Rechtsprechung
| BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand
- Betriebs-Berater
Verbotsgesetz bei Dauerschuldverhältnis
- openjur.de
Benachteiligung; Schwerbehinderung; Vorruhestand; TV Vorruhestand Deutsche Flugsicherung
- Bundesarbeitsgericht
Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand - TV Vorruhestand Deutsche Flugsicherung
- NWB SteuerXpert START
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anspruch auf Vorruhestandsgeld - vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Benachteiligungsverbot
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorruhestandsregelung für Schwerbehinderte; Tarifvertragliches Erlöschen des Anspruchs und Benachteiligungsverbot des § 81 Abs. 2 SGB IX; Rückwirkung von Verbotsgesetzen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Verbotsgesetz bei Dauerschuldverhältnis
Verfahrensgang
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 27.04.2006 - 5 Ca 5283/05
- LAG Bremen, 22.08.2007 - 2 Sa 239/06 2 Sa 249/06
- BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 129, 72
- BB 2009, 1069
- NZA-RR 2010, 32
Wird zitiert von ... (66)
- LAG Hessen, 20.05.2009 - 8 Sa 1650/07
Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts durch eine tarifvertragliche …
Der von ihr vollzogene Wechsel von der Leistungs- zur Feststellungsklage stellt bei unverändertem Sachverhalt keine Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO dar und eine solche Antragsbeschränkung ist in der Rechtsmittelinstanz zulässig (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07, BB 2009, 1069; BAG vom 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06, AP Nr. 19 zu § 823 BGB).Grundsätzlich anerkannt ist, dass auch der Umfang einer Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers Inhalt einer Feststellungsklage sein kann (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.).
Im Verhältnis zur Leistungsklage ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O. m.w.H.).
Dieses Feststellungsinteresse entfällt auch nicht deswegen, weil auch der nach Auffassung der Klägerin verlängerte Bezugszeitraum für die Übergangsversorgung im Laufe des Rechtsstreits sein Ende gefunden hat (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.).
Nachdem das AGG keine Übergangsregelung enthält, findet es auch dann Anwendung, wenn diese Benachteiligung auf einem vor seinem Inkrafttreten abgeschlossenen Tarifvertrag beruht (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.;… Bauer/Göpfert/Krieger, AGG, 2. Aufl., § 33 Rn 12; von Roetteken, AGG, § 33 Rn 13).
Denn neben schwerbehinderte Menschen können nur Frauen der Übergangsjahrgänge vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.;… LAG Düsseldorf vom 15. Februar 2008 a.a.O).
Neben geringeren monatlichen Einkünften im Zeitraum Juli 2005 bis Juni 2008 bleiben dauerhaft bestehen die versicherungsmathematischen Abschläge und die Klägerin kann nach dem Ende des Monats der Vollendung ihres 60. Lebensjahres keine höheren Rentenansprüche mehr erwerben (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.).
Knüpft ein Arbeitgeber durch Bezugnahme auf eine Kollektivvereinbarung an die sozialversicherungsrechtlichen Unterscheidungen an und handelt er deswegen benachteiligend, unterfallen diese Handlungen uneingeschränkt dem sachlichen Geltungsbereich der Richtlinie 97/80/EG (vgl. zur Schwerbehinderung BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.;… BAG vom 18. Mai 2006 a.a.O.).
Der Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien ist jedoch durch die von Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG, §§ 1, 7 AGG getroffenen Wertentscheidungen eingeengt (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.).
Das Übergangsgeld nach dem Ü-VersTV-FDB stellt keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG dar, sondern dient der Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.;… LAG Düsseldorf vom 15. Februar 2008 a.a.O.).
Mit diesem Regelungszweck ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht dazu führt, dass Frauen und Männer (oder schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte Menschen) nicht in gleicher Weise wirtschaftlich abgesichert werden (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.).
Anders als im Bereich der Altersteilzeit hat das Arbeitsverhältnis der unter den Ü-VersTV-FDB fallenden Beschäftigten geendet Und anders als im Falle von Überbrückungsbeihilfen und Sozialplanleistungen soll mittels der Gewährung der Übergangsversorgung nicht eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess erreicht werden (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.;… BAG vom 18. Mai 2006 a.a.O.).
Ist damit die Regelung in § 7 Ü-VersTV-FDB gemäß § 7 Abs. 2 AGG unwirksam, hat die Klägerin als Benachteiligte entsprechend der zugrunde liegenden Regelung einen Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.; BAG vom 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06, AP Nr. 1 zu § 2 AGG).
- LAG Hessen, 20.05.2009 - 8 Sa 1649/07
Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts durch eine tarifvertragliche …
Der von ihr vollzogene Wechsel von der Leistungs- zur Feststellungsklage stellt bei unverändertem Sachverhalt keine Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO dar und eine solche Antragsbeschränkung ist in der Rechtsmittelinstanz zulässig (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07, BB 2009, 1069; BAG vom 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06, AP Nr. 19 zu § 823 BGB).Grundsätzlich anerkannt ist, dass auch der Umfang einer Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers Inhalt einer Feststellungsklage sein kann (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.).
Im Verhältnis zur Leistungsklage ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O. m.w.H.).
Nachdem das AGG keine Übergangsregelung enthält, findet es auch dann Anwendung, wenn diese Benachteiligung auf einem vor seinem Inkrafttreten abgeschlossenen Tarifvertrag beruht (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.;… Bauer/Göpfert/Krieger, AGG, 2. Aufl., § 33 Rn 12; von Roetteken, AGG, § 33 Rn 13).
Denn neben schwerbehinderte Menschen können nur Frauen der Übergangsjahrgänge vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.;… LAG Düsseldorf vom 15. Februar 2008 a.a.O).
Neben geringeren monatlichen Einkünften im Zeitraum Oktober 2006 bis September 2009 bleiben dauerhaft bestehen die versicherungsmathematischen Abschläge und die Klägerin kann nach dem Ende des Monats der Vollendung ihres 60. Lebensjahres keine höheren Rentenansprüche mehr erwerben (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.).
Knüpft ein Arbeitgeber durch Bezugnahme auf eine Kollektivvereinbarung an die sozialversicherungsrechtlichen Unterscheidungen an und handelt er deswegen benachteiligend, unterfallen diese Handlungen uneingeschränkt dem sachlichen Geltungsbereich der Richtlinie 97/80/EG (vgl. zur Schwerbehinderung BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.;… BAG vom 18. Mai 2006 a.a.O.).
Der Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien ist jedoch durch die von Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG, §§ 1, 7 AGG getroffenen Wertentscheidungen eingeengt (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.).
Das Übergangsgeld nach dem Ü-VersTV-FDB stellt keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG dar, sondern dient der Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.;… LAG Düsseldorf vom 15. Februar 2008 a.a.O.).
Mit diesem Regelungszweck ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht dazu führt, dass Frauen und Männer (oder schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte Menschen) nicht in gleicher Weise wirtschaftlich abgesichert werden (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.).
Anders als im Bereich der Altersteilzeit hat das Arbeitsverhältnis der unter den Ü-VersTV-FDB fallenden Beschäftigten geendet Und anders als im Falle von Überbrückungsbeihilfen und Sozialplanleistungen soll mittels der Gewährung der Übergangsversorgung nicht eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess erreicht werden (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.;… BAG vom 18. Mai 2006 a.a.O.).
Ist damit die Regelung in § 7 Ü-VersTV-FDB gemäß § 7 Abs. 2 AGG unwirksam, hat die Klägerin als Benachteiligte entsprechend der zugrunde liegenden Regelung einen Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (vgl. BAG vom 16. Dezember 2008 a.a.O.; BAG vom 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06, AP Nr. 1 zu § 2 AGG).
- BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08
Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist
Für Benachteiligungen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, die zeitlich nach Inkrafttreten des AGG begangen wurden, gelten die §§ 1 - 18 AGG ohne Einschränkung, § 33 AGG (…vgl. BAG 14. August 2007 - 9 AZR 943/06 - Rn. 28, BAGE 123, 358 = AP AGG § 33 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 5; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 33, AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 33 = EzA SGB IX § 81 Nr. 18).Dagegen ist nach der Übergangsvorschrift in § 33 AGG, die sich entgegen ihrem Wortlaut nicht nur auf Benachteiligungen wegen des Geschlechts und sexuelle Belästigungen bezieht (vgl. BT-Drucks. 16/1780 S. 53;… BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 55, AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - aaO), das AGG nicht auf Sachverhalte anwendbar, die vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits abgeschlossen waren.
Vielmehr ist nach der Begründung des Regierungsentwurfes auf am 18. August 2006 bereits abgeschlossene Benachteiligungen die alte Rechtslage anwendbar einschließlich des § 81 Abs. 2 SGB IX aF (vgl. BT-Drucks. 16/1780 S. 53; BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - aaO).
In der Regel ist die zugrunde liegende Entscheidung des Arbeitgebers maßgeblich, etwa einen Bewerber nicht einzustellen (…BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - aaO; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - aaO).
- BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09
Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - …
Danach ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 19, BAGE 129, 72).Die Nichtigkeitsanordnung des § 134 BGB gilt nicht nur für Individualvereinbarungen, sondern auch für Tarifverträge (BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 31, BAGE 129, 72).
aa) Die Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung richtet sich grundsätzlich nach dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Recht (BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 38, BAGE 129, 72).
Dies gilt nicht zuletzt für tarifvertragliche Regelungen, deren Anwendung durch den Arbeitgeber in einer Benachteiligung von Beschäftigten mündet (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 33, aaO).
(a) Der Senat hat mit Urteil vom 16. Dezember 2008 (- 9 AZR 985/07 - Rn. 46 f., BAGE 129, 72) entschieden, dass ein Arbeitgeber, der durch Bezugnahme auf eine Kollektivvereinbarung an die sozialversicherungsrechtlichen Unterscheidungen anknüpft, seine Handlungen uneingeschränkt an den Vorgaben des Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/ EG messen lassen muss.
Mit diesem tariflichen Regelungszweck ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht dazu führt, dass Frauen und Männer nicht in gleicher Weise wirtschaftlich abgesichert werden (vgl. das obiter dictum des Senats in der Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 58, BAGE 129, 72).
- LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2149/08
Betriebliche Vorruhestandsregelung - Entgeltdiskriminierung - Benachteiligung …
Eine Feststellungsklage ist trotz möglicher Leistungsklage auch dann zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - juris) .In der Regel ist dabei die zugrunde liegende Entscheidung des Arbeitgebers maßgeblich (BAG, Urteil vom 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - AP Nr. 15 zu § 81 SGB IX; BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - juris) .
Neben schwerbehinderten Menschen können nur noch Frauen der Übergangsjahre vorzeitig Altersrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.; LAG Düsseldorf…, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .
Zudem kann sie, anders als ihre nicht schwerbehinderten männlichen Kollegen in der Zeit ab Vollendung ihres 60. Lebensjahres bis zur Vollendung ihres 63. Lebensjahres keine höheren Rentenansprüche mehr erwerben (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.) .
Dieser dient vielmehr dazu, Versorgungslücken zu überbrücken, die aus einer erwarteten Arbeitslosigkeit nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor bestehender Möglichkeit der Inanspruchnahme gesetzlicher Altersversorgung entstehen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.; LAG Düsseldorf…, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .
Mit dem Zweck der Vorruhestandsbezüge, Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum Erreichen des Alters, in dem Leistungen der gesetzlichen Altersversorgung gewährt werden, sozial abzusichern, ist es nicht vereinbar, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenrecht dazu führt, dass Frauen und Männer nicht in gleicher Weise sozial abgesichert sind (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.) .
- LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2147/08
Betriebliche Vorruhestandsregelung - Entgeltdiskriminierung - Benachteiligung …
Eine Feststellungsklage ist trotz möglicher Leistungsklage auch dann zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - juris) .In der Regel ist dabei die zugrunde liegende Entscheidung des Arbeitgebers maßgeblich (BAG, Urteil vom 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - AP Nr. 15 zu § 81 SGB IX; BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - juris) .
Neben schwerbehinderten Menschen können nur noch Frauen der Übergangsjahre vorzeitig Altersrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.; LAG Düsseldorf…, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .
Zudem kann sie, anders als ihre nicht schwerbehinderten männlichen Kollegen in der Zeit ab Vollendung ihres 60. Lebensjahres bis zur Vollendung ihres 63. Lebensjahres keine höheren Rentenansprüche mehr erwerben (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.) .
Dieser dient vielmehr dazu, Versorgungslücken zu überbrücken, die aus einer erwarteten Arbeitslosigkeit nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor bestehender Möglichkeit der Inanspruchnahme gesetzlicher Altersversorgung entstehen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.; LAG Düsseldorf…, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .
Mit dem Zweck der Vorruhestandsbezüge, Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum Erreichen des Alters, in dem Leistungen der gesetzlichen Altersversorgung gewährt werden, sozial abzusichern, ist es nicht vereinbar, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenrecht dazu führt, dass Frauen und Männer nicht in gleicher Weise sozial abgesichert sind (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.) .
- LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2148/08
Betriebliche Vorruhestandsregelung - Entgeltdiskriminierung - Benachteiligung …
Eine Feststellungsklage ist trotz möglicher Leistungsklage auch dann zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - juris) .In der Regel ist dabei die zugrunde liegende Entscheidung des Arbeitgebers maßgeblich (BAG, Urteil vom 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - AP Nr. 15 zu § 81 SGB IX; BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - juris) .
Neben schwerbehinderten Menschen können nur noch Frauen der Übergangsjahre vorzeitig Altersrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.; LAG Düsseldorf…, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .
Zudem kann sie, anders als ihre nicht schwerbehinderten männlichen Kollegen in der Zeit ab Vollendung ihres 60. Lebensjahres bis zur Vollendung ihres 63. Lebensjahres keine höheren Rentenansprüche mehr erwerben (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.) .
Dieser dient vielmehr dazu, Versorgungslücken zu überbrücken, die aus einer erwarteten Arbeitslosigkeit nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor bestehender Möglichkeit der Inanspruchnahme gesetzlicher Altersversorgung entstehen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.; LAG Düsseldorf…, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .
Mit dem Zweck der Vorruhestandsbezüge, Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum Erreichen des Alters, in dem Leistungen der gesetzlichen Altersversorgung gewährt werden, sozial abzusichern, ist es nicht vereinbar, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenrecht dazu führt, dass Frauen und Männer nicht in gleicher Weise sozial abgesichert sind (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.) .
- BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09
Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - …
Danach ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 19, BAGE 129, 72).Verbotsgesetze können bereits wirksam begründete Dauerschuldverhältnisse jedoch in der Weise erfassen, dass diese für die Zukunft ("ex nunc") nichtig werden (BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 38, BAGE 129, 72).
(a) Der Senat hat mit Urteil vom 16. Dezember 2008 (- 9 AZR 985/07 - Rn. 46 f., BAGE 129, 72) entschieden, dass ein Arbeitgeber, der durch Bezugnahme auf eine Kollektivvereinbarung an die sozialversicherungsrechtlichen Unterscheidungen anknüpft, seine Handlungen uneingeschränkt an den Vorgaben des Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/ EG messen lassen muss.
Mit diesem tariflichen Regelungszweck ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht dazu führt, dass Frauen und Männer nicht in gleicher Weise wirtschaftlich abgesichert werden (vgl. das obiter dictum des Senats in der Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 58, BAGE 129, 72).
- BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08
Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund …
Dagegen ist nach der Übergangsvorschrift des § 33 Abs. 1 AGG, die sich entgegen ihres Wortlauts nicht nur auf Benachteiligungen wegen des Geschlechts und sexuelle Belästigung, sondern auf alle unerlaubten Benachteiligungen einschließlich solcher wegen Behinderungen bezieht (…vgl. BT-Drucks. 16/1780 S. 53, BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 55, AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 33, AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 33 = EzA SGB IX § 81 Nr. 18), das AGG nicht auf Sachverhalte anwendbar, die vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits abgeschlossen waren.Vielmehr gilt für solche Sachverhalte die alte Rechtslage (BT-Drucks. 16/1780 S. 53;… idS auch BAG 24. September 2009 - 8 AZR 636/08 - 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - aaO; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - aaO).
- BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09
Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts
(1) Nach § 33 Abs. 1 AGG unterfallen allein Sachverhalte, die bei Inkrafttreten des AGG am 18. August 2006 bereits abgeschlossen waren, dem vormals geltenden Recht der §§ 611a, 611b und 612 Abs. 3 BGB bzw. dem ehemaligen Beschäftigtenschutzgesetz (…vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 55, BAGE 129, 105; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 33, BAGE 129, 72).Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Arbeitgeber, der an die sozial-versicherungsrechtlichen Unterscheidungen anknüpft und deswegen benach-teiligend handelt, seine Handlungen uneingeschränkt an den Vorgaben des Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/ EG messen lassen muss (vgl. 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 46, BAGE 129, 72).
(cc) Mit diesem Regelungszweck ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht dazu führt, dass Frauen und Männer nicht in gleicher Weise wirtschaftlich abgesichert werden (so das obiter dictum des Senats in der Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 58, BAGE 129, 72).
Demgegenüber dient der Vorruhestandsbezug, wie sich schon aus dem Begriff ergibt, aufgrund der Anknüpfung an bestimmte Mindestalter und Betriebszugehörigkeitszeiten sowie die Fortdauer bis zum Bezug der Altersrente der Übergangsversorgung (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 57, BAGE 129, 72; 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - zu A der Gründe, EzA TVG § 4 Lufthansa Nr. 9).
- BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10
Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung
- LAG Hessen, 22.04.2009 - 2 Sa 1689/08
Altersdiskriminierung - Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen …
- BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 340/08
Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - …
- BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10
Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers
- BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 751/09
Benachteiligung von Frauen der Geburtsjahrgänge 1940 bis 1951 wegen des …
- BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 749/09
Benachteiligung von Frauen der Geburtsjahrgänge 1940 bis 1951 wegen des …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1121/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1295/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1124/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1123/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1125/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1294/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1293/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1297/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1122/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1128/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1300/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1296/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1127/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1126/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1291/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1290/09
Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch - …
- BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08
Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen
- BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10
Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme
- LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 8 Sa 1274/10
Altersstaffelungen beim Urlaub auf dem Prüfstand // LAG Düsseldorf kippt …
- BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09
Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
- LAG Sachsen, 19.08.2010 - 6 Sa 31/09
Benachteiligung wegen des Alters durch Beschränkung von Versorgungsleistungen …
- BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09
Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule
- LAG Düsseldorf, 09.04.2010 - 9 Sa 690/09
Benachteiligung durch Höchstaltersgrenze in Versorgungsordnung; Beginn der …
- BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 135/08
Überbrückungsgeld nach dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des NDR …
- BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10
Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 10 Sa 276/10
Stillschweigende Ausgleichsregelung des Nachtzuschlag in tariflicher …
- BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09
Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der …
- LAG Niedersachsen, 28.04.2011 - 16 Sa 853/10
Einstellung der Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich bei Berechtigung zum Bezug …
- LAG Niedersachsen, 28.04.2011 - 16 Sa 854/10
Einstellung der Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich bei Berechtigung zum Bezug …
- LAG Niedersachsen, 28.04.2011 - 16 Sa 855/10
Tarifliche Überbrückungsbeihilfe für Angestellte der Stationierungsstreitkräfte; …
- BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10
Arbeitsbefreiung angestellter Musikschullehrer an beweglichen Ferientagen
- BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 565/08
Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für den Anspruch auf tarif-vertragliches …
- LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11
Betriebliche Altersversorgung; Altersdiskriminierung; Beschäftigungsbeginn; …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2009 - 5 Sa 9/09
Mittelbare Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung - Personalabbauprogramm …
- LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 401/11
Reduzierung der Sozialplanabfindung bei Altersrente;
- LAG Hessen, 07.02.2012 - 2 Sa 1411/10
Zeitliche Anwendbarkeit des AGG - Mobbing - Dauertatbestand - Zurechnung
- VG Sigmaringen, 23.11.2009 - 8 K 1232/07
Vorbeugender Rechtsschutz; vorbeugende Normerlassklage; vorzeitiges …
- ArbG Wesel, 11.08.2010 - 6 Ca 736/10
Diskriminierung durch Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen
- LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12
Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung; Freistellungsanspruch des …
- LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 476/09
Kleine dynamische Verweisungsklausel
- LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 477/09
Kleine dynamische Verweisungsklausel
- LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 472/09
Kleine dynamische Verweisungsklausel
- LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 474/09
Kleine dynamische Verweisungsklausel
- LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 473/09
Kleine dynamische Verweisungsklausel
- LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 475/09
Kleine dynamische Verweisungsklausel
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - 10 Sa 2763/09
Konkurrenztätigkeit; angestellte Rechtsanwälte; Eigenkündigung; Abmahnung
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2009 - 10 Sa 2421/08
Voraussetzungen für die Gewährung eines Alterszuschlags in einem Sozialplan; …
- LAG Hessen, 25.10.2011 - 12 Sa 527/10
Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft und Schwerbehinderung - Mobbing
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11
- LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1210/11
Vorruhestand - Bedingung - Treuwidrigkeit
Für Blogger: