Rechtsprechung
   BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher Arbeitgeber

  • Bundesarbeitsgericht

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher Arbeitgeber

  • IWW
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung wegen der Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • rechtsportal.de

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers auf eine durch einen öffentlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle; Entschädigung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen der Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

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  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers -öffentlicher Arbeitgeber

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch: Schwerbehinderter Bewerber hat Anspruch auf Entschädigung wegen Benachteiligung - Ausbleiben einer Einladung nur bei offensichtlich fehlender fachlicher Eignung des Bewerbers gerechtfertigt

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 2012, 667



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11  

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Die Benachteiligung liegt in der Versagung einer Chance (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - mwN, NZA 2012, 667).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - 26 Sa 757/12  
    Insbesondere kam es nicht mehr auf die unter den Parteien streitige Frage an, ob die Klägerin evtl. ungeachtet des Anforderungsprofils als für die Stelle objektiv geeignet anzusehen war (vgl. zu den Anforderungen an das Vorliegen einer vergleichbaren Situation bei öffentlichen Arbeitgebern: BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - NZA 2012, 667 = EzA § 15 AGG Nr. 17, Rn. 35 f.).

    Art. 33 Abs. 2 GG begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in der Regelung - hier der Stellenausschreibung - genannten Auswahlkriterien (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - NZA 2012, 667 = EzA § 15 AGG Nr. 17, Rn. 35 f.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2012 - 5 Sa 597/11  

    Benachteiligung bei der Stellenbewerbung; unbegründete Entschädigungsklage eines

    Diese Vermutung kann der öffentliche Arbeitgeber nur durch den Beweis widerlegen, dass für die Nichteinladung nur solche Gründe vorgelegen haben, welche nicht die fehlende Eignung des Bewerbers oder dessen Schwerbehinderung betreffen (BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 -).

    Maßgeblich für die objektive Eignung ist das vom öffentlichen Arbeitgeber unter Berücksichtigung von Art. 33 Abs. 2 GG erstellte Anforderungsprofil (s.a. BAG 16.09.2008 EzA § 81 SGB IX Nr. 17; 21.07.2009 EzA § 82 SGB IX Nr. 1; BVerwG 03.03.2011 NZA 2011, 977, 15.12.2011 2 A 13, 10 FA 2012, 75) sowie zuletzt BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 -).

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