Rechtsprechung
   BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verhaltensbedingte Kündigung einer Pflegekraft wegen Annahme einer Erbschaft von einer Pflegeperson bei Verbot der Annahme von Geschenken in Bezug auf dienstliche Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung einer Pflegekraft im ambulanten Pflegedienst wegen Annahme einer Erbschaft von einer Pflegeperson; Verbot der Annahme von Geschenken in Bezug auf dienstliche Tätigkeit nach AVR-K; Kausalität der dienstlichen Tätigkeit für Einsetzung als Erbin bei sich gleichzeitig entwickelnden privaten Kontakten

Kurzfassungen/Presse

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Kündigung: Auch nach dem Tod kann noch geschenkt werden

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Verhaltendbedingte Kündigung - Geschenkannahme - ungenehmigte Annahme einer Erbschaft von einer Pflegeperson" von RA Robert Roßbruch, original erschienen in: PflR 2004, 11 - 15.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2003, 2554
  • NZA 2004, 1240 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)  

  • LAG Hamm, 22.11.2007 - 17 Sa 1119/07  

    Zum Anspruch einer Altenpflegerin auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Annahme

    Sie verstößt nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des Erbrechts (vgl. zu der inhaltsgleichen Regelung in § 3 Abs. 3 AVR-K BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 62/02, ZTR 2004, 25).

    Rechtsgeschäfte zur Durchführung der letztwilligen Verfügung, die gegen § 7 Abs. 2 BMT-AW II verstoßen, sind nicht deshalb unwirksam (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2003, a.a.O. unter Berufung auf BGH, Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 34/98, BGHZ 143, 283).

    Ausgenommen sind nur kleine Aufmerksamkeiten (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2003, a.a.O.; Urteil vom 17.04.1984, a.a.O.; zu § 19 Soldatengesetz BVerwG, Urteil vom 14.12.1995 - 2 C 27/94, NJW 1996, 251).

    Der Begriff "Annahme" ist ebenfalls weit zu verstehen und nicht beschränkt auf eine rechtsgeschäftliche Annahmeerklärung (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2003, a.a.O.).

    Weder sollen Pflegebedürftige veranlasst werden, für eine bessere Betreuung zusätzliche Leistungen zu erbringen, noch sollen unvermögende Heimbewohner Benachteiligungen befürchten müssen (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2003, a.a.O.).

    Unerheblich ist, ob dieses aus der Sicht des Zuwendenden und des Begünstigten in Bezug auf eine dienstliche Tätigkeit erfolgte (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2003, a.a.O.).

    Es ist jeder Anschein einer durch Gefälligkeiten beeinflussbaren dienstlichen Tätigkeit zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1995, a.a.O.), zumal die Motivlage des Erblassers und der Pflegeperson regelmäßig gemischt und kaum zuverlässig feststellbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2003, a.a.O.).

    Unerheblich ist auch, ob die Klägerin vor dem Erbfall Kenntnis von dem Vermächtnis hatte (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2003, a.a.O.).

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02  

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Insofern genügt ein Umstand, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; 7. Dezember 1988 - 7 AZR 122/88 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 26).
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06  

    Kündigung - Minderleistung

    Insofern genügt ein Umstand, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (vgl. Senat 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59, zu B II der Gründe; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - aaO).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht