Rechtsprechung
   BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Karenzentschädigung - Anrechnung von Überbrückungsgeld

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anrechnung von Überbrückungsgeld gem. § 57 SGB III auf eine Karenzentschädigung - Anrechnung nur monatsbezogen vorzunehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverbot; Karenzentschädigung - Anrechnung von Überbrückungsgeld gem. § 57 SGB III auf eine Karenzentschädigung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Karenzentschädigung, Anrechnung von Überbrückungsgeld

Kurzfassungen/Presse (2)

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    HGB § 74c Abs. 1; SGB III § 57

  • ag-arbeitsrecht.de , S. 33 (Auszüge)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Anrechnung des Überbrückungsgeldes auf Karenzentschädigung nur monatsbezogen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2006, 3227
  • DB 2006, 1275



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 198/10  

    Karenzentschädigung - Anrechnung von Arbeitslosengeld

    b) Erwerb aus der Verwertung der Arbeitskraft sind alle geldwerten Leistungen zur Abgeltung der Arbeitsleistung (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - zu II 2 a aa der Gründe, AP HGB § 74c Nr. 21 = EzA HGB § 74c Nr. 35; 7. November 1989 - 3 AZR 796/87 - zu 3 a der Gründe, BAGE 63, 206).

    In beiden Fällen handelt es sich um den Ertrag aus persönlichem Arbeitseinsatz, der erst durch die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (vgl. BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - zu II 2 a aa der Gründe, aaO).

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage der Anrechnung bisher offengelassen (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 20, AP HGB § 74c Nr. 21 = EzA HGB § 74c Nr. 35; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A II der Gründe, BAGE 112, 376).

  • BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10  

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gründungszuschuss

    Auch wenn man deshalb davon ausgeht, dass der Gründungszuschuss aus einem früheren Einsatz der Arbeitskraft resultiert und dieser darüber hinaus den Einsatz der eigenen Arbeitskraft in einer selbständigen Tätigkeit verlangt (Senat 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 16, AP HGB § 74c Nr. 21 = EzA HGB § 74c Nr. 35), stehen Zweck und Höhe der Leistung einer Berücksichtigung entgegen.

    Vielmehr dient er dazu, den Start in die Selbständigkeit zu fördern und zu unterstützen und die regelmäßig mit geringeren Einnahmen versehene Anlaufphase zu überbrücken (vgl. Senat 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 16, aaO).

  • LAG Nürnberg, 21.02.2007 - 6 Sa 576/04  

    Ausschlussfrist, Karenzentschädigung

    Bei Ansprüchen auf Karenzentschädigung erfolgt die Anrechnung anderweitigen Verdienstes für jeden Monat, in dem der Arbeitnehmer Karenzentschädigung beanspruchen kann und andere Leistungen bezieht (zuletzt BAG vom 16.11.2005, 10 AZR 152/05, EzA § 74c HGB Nr. 35; Schaub in Erfurter Kommentar, a.a.O., § 74c HGB Rn. 18).
  • LAG Hessen, 21.06.2011 - 15 Sa 254/10  

    Annahmeverzugslohn und Anrechnung eines Gründungszuschusses

    Der Gründungszuschuss stellt eine aufgrund anderweitiger Verwendung der Dienste erworbene Leistung im Sinne von § 615 BGB dar (vgl. in diesem Sinne BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - EzA HGB § 74c Nr. 35).
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