Rechtsprechung
| BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht; Kündigung - Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Kurzfassungen/Presse (5)
- 123recht.net (Kurzinformation)
Vergleich: Maultaschendiebstahl rechtfertigt nicht unbedingt Kündigung
- aok-business.de (Kurzinformation)
Kündigung: Durch Interessenabwägung Entlassung abwenden
- arbeitsrecht-koeln.de (Kurzinformation)
Vermögensdelikt
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Kündigung nach Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BAG vom 16.12.2004, 2 ABR 7/04 (Kündigung eines Betriebsratsmitglieds)" von RiArbG Dr. Michael E. Reichel, original erschienen in: AuA 2005, 565 - 565.
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 12.06.2003 - 9 BV 39/03
- LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03
- BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04
Zeitschriftenfundstellen
- NZA-RR 2005, 615 (Ls.)
Wird zitiert von ... (57)
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
a) Liegt nämlich ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich vor, so kann eine hierauf gestützte beabsichtigte außerordentliche Kündigung gleichwohl das Arbeitsverhältnis nur wirksam beenden, wenn bei der umfassenden Interessenabwägung das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers das Bestandsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt (BAG 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - AP BGG § 626 Nr. 191 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 7; 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - BAGE 58, 37).Sie sind jedenfalls nicht von vornherein von der Berücksichtigung ausgeschlossen (vgl. insbesondere BAG 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - AP BGB § 626 Nr. 191 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 7; 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255; 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114 = EzA BGB § 626 nF Nr. 179; einschränkender für die Frage der Mitteilung im Rahmen der Betriebsratsanhörung: 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP BGB § 626 Nr. 101 = EzA BGB § 626 nF Nr. 118), wenn sie auch im Einzelfall in den Hintergrund treten und im Extremfall sogar völlig vernachlässigt werden können (16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - aaO;… 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - und 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - aaO).
- BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06
Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information
Dabei sind vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangene Vermögensdelikte regelmäßig geeignet, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Senat 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 14 = EzA BGB nF § 626 Nr. 90; 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP BGB § 626 Nr. 80 = EzA BGB nF § 626 Nr. 91; zuletzt 11. Dezember 2003 - 2 AZR 36/03 - AP BGB § 626 Nr. 179 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 5 und 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - AP BGB § 626 Nr. 191 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 7).Ein Arbeitnehmer, der im Zusammenhang mit seiner Arbeitsleistung strafrechtlich relevante Handlungen gegen das Vermögen seines Arbeitgebers begeht, verletzt damit seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht schwerwiegend und missbraucht das in ihn gesetzte Vertrauen in erheblicher Weise (vgl. zuletzt Senat 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - aaO).
- BAG, 28.07.2009 - 3 AZN 224/09
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung
Bereits vor diesem Hintergrund scheitert eine Divergenz zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Dezember 2004 (- 2 ABR 7/04 - AP BGB § 626 Nr. 191 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 7).Im Übrigen kritisiert die Klägerin im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Dezember 2004 (- 2 ABR 7/04 - aaO.), wonach eine Generalprävention gegenüber anderen Mitarbeitern für das Kündigungsrecht im Allgemeinen und für die Interessenabwägung im Besonderen ein nur begrenzt tragfähiger Gesichtspunkt ist, das Ergebnis der vom Landesarbeitsgericht vorgenommenen Interessenabwägung.
- BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04
Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter …
Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese Rechtsnorm Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob seine Würdigung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. des Senats 21. Juni 1994 - 2 ABR 28/94 -BAGE 80, 185; 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75; zuletzt etwa 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - AP BGB § 626 Nr. 191 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 7). - LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12
Präklusion Kündigung wegen Erstattung einer Strafanzeige
Sie sind jedenfalls nicht von vornherein von der Berücksichtigung ausgeschlossen, wenn sie auch im Einzelfall in den Hintergrund treten und im Extremfall sogar völlig vernachlässigt werden können (BAG v. 27.04.2006 - 2 AZR 415/05, NZA 2006; BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 179/05, NZA 2006, 981; BAG v. 16.12.2004 - 2 ABR 7/04, EzA § 626 BGB Nr. 7; BAG v. 20.01.2000 - 2 ABR 378/99, BAGE 93, 255; LAG Hamm v. 30.05.1996 - 4 Sa 2342/95, NZA 1997, 1056;… Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz, Rz. 1184;… Hueck/v. Hoyningen-Huene, § 1 Rz. 278).Es wirkt sich im Rahmen der Interessenabwägung dann nur noch zusätzlich zu Lasten des Arbeitnehmers aus, wenn sein Verhalten negative betriebliche Auswirkungen hatte (vgl. auch BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227; BAG v. 10.12.2009 - 2 AZR 55/09; BAG v. 27.04.2006 - 2 AZR 415/05, NZA 2006; BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 179/05, NZA 2006, 981; BAG v. 16.12.2004 - 2 ABR 7/04, EzA § 626 BGB Nr. 7).
- LAG Düsseldorf, 23.02.2011 - 12 Sa 1454/10
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines städtischen Friedhofsleiters …
Wenn Verstöße gegen die betriebliche Ordnung oder die Störung des Betriebsfriedens geahndet werden sollen, ist freilich der Aspekt der Generalprävention gegenüber anderen Mitarbeitern für das Kündigungsrecht nur begrenzt tragfähig (BAG 16.12.2004 - 2 ABR 7/04 - Rn. 33).Freilich haben gerade bei einem schweren Vertrauensbruch etwaige Unterhaltspflichten als ein der Privatsphäre zuzurechnender Faktor allenfalls marginale Bedeutung (BAG 16.12.2004 - 2 ABR 7/04 - Rn. 28).
An einer Wiederholungsgefahr kann es im Einzelfall fehlen, wenn etwa der Arbeitnehmer in Verkennung seiner vertraglichen Pflichten ohne Schädigungsabsichten gehandelt (vgl. BAG 16.12.2004 - 2 ABR 7/04 - Rn. 33) oder als Ausdruck einer auf Korrektheit und Ehrlichkeit ausgerichteten Grundhaltung angerichteten Schaden beseitigt hat (…BAG 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 - Rn. 22).
- LAG Düsseldorf, 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05
Kündigungsrecht - Kündigung wegen Mitverzehrs entwendeter Nahrungsmittel ist …
Der Umstand, dass der Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber herausgegebene Verhaltensanordnung (hier: Verbot des Verzehrs von Ware ohne Vorliegen eines Kassenbons), u. U. verbunden mit ausdrücklicher Kündigungsandrohung bei Zuwiderhandlung, missachtet, rechtfertigt jedenfalls dann nicht "automatisch" eine verhaltensbedingte Kündigung, wenn dem hohen Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers, fehlender Wiederholungsgefahr und fehlender Schädigung des Arbeitgebers im wesentlichen nur dessen Interesse an einer Generalprävention gegenüber steht (vgl. BAG v. 16.12.2004, 2 ABR 7/04, EzA, SD 2005, Nr. 5, 9).Die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist auch dann zu berücksichtigen, wenn die Kündigung auf ein Vermögensdelikt zu Lasten des Arbeitgebers gestützt wird (BAG, Beschluss vom 16.12.2004, 2 ABR 7/04, EzA-SD 2005, Nr. 5, 9 -11).
Der vom Arbeitgeber reklamierte Aspekt der Generalprävention gegenüber anderen Mitarbeitern bzw. die negative Ausstrahlungswirkung im Falle der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers ist für das Kündigungsrecht im allgemeinen und für die Interessenabwägung im besonderen ein zwar anerkannter, jedoch nur begrenzt tragfähiger Gesichtspunkt (BAG vom 16.12.2004, a.a.O.).
- LAG Düsseldorf, 10.12.2008 - 12 Sa 1190/08
Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung
Im Kündigungsrecht im Allgemeinen und für die Interessenabwägung im Besonderen ist dieses berechtigte Anliegen unter dem Aspekt der Generalprävention allerdings ein nur begrenzt tragfähiger Gesichtspunkt (BAG, Beschluss vom 16.12.2004, 2 ABR 7/04, AP Nr. 191 zu § 626 BGB).Bezogen auf die Person des Arbeitnehmers kommt zunächst der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen beanstandungsfreiem Bestand ein besonderes Gewicht zu (BAG, Beschluss vom 16.12.2004, 2 ABR 7/04, AP Nr. 191 zu § 626 BGB).
Die Unterhaltspflichten und der Familienstand haben bei einer verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung eher marginale Bedeutung, sind jedoch von der Einbeziehung in die Interessenabwägung nicht generell ausgeschlossen, weil sie das Gewicht des Arbeitnehmerinteresses an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes mit prägen (BAG, Beschluss vom 16.12.2004, 2 ABR 7/04, AP Nr. 191 zu § 626 BGB).
- LAG Sachsen-Anhalt, 06.12.2005 - 8 Sa 327/05
Kündigung; versuchte Erschleichung einer unentgeltlichen Beförderungsleistung; …
Vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangene - vollendete oder versuchte - Eigentums- oder Vermögensdelikte sind grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAB v. 16.12.2004 - 2 ABR 7/04, AP Nr. 191 zu § 626 BGB; BAG v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03, AP Nr. 179 zu § 626 BGB).Die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist auch in Ansehung von Vermögensdelikten zu Lasten des Arbeitgebers zu berücksichtigen (BAG v. 13.12.1984 - 2 AZR 454/83, AP Nr. 81 zu § 626 BGB; BAG v. 02.03.1989 - 2 AZR 280/88, AP Nr. 101 zu § 626 BGB; BAG v. 16.12.2004 - 2 ABR 7/04, AP Nr. 191 zu § 626 BGB).
Bei verhaltensbedingten Kündigungsgründen sind diese Aspekte jedoch nicht von vornherein ausgeschlossen, da sie das Gewicht des Arbeitnehmerinteresses an der Erhaltung des Arbeitsplatzes beeinflussen (BAG v. 16.12.2004 - 2 ABR 7/04, AP Nr. 191 zu § 626 BGB).
- LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 425/09
Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger …
Die Unterhaltspflichten und der Familienstand haben bei einer verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung eher marginale Bedeutung, sind jedoch von der Einbeziehung in die Interessenabwägung nicht generell ausgeschlossen, weil sie das Gewicht des Arbeitnehmerinteresses an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes mit prägen (BAG 16.12.2004 - 2 ABR 7/04 - Juris Rn. 30).Hingegen ist eine vom Arbeitgeber intendierte Generalprävention gegenüber anderen Mitarbeitern als kündigungsrechtlicher Belastungsfaktor ein nur begrenzt tragfähiger Gesichtspunkt (BAG 16.12.2004 - 2 ABR 7/04 - Juris Rn. 31).
- LAG Hamm, 01.08.2007 - 6 Sa 694/07
Außerordentliche Kündigung wegen unterlassener Wartung der Bremsanlage
- BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung - …
- LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 29/07
Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des …
- LAG Baden-Württemberg, 22.10.2008 - 18 TaBV 2/08
Außerordentliche Kündigung - Entgegennahme von Hefegeld
- LAG Hamm, 18.09.2009 - 13 Sa 640/09
Unwirksame fristlose Kündigung wegen Verzehr von Brotaufstrich
- LAG Köln, 15.10.2007 - 2 TaBV 33/07
Zustimmungsersetzung; Verzehr geringwertiger Sachen
- ArbG Düsseldorf, 18.11.2010 - 6 Ca 4830/10
Verfahren im Zusammenhang mit dem Betriebshof der Stadt Langenfeld
- LAG Hamm, 07.08.2009 - 10 TaBV 31/09
Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung eines …
- LAG Baden-Württemberg, 10.02.2010 - 13 Sa 59/09
Kündigung wegen Diebstahls einer wirtschaftlich geringwertigen Sache - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 2 Sa 509/10
Unwirksame Kündigung trotz Betrugshandlung analog „Emmely“
- ArbG Duisburg, 14.09.2009 - 3 Ca 1336/09
Raucherpausen ohne Ausstempeln rechtfertigen fristlose Kündigung
- LAG Hamm, 05.03.2008 - 10 TaBV 63/07
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Androhung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2008 - 11 Sa 157/08
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes - Darlegungs- und Beweislast
- LAG Hamm, 03.04.2009 - 10 Sa 1565/08
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Kündigung wegen …
- LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines …
- LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05
Kündigung einer Auslieferungsfahrerin eines Menuserviceunternehmens wegen zu …
- LAG Hamm, 08.02.2008 - 10 TaBV 109/07
Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines …
- LAG Köln, 25.04.2008 - 11 Sa 74/08
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung; Abmahnung
- ArbG Lörrach, 16.10.2009 - 4 Ca 248/09
Außerordentliche Kündigung - Diebstahl von 6 Maultaschen
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10
Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung wegen Falscheintragungen im …
- LAG Hamm, 19.10.2007 - 10 Sa 813/07
außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, Verdachtskündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - 11 Sa 363/07
Verhaltensbedingte Kündigung
- LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 3/08
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11
Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
- LAG Baden-Württemberg, 07.03.2005 - 15 Sa 113/04
Vermögensdelikt zu Lasten des Arbeitgebers
- LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08
Eigenmächtige Preisreduzierung bei Personalkauf als wichtiger Grund für eine …
- LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
Ohne
- LAG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 Sa 278/09
Ohne
- LAG Hamm, 30.10.2009 - 10 Sa 803/09
Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei Betreten des Betriebsgelände …
- LAG Baden-Württemberg, 09.09.2011 - 17 Sa 16/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - heimliche Übertragung …
- LAG Hamm, 04.02.2011 - 10 Sa 1743/10
Unwirksame Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden wegen treuwidriger Führung …
- LAG Hamm, 25.03.2011 - 10 Sa 1788/10
Außerordentliche Kündigung; Holzdiebstahl; Interessenabwägung; Entbehrlichkeit …
- LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11
Bindung des Berufungsgericht an vom Erstgericht festgestellten Tatsachen; …
- LAG Hamm, 15.07.2011 - 10 Sa 1781/10
Verwertung heimlicher Videoaufnahmen öffentlich zugänglicher Räume im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2006 - 1 A 4365/05
- ArbG Hamburg, 12.05.2009 - 21 Ca 490/08
Auf "Platt" beleidigt: Kündigung überzogen
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 9 Sa 63/10
Außerorderntliche Kündigung wegen Manipulationen an der Kasse einer Mensa; Beginn …
- LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 TaBV 11/11
Zustimmungsersetzung; außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …
- LAG Baden-Württemberg, 18.11.2005 - 5 TaBV 3/05
Zustimmungsersetzung zur Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes - Anforderungen …
- LAG Düsseldorf, 05.04.2006 - 11 Sa 1560/05
- LAG Niedersachsen, 09.06.2008 - 8 TaBV 10/08
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2009 - 8 TaBV 29/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen …
- LAG Hamm, 19.03.2010 - 13 Sa 522/09
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden bei versuchtem …
- LAG Hamm, 16.09.2011 - 10 TaBV 17/11
Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines …
- LAG Hamm, 10.12.2010 - 10 Sa 1509/10
Außerordentliche Kündigung; wichtiger Grund; Verdachtskündigung; strafbare …
- LAG Berlin, 22.08.2005 - 12 Sa 1052/05
- ArbG Eisenach, 13.08.2008 - 1 Ca 230/07
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