Rechtsprechung
   BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 245/10   

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    Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Überprüfung der Zulässigkeit des Rechtsmittels auch in der Revisionsinstanz

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    Prozessrecht - Anforderungen an eine Berufungsbegründung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2012, 2232
  • NZA-RR 2012, 599



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Wird zitiert von ... (4)  

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 644/11  

    Unzulässige - in der Sache auch unbegründete - Berufung bei sachlich

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 16.5.2012 - 4 AZR 245/10 - Rn. 11, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2012 - 5 Sa 158/12  

    Sonstiges: Altersteilzeit

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen, (BAG 18.05.2011, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 45; 16.05.2012 - 4 AZR 245/10; vgl. Dörner/ Luczak/ Wildschütz, Handbuch des Fachanwalts für Arbeitsrecht, 10. Auflage 2012, Kap. 15 Rd. Ziff. 717 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2012 - 10 Sa 121/12  

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbings

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (st. Rspr. etwa BAG 16.05.2012 - 4 AZR 245/10 - Juris; BAG 18.05.2011 -4 AZR 552/09- AP Nr. 45 zu § 64 ArbGG 1979, jeweils mwN.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2012 - 9 Sa 259/12  

    Zu den Anforderungen einer ausreichenden Berufungsbegründung

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (etwa BAG 16.5.2012 -4 AZR 245/10-, juris).
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