Rechtsprechung
   BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mitbestimmung bei Sicherheitsüberprüfung im öffentlichen Dienst

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 42, 375
  • NJW 1984, 824
  • BB 1984, 140



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87  

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

    Die Anwendung des § 2 in Verb. mit § 1 KSchG durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht nicht uneingeschränkt nachgeprüft werden, sondern nur darauf, ob die Änderung der bisherigen Arbeitsbedingungen aus verhaltens- und/oder personenbedingten Gründen im Sinne des § 1 KSchG sachlich gerechtfertigt war und die neuen Bedingungen für den Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes annehmbar waren (vgl. BAGE 25, 213 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung; BAGE 42, 375, 381, 382 = AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG , unter III 1 der Gründe).

    Es handelt sich hierbei um allgemeine Verwaltungsvorschriften nach Art. 86 GG , an die die Beklagte als Teil der bundeseigenen Verwaltung gebunden ist (BAGE 42, 375, 380 f. = AP Nr. 11 zu § 75 BPersVG , zu II 3 der Gründe).

  • ArbG Leipzig, 16.07.1992 - 9 A 3100/91  

    PersVG § 75 Abs. 3, § 82 Abs. 1

    Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes der Klägerin liege nicht vor, was sich schon aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79 - (NJW 84, S.824 ff. und DB 1984, S.139 f.) ergebe.

    cc) Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich entgegen der Auffassung des beklagten Landes auch weder aus dem von ihm angeführten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.05.1983 (NJW 84, S. 824 ff) noch aus den besonderen Bedingungen des öffentlichen Dienstes, hier speziell des Schulwesens, im Beitrittsgebiet.

    (Zu dieser Frage und den grundsätzlichen Bedenken bei Fragen zur politischen Einstellung vgl. insoweit insbesondere Urteil des BAG v. 17.05.1983 unter 111.2 der Urteilsgründe, NJW 84, S. 824, 825).

  • LAG Hamm, 01.09.1995 - 10 Sa 1909/94  

    Verwertungsverbot eines über Zimmersprechanlage mitgehörten Telefonats im

    Das Recht am eigenen Wort ist als Ausprägung des grundrechtlichen Persönlichkeitsschutzes anerkannt (BVerfGE 34, 238, 245; BVerfGE 54, 148, 154; BVerfG, Beschluss vom 19.12.1991, AP Nr. 4 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht = NZA 1992, 307, 308).

    Ob, hiernach ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Wort) gerechtfertigt ist, richtet sich insoweit nach einer durchzuführenden Abwägung zwischen dem gegen die Verwertung streitenden Persönlichkeitsrecht und einem dafür sprechenden Interesse des Beweisführers (BVerfG, Beschluss vom 19.12.1991, aaO.; LAG Bremen, Urteil vom 25.02.1994, DB 1994, 2630 = MDR 1994, 597 ).

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