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   BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 188/92   

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https://dejure.org/1992,11493
BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 188/92 (https://dejure.org/1992,11493)
BAG, Entscheidung vom 15.10.1992 - 2 AZR 188/92 (https://dejure.org/1992,11493)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 1992 - 2 AZR 188/92 (https://dejure.org/1992,11493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung wegen zahlreicher Lohnpfändungen und Lohnabtretungen - Vertrauensstellung des verschuldeten Arbeitnehmers - Wesentliche Störung von Arbeitsablauf oder betrieblicher Organisation - Vertragswidriges ausserdienstliches Verhalten durch Vorlage eines tatsächlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Durch mehrere Lohnpfändungen verursachte wesentliche Störung des Arbeitsablaufs und der betrieblichen Organisation berechtigt zur ordentlichen Kündigung - Durch Notlage verursachte Verschuldung kann bei bestehendem Vertrauensverhältnis ebenfalls ordentliche Kündigung ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 188/92
    Deshalb kommt es in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, daß das Berufungsgericht entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972) das Nachschieben der Beklagten nach Ausspruch der Kündigung bekanntgewordener weiterer Lohnabtretungen auch nach erneuter Anhörung des Betriebsrats zur Begründung der Kündigung für unzulässig angesehen hat.

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts kann sich die Beklagte im Prozeß auch auf die ihr nach ihrer Darstellung erst nach Ausspruch der Kündigung bekanntgewordene Gehaltsabtretung an die D berufen, wenn sie den Betriebsrat zuvor angehört hat (BAGE 49, 39 = AP, aaO).

  • BAG, 04.11.1981 - 7 AZR 264/79

    Kündigung

    Auszug aus BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 188/92
    Nach dem Urteil des Siebten Senats vom 4. November 1981 (- 7 AZR 264/79 - BAGE 37, 64 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) rechtfertigt das Vorliegen mehrerer Lohnpfändungen oder -abtretungen allein noch keine ordentliche Kündigung.

    Nach seinen, das Revisionsgericht bindenden, Feststellungen (§ 561 ZPO) hat die Beklagte weder Art und Ausmaß ihres zur Bearbeitung der Pfändungs- und Abtretungsfälle erforderlichen Arbeitsaufwandes dargelegt, noch Angaben zur Größe und Struktur ihres Betriebes und damit zu Daten gemacht, die für die Beurteilung der betrieblichen Beeinträchtigung von wesentlicher Bedeutung sind (vgl. BAGE 37, 64, 72 = AP, aaO, zu III 2 b cc der Gründe).

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

    Auszug aus BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 188/92
    Die Verschuldung des Arbeitnehmers kann - je nach seiner Arbeitsaufgabe - seine Eignung für die vertraglich geschuldete Tätigkeit entfallen lassen (herrschende Meinung: vgl. KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 337 a; Lepke, RdA 1980, 185, 187; Preis, DB 1990, 630, 632 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 75/88]; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 130 II 24, 28 S. 1052 f.).

    Die Entscheidung hat im Schrifttum Zustimmung gefunden (vgl. von Hoyningen-Huene, Anm. zu AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; Nickel, SAE 1983, 204, 207; Birk, JuS 1986, 538), ist aber auch auf Kritik gestoßen (Pfarr/Struck, BlStSozArbR 1982, 289; Preis, DB 1990, 630, 632 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 75/88]; Stahlhacke/ Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 715).

  • BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 580/72

    Haftung des Arbeitnehmers - Arbeitsvertrag - Außerordentliche Kündigung -

    Auszug aus BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 188/92
    Solche einzelvertraglichen Vereinbarungen, nach denen bestimmte Tatbestände eine Kündigung stets rechtfertigen, sind jedoch für das Gericht nicht bindend, weil damit entgegen der gesetzlichen Regelung absolute Kündigungsgründe geschaffen würden (vgl. BAG Urteil vom 22. November 1973 - 2 AZR 580/72 - AP Nr. 67 zu § 626 BGB).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 188/92
    Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 188/92
    Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 26.10.1978 - 2 AZR 24/77

    Kündigung bei Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen des Unternehmens

    Auszug aus BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 188/92
    Diese Grundsätze stimmen mit der Rechtsprechung des Senats überein (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken).
  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90

    Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung

    Auszug aus BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 188/92
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - EzA § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 41) ist auch die schuldhafte Verletzung einer Nebenpflicht an sich geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen, ohne daß zusätzlich eine konkrete Beeinträchtigung des Betriebsablaufs vorliegen müßte.
  • BAG, 29.08.1980 - 7 AZR 726/77
    Auszug aus BAG, 15.10.1992 - 2 AZR 188/92
    Zu Recht ist deshalb das Berufungsgericht im Ansatz der Ansicht des Siebten Senats (Urteil vom 29. August 1980 - 7 AZR 726/77 - n.v.) gefolgt, die nicht durch eine Notlage verursachte Verschuldung eines in einer Vertrauensstellung beschäftigten Arbeitnehmers könne jedenfalls dann einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn sie in relativ kurzer Zeit zu häufigen Lohnpfändungen führe und sich aus der Art und der Höhe der Schulden ergebe, daß der Arbeitnehmer voraussichtlich noch längere Zeit in ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben werde.
  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

    Die Verschuldung des Arbeitnehmers und dadurch bedingte Lohnpfändungen sind als Kündigungsgrund generell geeignet, insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer in einer besonderen Vertrauensstellung steht oder wenn die Verschuldung in relativ kurzer Zeit zu häufigen Lohnpfändungen führt und sich aus der Art und der Höhe der Schulden ergibt, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich noch längere Zeit in ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben werde (BAG 15. Oktober 1992 - 2 AZR 188/92 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 45; KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 456 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2016 - 1 Sa 358/15

    Kündigung wegen Verstoßes gegen Compliance Regeln

    Liegen greifbare Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, der Arbeitnehmer werde zukünftig erhebliche Pflichtverletzungen begehen oder Sicherheitsinteressen des Arbeitgebers beeinträchtigen, kann dies an sich zu einer personenbedingten Kündigung berechtigen (BAG 15.10.1992 -2 AZR 188/92-, juris; vgl. KR-KSchG/Griebeling/Rachor, 11. Aufl., § 1 KSchG Rz. 303 a, 304 mwN.).
  • ArbG Frankfurt/Main, 23.08.2004 - 15 Ca 12850/03
    Abgesehen davon, dass hierfür nichts ersichtlich ist, ist jedoch weitere Voraussetzung, dass es sich um einen in einer besonderen Vertrauensstellung beschäftigten Arbeitnehmer handelt (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.10.1992, 2 AZR 188/92 , EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 45).
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