Rechtsprechung
| BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge
- Bundesarbeitsgericht
Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Rahmenvertrag, der nur Bedingungen erst noch abzuschließender Arbeitsverträge wiedergibt, ist kein Arbeitsvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befristungsklage; Beginn des Fristlaufs; Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristungsabrede; Arbeitnehmerstatus bei Tätigkeit im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit für den Deutschen Bundestag; Rahmenvereinbarung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge
Verfahrensgang
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10
- BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2012, 1212
- NZA 2012, 733
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11
Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche …
Demgegenüber ist ein Vertrag, der keine Verpflichtung zur Dienstleistung begründet, kein Dienstvertrag und damit auch kein Arbeitsvertrag (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - Rn. 15, NZA 2012, 733;… 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - Rn. 18; 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 79;… 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - aaO).Den Beklagten wurde auch nicht das Recht eingeräumt, durch Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechts die konkrete Leistungspflicht des Klägers herbeizuführen (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - Rn. 18; 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 106, 79).
Bezüglich des konkreten Arbeitseinsatzes bestand das Konsensprinzip (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - Rn. 20, NZA 2012, 733).
Auch kann der Arbeitnehmer ein Interesse an einer solchen Vertragskonstruktion haben; denn er kann dadurch über seine Zeit frei verfügen und läuft nicht Gefahr, dass seine anderweitigen Dispositionen und Verpflichtungen mit der Verpflichtung zur Arbeitsleistung kollidieren (grundlegend BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - zu B 3 a der Gründe mwN, AP TzBfG § 4 Nr. 2 = EzA TzBfG § 12 Nr. 1; zuletzt 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - Rn. 22 ff. mwN, NZA 2012, 733).
- LAG Düsseldorf, 31.05.2012 - 5 Sa 496/12
Rahmenverträge, Arbeitsverhältnis, Bedarfsarbeitsvertrag, Befristete …
Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (BAG 15.02.2012 - 10 AZR 111/11 - juris; BAG 20.01.2010 - 5 AZR 106/09 - AP Nr. 120 zu § 611 BGB Abhängigkeit).Daher ist eine Rahmenvereinbarung, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden Arbeitsverträge wiedergibt, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründet, kein Arbeitsvertrag (BAG 15.02.2012 - 10 AZR 111/11 - a.a.O.; BAG 16.04.2003 - 7 AZR 187/02 - AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1996; BAG 31.07.2002 - 7 AZR 181/01 - AP Nr. 2 zu § 4 TzBfG).
sich genommen nicht, um das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses anzunehmen (so ausdrücklich: BAG 15.02.2012 - 10 AZR 111/11 - a.a.O.).
Damit wird zugleich ein etwaiges unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgehoben (vgl. auch hierzu zuletzt: BAG 15.02.2012 - 10 AZR 111/11 - a.a.O.; BAG 06.10.2010 - 7 AZR 397/09 - AP Nr. 79 zu § 314 TzBfG).
- LAG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 13 Sa 126/11
Abgrenzung eines Dauerarbeitsverhältnisses zu einer Rahmenvereinbarung mit …
Anders als in der Konstellation des Verfahrens 10 AZR 111/11 (BAG vom 15.02.2012) sei mit dem Kläger nicht eine freie Mitarbeit geregelt worden.Das Landesarbeitsgericht nimmt hierzu Bezug auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - in juris; BAG 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - BAGE 106, 79 ff. = NZA 2004, 40 ff.; BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - AP TzBfG § 4 Nr. 2), der es sich ausdrücklich anschließt:.
- LAG Hamm, 14.05.2012 - 2 Ta 668/11
Arbeit & Soziales - Bauleitung auf Stundenbasis: Freie Mitarbeit?
Wird ein als freier Mitarbeitervertrag bezeichnetes Vertragsverhältnis tatsächlich wie ein Arbeitsverhältnis durchgeführt, so ist es auch rechtlich abweichend von dem entgegen stehenden Willen der Vertragsparteien als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren (vgl. BAG, Beschluss v. 15.02.2012 - 10 AZR 111/11, juris; BAG, Urteil v. 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, NZA-RR 2007, 424; NZA 1995, 161; BAG, Beschluss v. 30.10.1991 - 7 ABR 19/91, NZA 1992, 407).
