Rechtsprechung
   BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Betriebs-Berater

    Ablösung eines Firmentarifvertrags durch Verbandstarifverträge

  • openjur.de

    Altersteilzeit; Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag; Bezugnahme auf Tarifvertrag; Allgemeine Geschäftsbedingungen; betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

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  • Bundesarbeitsgericht

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bei Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag geht Firmentarifvertrag als speziellere Regelung vor - Bei einzelvertraglicher Bezugnahme auf Firmentarifvertrag führt der Eintritt des Arbeitgebers in Arbeitgeberverband nur bei sog. großer dynamischer Verweisung zu Tarifwechsel - Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB bei Tarifbezug durch Allgemeine Geschäftbedingungen zu beachten

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeit; Prozessrecht; Tarifrecht; Tarifauslegung; Arbeitsvertragsrecht; Gleichbehandlung - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag; Bezugnahme auf Tarifvertrag; Allgemeine Geschäftsbedingungen; betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag -Bezugnahme auf Tarifvertrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen -betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ablösung eines Firmentarifvertrags durch Verbandstarifverträge

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Kleine dynamische Bezugnahmeklauseln - Abschied vom Tarifwechsel" von RAin/FAinArbR Sabine Schwarz, original erschienen in: BB 2010, 1021 - 1025.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 2008, 2019
  • DB 2009, 800
  • NZA-RR 2008, 586



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Wird zitiert von ... (70)  

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07  

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Den Inhalt eines solchen Mustervertrags kann der Senat selbst nach §§ 133, 157 BGB auslegen (vgl. nur 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 58, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21).

    Dabei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 70, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21; BAG 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - Rn. 15, BAGE 116, 185).

    Auf die Unklarheitenregel kann demgegenüber nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel bleiben (Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 71, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21).

    Erst in der Gefahr, dass der Arbeitnehmer wegen unklar abgefasster Allgemeiner Geschäftsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 77, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21; BAG 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - Rn. 27, BAGE 122, 12).

    Die im Zeitpunkt der jeweiligen Anwendung einbezogenen Regelungen sind hinreichend bestimmbar (zu der Transparenz einer dynamischen Verweisung auf die Arbeitsvertragsordnung für Angestellte des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - Rn. 48 ff.; in dem anderen Zusammenhang tariflicher "Jeweiligkeitsklauseln" Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 78, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21; BAG 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - Rn. 28 f., BAGE 122, 12).

  • LAG München, 21.04.2009 - 6 Sa 505/08  

    Altersteilzeitvergütung; Tarifwechsel

    2008 (- 9 AZR 159/07) aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Diese Regelungen enthalten keine unmittelbare Entgeltregelung; sie sind vielmehr ausfüllungsbedürftig und nehmen im Wege einer konkludenten dynamischen Blankettverweisung in wirksamer Weise auf den EFTV Bezug (vgl. dazu BAG v. 15.4. 2008 - 9 AZR 159/07, unter Rz. 30 ff.).

    Vergleichbare Zweifel an der Tarifeigenschaft, wie sie beim FTV ATZ bestanden (dazu BAG v. 15.4. 2008 - 9 AZR 159/07, unter Rz. 18 ff.), sind hier nicht gegeben.

    Insoweit schließt sich die Kammer den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 15.4. 2008, a.a.O., unter Rz. 49 ff., 52 ff.) an.

    Denn die Beklagte hat ihm mit §§ 5, 6, 11 ATV in Form einer "kleinen dynamischen Verweisung" (vgl. BAG v. 15.4. 2008 - 9 AZR 159/07, unter Rz. 60) eine Altersteilzeitvergütung auf der Basis des EFTV zugesagt.

    Insbesondere ergibt sich aus dem nach § 11 Abs. 1 ATV für die Auslegung maßgeblichen FTV ATZ nicht, dass der Kläger auch einen Tarifwechsel, verbunden mit der Zahlung einer dann geringeren Vergütung auf Grund der Tarifverträge einer anderen Branche, akzeptieren müsste ("große dynamische Verweisung"; vgl. BAG v. 15.4. 2008, a.a.O.).

    In der Zusammenschau dieser Regelungen wird ein betrieblich-fachlicher Bezug hergestellt, der über die bloße zeitliche Dynamisierung des § 11 Abs. 1 ATV hinausgehen könnte (vgl. dazu BAG v. 15.4. 2008, a.a.O., unter Rz. 63).

    2008 (a.a.O., unter Rz. 72 ff.), denen sie sich anschließt.

    Umstände, wonach er auch einen Beitritt der Beklagten, verbunden mit der normativen Geltung anderer Tarifverträge hätte erkennen und berücksichtigen müssen, sind danach nicht gegeben (so auch BAG v. 15.4. 2008, a.a.O., unter Rz. 79).

    Hinsichtlich einer möglichen Inhaltskontrolle nach §§ 307 f. BGB schließt sich die Kammer den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 15.4. 2008, a.a.O.) an.

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07  

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Das ist ausreichend (BAG 3. April 2007 - 9 AZR 283/06 - Rn. 54, AP BAT SR 2l § 2 Nr. 21 = EzTöD 200 TV-L § 44 Nr. 2, Nr. 4; 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 -Rn. 78 für eine große dynamische Verweisung; 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 -Rn. 29, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 18 zur Bezugnahme auf Beamtenrecht; BGH 5. November 2003 - VIII ZR 10/03 - NJW 2004, 1598; iE ebenso Wiedemann/Oetker 7. Aufl. § 3 TVG Rn. 294; Däubler/Dorndorf/Bonin/Deinert/Däubler AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht 2. Aufl. § 305c Rn. 44).

    Die Änderungen der tariflichen Entgeltsystematik wirkten sich ungeachtet des Umstands, dass das Arbeitsverhältnis lange vor 2004 begründet worden ist, ausschließlich auf künftige, nach der Tarifablösung liegende Vergütungszeiträume aus und entfalteten daher keine unechte Rückwirkung (vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 56).

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