Rechtsprechung
| BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis
- Betriebs-Berater
Keine Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis auch bei Betriebsübergang
- openjur.de
Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis; Zeugnisanspruch bei Betriebsübergang; Verwirkung des Zeugnisanspruchs
- Bundesarbeitsgericht
Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis - Zeugnisanspruch bei Betriebsübergang - Verwirkung des Zeugnisanspruchs
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Arbeitszeugnis: Regelmäßige Bindung des Arbeitgebers - Bindung an Zwischenzeugnis betreffend dort erfasster Zeiträume gilt auch bei Betriebsübergang - Unerheblich, ob von Veräußerer unterzeichnetes Zwischenzeugnis inhaltlich von Arbeitnehmerseite herrührt
- NWB SteuerXpert START
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Zwischenzeugnis - Bindung des Arbeitsgebers an frühere Bewertungen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Zwischenzeugnis - Bindungswirkung für Endzeugnis
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Zwischenzeugnis - Bindungswirkung für Endzeugnis
- verdi-arbeitszeugnisberatung.de
Vorangegangene Erteilung eines Zwischenzeugnisses - regelmäßige Bindung an Inhalt des Zwischenzeugnisses bei Erteilung des Endzeugnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeugnisanspruch bei Betriebsübergang; Verwirkung - Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Bindung des Betriebserwerbers an ein vom Veräußerer erteiltes Zwischenzeugnis
Kurzfassungen/Presse (7)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Bei Endzeugnis ist Arbeitgeber an Zwischenzeugnis gebunden
- aok-business.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis: Der neue Arbeitgeber darf nicht von vorne anfangen
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Bindung des Betriebserwerbers an Zeugnis des alten Betriebsinhabers
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Betriebsübergang: Neuer Arbeitgeber ist bei Zeugniserteilung regelmäßig an Zwischenzeugnis des alten Arbeitgebers gebunden
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Betriebsübergang: früheres Zwischenzeugnis bindend
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Zwischenzeugnis ist bindend
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bei Arbeitszeugnis ist Arbeitgeber an Aussagen des Zwischenzeugnisses gebunden - Auch neuer Eigentümer eines Unternehmens muss sich an Inhalt und Wortlaut eines vorhergehenden Zeugnisses halten
Besprechungen u.ä. (2)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Der arbeitsrechtliche Zeugnisanspruch in der Insolvenz" von VorsRiLAG Dr. Wilfried Berkowsky, original erschienen in: NZI 2008, 224 - 225.
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 05.01.2006 - 4 Ca 772/05
- LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06
- BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 124, 229
- NJW 2008, 1175
- ZIP 2008, 196
- MDR 2008, 326
- BB 2008, 507
- DB 2008, 245
- NZA 2008, 298
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07
Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung
Ob Verwirkung eingetreten ist, ist in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur eingeschränkt nachprüfbar (Senat 16. Oktober 2007 - 9 AZR 248/07 - Rn. 27, AP BGB § 630 Nr. 33 = EzA GewO § 109 Nr. 6;… 12. Dezember 2006 - 9 AZR 747/06 - Rn. 19, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 1). - BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09
Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - …
Die Verwirkung des Klagerechts setzt voraus, dass der Arbeitnehmer sein Recht über längere Zeit hinweg nicht ausgeübt hat - Zeitmoment - und bei dem Arbeitgeber dadurch die Überzeugung hervorgerufen hat, er werde sein Recht nicht mehr durchsetzen - Umstandsmoment - (vgl. BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 248/07 - Rn. 26, BAGE 124, 229).Das Revisionsgericht kann lediglich prüfen, ob das Tatsachengericht sowohl die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen der Verwirkung beachtet als auch alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Aspekte im Berufungsurteil von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 248/07 - Rn. 27, BAGE 124, 229).
- LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07
Verurteilung zu vorgegebener Formulierung im Zeugnis verstößt nicht gegen Art. …
Dabei handelt es sich um die gegenüber § 630 BGB speziellere Norm, welche seit ihrem Inkrafttreten am 01.01.2003 für alle Arbeitsverhältnisse maßgeblich ist (vgl. BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 08, 298, Tz 11;… Urt. v. 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130 = NZA 06, 106, Tz 12).Inhaltlich muss das Zeugnis daher dem Gebot der Zeugniswahrheit und dem Gebot der Zeugnisklarheit gerecht werden (BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 08, 298, Tz 14;… Urt. v. 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130 = NZA 06, 106, Tz 20).
Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist der Arbeitgeber bei der Erteilung eines Zeugnisses im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich frei in der Wahl seiner Formulierungen (BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 08, 298, Tz 15;… Urt. v. 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130 = NZA 06, 106, Tz 21; BAG v. 23.09.1992 - 5 AZR 573/91 - juris, Tz 19).
Die Frage der Vereinbarkeit von § 109 GewO bzw. § 630 BGB mit Art. 5 I GG insgesamt oder im Falle der Verurteilung des Arbeitgebers zu bestimmten Zeugnisformulierungen ist durch die ständige Rechtsprechung des BAG bereits geklärt (…vgl. Urt. v. 23.09.1992 - 5 AZR 573/91 - juris, Tz 20 "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"; BAG v. 14.03.2000 - 9 AZR 246/99 - FA 00, 286, Tz 14: AN muss Verurteilung zu bestimmten Formulierungen beantragen; BAG v. 23.06.1960 - 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289 = NJW 60, 1973: ggf. gesamtes Zeugnis vom Gericht zu formulieren; zuletzt BAG v. 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - NZA 08, 298, Tz 15: Bindung an Formulierungen in Zwischenzeugnis).
- LAG Düsseldorf, 21.05.2008 - 12 Sa 505/08
Arbeitsrecht - Anspruch auf „Dankes- und Wunschformel“ im Zeugnis?
Indem es als Bewerbungsunterlage anderen Arbeitgebern vorgelegt und meist in den dortigen Personalabteilungen (Human Ressources) der (Vorab)Bewertung unterzogen wird (vgl. BAG, Urteil vom 16.10.2007, 9 AZR 248/07, NJW 2008, 1175 = Juris Rz. 14), sind die dort gewohnten Erkenntnis- und Verständnismöglichkeiten zu berücksichtigen. - BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09
Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - …
Die Verwirkung des Klagerechts setzt voraus, dass der Arbeitnehmer sein Recht über längere Zeit hinweg nicht ausgeübt hat - Zeitmoment - und bei dem Arbeitgeber dadurch die Überzeugung hervorgerufen hat, er werde sein Recht nicht mehr durchsetzen - Umstandsmoment - (vgl. BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 248/07 - Rn. 26, BAGE 124, 229).Das Revisionsgericht kann lediglich prüfen, ob das Tatsachengericht sowohl die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen der Verwirkung beachtet als auch alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Aspekte im Berufungsurteil von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 248/07 - Rn. 27, BAGE 124, 229).
- LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2010 - 6 Sa 391/09
Vergütung, leistungsabhängige, Zielvereinbarung, Zielerreichung, Auslegung, …
Daneben kann sie darauf beruhen, dass das Zeugnis Wissenserklärungen des Arbeitgebers zu Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers enthält, von denen er nur abrücken darf, wenn ihm nachträglich Umstände bekannt werden, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (BAG 21.06.2005 9 AZR 352/04 BAGE 115, 130; 16.10.2007 9 AZR 248/07 BAGE 124, 229).Er kann vom Zwischenzeugnis nur abweichen, wenn die späteren Leistungen und das spätere Verhalten des Arbeitnehmers das rechtfertigen (BAG 01.10.1998 6 AZR 176/97 AP BAT § 61 Nr. 2; 16.10.2007 9 AZR 248/07 BAGE 124, 229).
- LAG Hamm, 14.01.2011 - 7 Sa 1615/10
Darlegungslast der Arbeitnehmerin für Zeugnisberichtigungsanspruch bei Abweichung …
Zwar ist es zutreffend, dass ein Arbeitgeber, der ein Zwischenzeugnisses erteilt hat, an dessen Inhalt grundsätzlich gebunden ist, wenn er ein Endzeugnis ausstellt (BAG, 16.10.2007, 9 AZR 248/07, NZA 2008, 298).Von einem solchen Zeugnisinhalt kann er nur dann abweichen, wenn Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers in einem nachfolgenden Zeitraum dies rechtfertigen (vgl. BAG, 16.10.2007, 9 AZR 248/07, NZA 2008, 298, 01.10.1998, 6 AZR 176/97, AP BAT § 61 Nr. 2 08.02.1972, 1 AZR 189/71, BAGE 24, 112).
- LAG Köln, 18.12.2009 - 11 Sa 1092/08
Óberstunden, Nachteilsausgleich, Betriebsänderung, Zeugnisberichtigung
In diesem Rahmen ist der Arbeitgeber in der Wahl seiner Formulierungen frei (BAG, Urt. v. 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 m. w. N.). - ArbG Cottbus, 27.05.2008 - 6 Ca 2207/07 Er kann vom Zwischenzeugnis nur abweichen, wenn die späteren Leistungen und späteres Verhalten des Arbeitnehmers das rechtfertigen (BAG vom 16.10.2007 9 AZR 248/07, juris Rn. 23 mit weiteren Nachweisen).
Für Blogger: