Rechtsprechung
   BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 260/94   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erstattung von Verteidigerkosten bei unverschuldetem schweren Verkehrsunfall eines Berufskraftfahrers

  • betriebsraete.de
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ermittlungsverfahren - Arbeitgeber muss Berufskraftfahrer Rechtsanwalt bezahlen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Verteidigerkosten

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erstattung von Verteidigerkosten

  • Betriebs-Berater

    Erstattung von Verteidigerkosten

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)
  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Erforderliche vom Arbeitgeber zu ersetzende Kosten der Verteidigung eines Arbeitnehmers sind grundsätzlich die gesetzlichen Gebühren

  • rechtplus.de (Kurzinformation)

    Ersatz der Anwaltskosten bei Unfall eines Berufskraftfahrers

  • lto.de (Kurzinformation)

    BGB § 670 Nr. 24

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 79, 294
  • NJW 1995, 2372
  • MDR 1996, 504
  • NZV 1995, 397
  • VersR 1996, 219
  • BB 1995, 1360
  • BB 1995, 1488
  • DB 1995, 1770
  • NZA 1995, 836



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09  

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

    Ein Verkehrsunfall bei der Auslieferung oder Abholung von Waren für den Arbeitgeber beruht zwar auf der dem Fahrer übertragenen und damit betrieblich veranlassten Tätigkeit, gehört aber nicht zu den üblichen Begleiterscheinungen dieser Tätigkeit (Senat 16. März 1995 - 8 AZR 260/94 - BAGE 79, 294 = AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 12 = EzA BGB § 670 Nr. 24) und ist mithin nicht arbeitsadäquat.
  • LAG Düsseldorf, 21.02.1997 - 10 TaBV 95/96  

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die dem

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. zuletzt BAG Urteil v. 16.3.1995 - 8 AZR 260/94 - EzA § 670 BGB Nr. 24 m. w. N..), daß ein Arbeitnehmer zwar nicht wegen Verletzung der Fürsorgepflicht (BAG Gr. Senat Beschluß v. 10.11.1961 - GS 1/60 - EzA § 670 BGB Nr. 2), wohl aber in entsprechender Anwendung des § 670 BGB Anspruch auf den Ersatz von solchen Aufwendungen und Schäden hat, die ihm bei Erbringung der Arbeitsleistung ohne Verschulden des Arbeitgebers entstehen.
  • LAG Nürnberg, 16.02.2000 - 3 Sa 827/99  

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Schädigung des Arbeitnehmers durch Dritte -

    Ein Aufwendungsersatz ist dabei nur für solche Kosten anzunehmen, die nicht als außergewöhnlich und dementsprechend durch die Folgen der betrieblichen Tätigkeit herausgefordert sind (BAG vom 16.03.1995, AP Nr. 12 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).
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