Rechtsprechung
| BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze - Umstellung laufender Rentenleistungen auf Kapitalleistung
- Bundesarbeitsgericht
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze - Umstellung laufender Rentenleistungen auf Kapitalleistung
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ablösung einer Versorgungsordnung durch Gesamtbetriebs-Vereinbarung (hier: Umstellung laufender Rentenleistungen auf eine Kapitalleistung) - Konsequenzen aus der Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebliche Altersversorgung; Ablösung einer Versorgungsordnung; Drei-Stufen-Schema; Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze; Umstellung von Versprechen laufender Rentenleistungen auf Kapitalleistung
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Altersgrenze 65
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Auslegung einer Betriebsvereinbarung
- faz.net (Pressemeldung, 04.09.2012)
Betriebsrente auch erst mit 67 Jahren
Besprechungen u.ä.
- hoganlovells.de
, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)
Umstellung der betrieblichen Altersversorgung von Renten- auf Kapitalzahlung
Sonstiges (3)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des 15.05.2012, Az.: 3 AZR 11/10 (Versorgungsordnung - Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze)" von RA Rita Reichenbach, original erschienen in: BB 2012, 2630 - 2634.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "BAG zur "Rente ab 67" in der betrieblichen Altersversorgung" von RA Dr. Martin Diller und RAin Dr. Charlotte Beck, original erschienen in: DB 2012, 2398 - 2401.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Neue Regelaltersgrenze in der Sozialversicherung - Anlass zur Anpassung ablösender Versorgungsordnungen?" von RiBAG Dr. Bertram Zwanziger, original erschienen in: DB 2012, 2632 - 2634.
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 04.11.2009 - 2 Sa 44/09
- BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2012, 1756
- NZA 2012, 878
- NZA-RR 2012, 433
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12
Betriebsrente für Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres
Insoweit beruft sich die Beklagte auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - zu den Auswirkungen des Verschiebens der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf den Anspruchsbeginn einer betrieblichen Altersversorgung.Sie kann sich vielmehr, wie vorliegend, auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - Rn.19, zitiert nach juris; BAG v. 10.02.2009 - 3 AZR 653/07 - Rn.12, EzA Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung).
Soweit das Bundesarbeitsgericht ausgeführt hat, bei Gesamtversorgungssystemen werde man regelmäßig nicht zu dem Ergebnis kommen, dass der Arbeitgeber die Betriebsrente bereits zu einem Zeitpunkt zahlen wolle, in dem eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beansprucht und damit auch nicht angerechnet werden könne (vgl. BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 50, zitiert nach juris), kann dies nur für solche Altersversorgungen gelten, die an die bisherige Regelaltersgrenze "Vollendung des 65. Lebensjahres" anknüpfen.
- LAG Köln, 22.03.2012 - 13 Sa 254/11
Betriebsrente, Gesamtversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Gleichheitssatz
Der Kläger durfte schon vor seinem Ausscheiden bei der Beklagten bzw. den Bezug der Betriebsrente, die zwischen den Parteien streitige Rechtsfrage zur Berechnung seiner Betriebsrente gerichtlich klären (vgl. etwa BAG 15.5.2012 - 3 AZR 11/10 - (für die Feststellungsklage mit entsprechendem Klageantrag)).
