Rechtsprechung
| BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 57/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- betriebsraete.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterordnungskonzern bei Gemeinschaftsunternehmen
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Unterordnungskonzern bei Gemeinschaftsunternehmen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Konzernvermutung bei Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 24.10.1991 - 4 BV 68/91
- LAG Nürnberg, 28.10.1994 - 7 TaBV 31/91
- BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 57/94
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 80, 322
- NJW 1996, 1691
- ZIP 1996, 292
- BB 1996, 116
- DB 1996, 335
- NZA 1996, 274
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Stuttgart, 21.12.2012 - 20 AktG 1/12
Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen: …
Entweder wird dort die völlige Identität auf Leitungsebene gefordert (…Koppensteiner in Kölner Kommentar, AktG, 3. Aufl., § 17 Rz. 91; Vetter in Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 17 Rz. 48 bei Fn. 78 mit Verweis auf BAG, AG 1996, 367 [juris Rz. 17] und BGH, NJW 1974, 855, 858) oder zumindest die mehrheitliche Besetzung des Geschäftsleistungsorgans (…Bayer in Münchener Kommentar, AktG, 3. Aufl., § 17 Rz. 33;… Schall in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 17 Rz. 31;… Windbichler in Großkommentar, AktG, 4. Aufl., § 17 Rz. 48). - BAG, 22.11.1995 - 7 ABR 9/95
Konzernbetriebsrat im qualifiziert faktischen Konzern
Für das Vorliegen eines Abhängigkeitsverhältnisses genügt bereits die Möglichkeit der Beherrschung des abhängigen Unternehmens durch das herrschende Unternehmen (BAG Beschluß vom 16. August 1995 - 7 ABR 57/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen;… Krieger, aaO, § 68 Rz 37;… Emmerich/ Sonnenschein, aaO, S. 56 ff;… Koppensteiner, aaO, § 17 Rz 15;… Würdinger in Großkomm. AktG, 3. Aufl., § 17 Anm. 4). - BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 56/10
Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft - …
Dazu muss für alle wesentlichen Bereiche der Unternehmenspolitik nachgewiesen werden, dass die Unternehmensentscheidungen ohne beherrschende Einflussnahme der Mehrheitsgesellschaft getroffen werden (vgl. BAG 16. August 1995 - 7 ABR 57/94 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 80, 322).
- LAG Berlin, 11.02.2005 - 2 TaBV 945/04
Vorliegen eines Konzerns, Konzernvermutung, Voraussetzungen für den Beschluss zur …
Es genügt die Möglichkeit der Beherrschung durch das herrschende Unternehmen (BAG vom 22.11.1995 - 7 ABR 9/95; vom 16.08.2995 - 7 ABR 57/94 m.w.N.). - LAG Hessen, 05.02.2004 - 9 TaBV 64/03
Konzernbetriebsrat; Konzern
Immer ist aber Voraussetzung für die Annahme eines Unterordnungskonzerns zum einen das Vorliegen eines Abhängigkeitsverhältnisses und zum anderen die tatsächliche Beherrschung des abhängigen Unternehmens (BAG Beschluss vom 16. Aug. 1995 - 7 ABR 57/94 - EzA § 76 BetrVG Nr. 15). - LAG Köln, 10.11.2005 - 10 TaBV 15/05
Konzernbetriebsrat, Beherrschungsvertrag mit ausländischem herrschenden …
Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (BAG, Beschluss vom 16.08.1995 - 7 ABR 57/94 - NZA 1996, 274, 275), der die Beschwerdekammer folgt, kann ein Unternehmen von mehreren anderen Unternehmen, die nur zusammen über die Mehrheit der Anteile verfügen, beherrscht werden. - LAG München, 01.07.2004 - 3 TaBV 53/03
Konzernbetriebsrat, Zuständigkeit
- LAG Hamm, 07.07.2004 - 2 Sa 163/04
Zur Auslegung eines Sozialplans in der Insolvenz. Zulässigkeit einer …
Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Arbeitnehmer vom Insolvenzschuldner oder vom vorläufigen Insolvenzverwalter im Hinblick auf die bevorstehende Stilllegung des Betriebes dazu veranlasst worden ist, sein Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen (BAG vom 19.07.1995 - 10 AZR 885/94 - NZA 1996, 274). - ArbG Düsseldorf, 03.03.2009 - 11 BV 184/08
Aufsichtsratswahl, Konzernvermutung gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 AktG
Bereits zur alten Rechtslage, als im Anwendungsbereich des § 76 Abs. 4 BetrVG 1952 die Konzernvermutung des § 18 Abs. 1 Satz 3 AktG nicht galt, hat das BAG in einem Beschluss ausgeführt, dass das Konzernverhältnis die tatsächliche Einflussnahme des herrschenden Unternehmens zumindest auf einen wesentlichen Teilbereich der Unternehmenspolitik des abhängigen Unternehmens voraussetzt (vgl. dazu BAG Beschluss vom 16.08.1995 - 7 ABR 57/94, DB 1996, 335).
