O. Rn. 63; BAG 15.02.2011 a.a.O. Rn. 23).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2011 - 15 Sa 1264/11  

    Beendigungskündigung; Interessenausgleich mit Namensliste; Vorrang einer

    Der Vorruhestandsbezug dient der Übergangsversorgung bis zum Bezug der Altersrente (BAG 15.02.2011 - 9 AZR 750/09 - NZA 2011 Rn. 37).
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