Rechtsprechung
   BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch

  • Bundesarbeitsgericht

    Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verbot parteipolitischer Betätigung des Betriebsrats

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  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Verbots der parteipolitischen Betätigung im Betrieb; Rechtsfolgen von Verstößen [Unterlassungsanspruch]

Kurzfassungen/Presse (11)

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  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Politische Betätigung des Betriebsrats

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Betriebsräte dürfen sich politisch äußern // Nur Parteipolitik ist verboten

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Politische Betätigung des Betriebsrats

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht/Betriebsrat: Die Mitarbeiter-Vertretung darf öffentlich gegen Krieg sein

  • cms-hs.com , S. 13 (Kurzinformation)

    Politische Betätigung des Betriebsrats

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Politische Betätigung des Betriebsrates

  • tagesschau.de (Pressemeldung)

    Bundesarbeitsgericht lockert Rechtsprechung: Betriebsräte dürfen sich politisch äußern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat verstößt durch Aufruf, sich an einer politischen Wahl zu beteiligen, nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot

Besprechungen u.ä. (2)

  • deutscheranwaltspiegel.de , S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Der wehrlose Arbeitgeber - Waffengleichheit am Ende? - Das Ende des Unterlassungsanspruchs gegen den Betriebsrat (RA Dr. Christian Bloth; Deutscher AnwaltSpiegel 18/2010, S. 9-11)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsräte dürfen sich allgemeinpolitisch äußern

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Der (partei)politische Betriebsrat" von RA Prof. Dr. Jobst Hubertus Bauer und RAin Dr. Eva Maria Willemsen, original erschienen in: NZA 2010, 1089 - 1095.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Unterlassungsanspruch gegen politische Betätigung des Betriebsrats" von Dr. Bernd Wiebauer, original erschienen in: BB 2010, 3091 - 3095.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Öffentlichkeitsarbeit - bloß nicht den Mund verbrennen! - Die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und rechtliche Grenzen" von RA Carsten Schuld, original erschienen in: AiB 2011, 166 - 169.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 3322
  • DB 2010, 1649
  • NZA 2010, 1133



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Wird zitiert von ... (9)  

  • LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 17 TaBV 12/10  

    Feststellungsanträge der Arbeitgeberin zu Verstößen des Betriebsrats gegen

    Verstöße des Betriebsrats gegen die Verpflichtungen gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 BetrVG begründen keinen Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat (entsprechende Anwendung der Grundsätze der Entscheidung des BAG , Beschluss vom 17.03.2010 - 7 ABR 95/08 - AP Nr. 12 zu § 74 BetrVG 1972).

    aa) Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 17.03.2010 - 7 ABR 95/08 - NZA 2010, 1133-1137) begründet die Verletzung des parteipolitischen Neutralitätsgebots durch den Betriebsrat keinen Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat.

  • LAG Düsseldorf, 17.08.2012 - 8 SaGa 14/12  

    Zugespitzte Äußerungen während eines Arbeitskampfes im Einzelfall zulässig

    Diese ist nämlich rein materielle Anspruchsvoraussetzung eines Unterlassungsanspruch (etwa BGH, Urteil vom 19.10.2004 - VI ZR 292/03, NJW 2005, 594), bei deren Fehlen die Klage schon aus Rechtskraftgründen nicht als unzulässig, sondern als unbegründet abzuweisen ist (Zöller-Greger, ZPO, vor § 253 Rdz. 18, vgl. auch BAG, Beschluss vom 17.03.2010 - 7 ABR 35/08, NZA 2010, 1133).
  • BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10  

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines

    Für den Schuldner muss aufgrund des Unterlassungstitels erkennbar sein, welche Handlungen oder Äußerungen er künftig zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 13, BAGE 133, 342).
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  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11  

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

    Sie übersieht, dass der Betriebsrat keine generelle Rechts- und Vermögensfähigkeit besitzt (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 30/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 112, 96) und deshalb ihm gegenüber eine Zwangsvollstreckung nach §§ 888, 889 ZPO nicht möglich ist (BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 27, BAGE 133, 342).
  • BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10  

    Leistungsbeurteilung - Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung - Regelungssperre des

    Für den Schuldner muss aufgrund des Unterlassungstitels erkennbar sein, welche Handlungen er künftig zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 13 mwN, BAGE 133, 342).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2012 - 7 TaBV 1733/11  

    Streikaufruf

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht einen Unterlassungsanspruch gegen den Betriebsrat aus § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG bezüglich einer parteipolitischen Betätigung unter Hinweis auf die fehlende ausdrückliche Regelung eines Unterlassungsanspruchs, die Konzeption des § 23 Abs. 3 BetrVG und die wegen der Vermögenslosigkeit des Betriebsrats ins Leere laufende Vollstreckung durch Festsetzung eines Ordnungsgeldes verneint (vgl. BAG vom 17.03.2010 - 7 ABR 95/08 - BAGE 133, 347 bis 353).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2010 - 2 TaBV 2694/09  

    Unbegründeter Unterlassungsantrag der Arbeitgeberin zur Terminierung der

    Daraus ergibt sich, dass nicht jeder sich aus dem BetrVG ergebenden Pflicht ein gesonderter Unterlassungsanspruch zuzuordnen ist (vgl. beispielsweise BAG vom 17.03.2010 - 7 ABR 95/08 - zum Verbot der parteipolitischen Betätigung des Betriebsrats nach § 74 Abs. 2 BetrVG).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2011 - 10 TaBV 25/11  

    Unzulässiger Antrag des Betriebsrats auf Einrichtung einer Einigungsstelle zum

    Im vorliegenden Fall komme hinzu, dass zwischen den Beteiligten der Begriff "Mobbing" gerade streitig und auch von daher nicht hinreichend bestimmt sei (BAG vom Beschluss vom 17.03.2010 - 7 ABR 95/08 - NZA 2010, 1133).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.04.2011 - 9 TaBV 2765/10  

    Betriebsversammlung in Dienstleistungsunternehmen auf mehreren Flughäfen;

    a) Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 17.03.2010 - 7 ABR 95/08 - NZA 2010, 1133 ) begründet die Verletzung des parteipolitischen Neutralitätsgebots durch den Betriebsrat keinen Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat.
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