Rechtsprechung
| BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verhaltensbedingte Kündigung einer Pflegekraft wegen Annahme einer Erbschaft von einer Pflegeperson bei Verbot der Annahme von Geschenken in Bezug auf dienstliche Tätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung - Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung einer Pflegekraft im ambulanten Pflegedienst wegen Annahme einer Erbschaft von einer Pflegeperson; Verbot der Annahme von Geschenken in Bezug auf dienstliche Tätigkeit nach AVR-K; Kausalität der dienstlichen Tätigkeit für Einsetzung als Erbin bei sich gleichzeitig entwickelnden privaten Kontakten
Kurzfassungen/Presse
- aok-business.de (Kurzinformation)
Kündigung: Auch nach dem Tod kann noch geschenkt werden
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Verhaltendbedingte Kündigung - Geschenkannahme - ungenehmigte Annahme einer Erbschaft von einer Pflegeperson" von RA Robert Roßbruch, original erschienen in: PflR 2004, 11 - 15.
Verfahrensgang
- ArbG Lüneburg, 27.04.2001 - 1 Ca 284/01
- LAG Niedersachsen, 29.10.2001 - 11 Sa 807/01
- BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2003, 2554
- NZA 2004, 1240 (Ls.)
Wird zitiert von ... (42)
- LAG Hamm, 22.11.2007 - 17 Sa 1119/07
Zum Anspruch einer Altenpflegerin auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Annahme …
Sie verstößt nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des Erbrechts (vgl. zu der inhaltsgleichen Regelung in § 3 Abs. 3 AVR-K BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 62/02, ZTR 2004, 25).Rechtsgeschäfte zur Durchführung der letztwilligen Verfügung, die gegen § 7 Abs. 2 BMT-AW II verstoßen, sind nicht deshalb unwirksam (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2003, a.a.O. unter Berufung auf BGH, Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 34/98, BGHZ 143, 283).
Ausgenommen sind nur kleine Aufmerksamkeiten (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2003, a.a.O.;… Urteil vom 17.04.1984, a.a.O.; zu § 19 Soldatengesetz BVerwG, Urteil vom 14.12.1995 - 2 C 27/94, NJW 1996, 251).
Der Begriff "Annahme" ist ebenfalls weit zu verstehen und nicht beschränkt auf eine rechtsgeschäftliche Annahmeerklärung (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2003, a.a.O.).
Weder sollen Pflegebedürftige veranlasst werden, für eine bessere Betreuung zusätzliche Leistungen zu erbringen, noch sollen unvermögende Heimbewohner Benachteiligungen befürchten müssen (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2003, a.a.O.).
Unerheblich ist, ob dieses aus der Sicht des Zuwendenden und des Begünstigten in Bezug auf eine dienstliche Tätigkeit erfolgte (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2003, a.a.O.).
Es ist jeder Anschein einer durch Gefälligkeiten beeinflussbaren dienstlichen Tätigkeit zu vermeiden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14.12.1995, a.a.O.), zumal die Motivlage des Erblassers und der Pflegeperson regelmäßig gemischt und kaum zuverlässig feststellbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2003, a.a.O.).
Unerheblich ist auch, ob die Klägerin vor dem Erbfall Kenntnis von dem Vermächtnis hatte (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2003, a.a.O.).
- BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02
Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen
Insofern genügt ein Umstand, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; 7. Dezember 1988 - 7 AZR 122/88 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 26). - BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06
Kündigung - Minderleistung
Insofern genügt ein Umstand, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (vgl. Senat 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59, zu B II der Gründe;… 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - aaO).
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im …
Ein die Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund nach § 1 Abs. 2 KSchG liegt vor, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien billigenswert und angemessen erscheint (Senat 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 10; 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - AuR 1993, 124; 17. Juni 2002 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59). - BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05
Verhaltensbedingte Kündigung
Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (Senat 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 10; 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - RzK I 5 i Nr. 81; 17. Juli 2002 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 63). - BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03
Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung
Ein die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - DB 1983, 180; 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - ArbuR 1993, 124; 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - DB 2003, 2554). - LAG Schleswig-Holstein, 27.10.2004 - 3 Sa 314/04
Kündigung, fristlos, Betreuungsverhältnis, Geldgeschenke, Schenkung, …
Der Zweck des § 10 BAT dient der arbeitsrechtlichen Verhaltenssteuerung (BAG vom 17.6.2003 - 2 AZR 62/02) sowie der Gewährleistung einer sauberen und unbestechlichen Verwaltung (Utlinger/ Breier/ Kiefer/ Hoffmann/ Dassau, Kommentar zum BAT, Anm. 1 zu § 10 BAT).Liegt objektiv ein enger Zusammenhang zwischen Geschenk und der dienstlichen Tätigkeit vor, ist der Bezug zur dienstlichen Tätigkeit zu bejahen (vgl. BAG vom 17.06.2003, a.a.O.).
Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die Zuwendung auch subjektiv aus der Sicht des Zuwendenden und des Begünstigenden in Bezug auf die dienstliche Tätigkeit erfolgte (vgl. BAG v. 17.06.2003 - 2 AZR 62/02 - zit. nach Juris).
- LAG München, 23.05.2007 - 7 Sa 146/05
Kündigung wegen Minderleistung
Ausreichend ist ein Umstand, der einen ruhig und vernünftig urteilenden Arbeitgeber zum Kündigungsausspruch bestimmen kann (…BAG v. 21.5. 1992, 11.12.2003, jeweils a.a.O.; BAG v. 17.6. 1993 - 2 AZR 62/02, EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59).Dabei muss die so ermittelte Arbeitsleistung einen ruhig und vernünftig urteilenden Arbeitgeber zum Kündigungsausspruch bestimmen können (…BAG v. 21.5. 1992, 11.12.2003, jeweils a.a.O.; BAG v. 17.6. 1993 - 2 AZR 62/02, EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59).
- LAG Düsseldorf, 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05
Kündigungsrecht - Kündigung wegen Mitverzehrs entwendeter Nahrungsmittel ist …
Zwar ist eine Abmahnung in den Fällen entbehrlich, in denen die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers so schwer ist, dass ihre Hinnahme durch den Arbeitgeber von vornherein ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 17.06.2002, 2 AZR 62/02, EzA Nr. 59 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).Entscheidend ist, ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung zu bestimmen (BAG, Urteil vom 17.06.2002, a.a.O., Urteil vom 11.12.2003, 2 AZR 667/02, AP Nr. 48 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, Urteil vom 24.06.2004, 2 AZR 63/03, AP Nr. 49).
- LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - außerordentliche Kündigung …
Ein die ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53) .Soweit ein steuerbares Verhaltens betroffen ist, muss der Kündigung grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht erfolgversprechend oder die Pflichtverletzung ist so schwer, das ihre Hinnahme durch den Arbeitgeber von vornherein ausgeschlossen ist (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - aaO) .
- LAG Hessen, 20.08.2007 - 17 Sa 1339/06
Verhaltensbedingte Kündigung - Dienst unter Alkoholeinfluss - Rückfall - …
- LAG Hessen, 25.01.2010 - 17 Sa 21/09
Verhaltensbedingte Kündigung - Verstöße gegen Compliance-Richtlinie - …
- LAG Hessen, 24.09.2007 - 17 Sa 860/07
Kündigung wegen eigenmächtiger Abnahme einer Werkleistung
- LAG Köln, 26.06.2006 - 3 (11) Sa 81/06
Kündigung, Wettbewerbsverbot, Kündigungsschutzklage, Interessenabwägung
- LAG Hessen, 08.06.2009 - 17 Sa 45/09
Unrechtmäßigkeit der Kündigung einer Flugbegleiterin - Sicherheitsaspekte …
- BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 752/06
Häufige Fehler kein Kündigungsgrund
- LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 89/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hessen, 18.05.2009 - 17 Sa 1507/08
Außerordentliche Kündigung wegen Verschenkens von Gegenständen aus den …
- LAG Hessen, 19.03.2012 - 17 Sa 518/11
Wirksamkeit dreier außerordentlicher Kündigungen und einer ordentlichen Kündigung
- LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07
Leistungsverweigerungsrecht wegen Kinderbetreuung
- LAG Köln, 25.04.2008 - 11 Sa 74/08
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung; Abmahnung
- ArbG Cottbus, 23.07.2008 - 2 Ca 428/08
- LAG Düsseldorf, 23.02.2011 - 12 Sa 1454/10
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines städtischen Friedhofsleiters …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 319/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 318/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 320/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Köln, 08.02.2006 - 3 Sa 1272/05
verhaltensbedingte Kündigung, Arbeitsverweigerung, Interessenabwägung, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2008 - 13 Sa 1916/07
Verhaltensbedingte Kündigung - Testkauf -Schlechtleistung - Minderleistung - …
- ArbG Mannheim, 30.07.2009 - 15 Ca 278/08
Kündigung wegen Diebstahls eines zur Entsorgung bestimmten Gegenstands - …
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1739/10
Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Privatnutzung eines Diensthandys
- ArbG Wuppertal, 13.12.2007 - 1 Ca 1469/07
Fristlose Kündigung; Druckkündigung
- LAG Hessen, 17.01.2011 - 17 Sa 1570/10
Kündigung wegen Verfälschens eines Formulars
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1738/10
Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Privatnutzung eines Diensthandys
- LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06
Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung
- LAG Hessen, 17.01.2011 - 13 Ca 3033/10
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Verfälschung eines Formulars; …
- ArbG Solingen, 23.04.2008 - 5 Ca 179/08
Verhaltensbedingte Kündigung, Schlechtleistung, fehlerhafte Abmahnungen
- LAG Niedersachsen, 04.12.2008 - 7 Sa 866/08
Verhaltensbedingte Kündigung wegen verspäteter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - …
- ArbG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 8 Sa 500/11
Verhaltensbedingte Kündigung eines Hoteldirektors bei eigenmächtiger Überweisung …
- ArbG Cottbus, 28.11.2007 - 2 Ca 1256/07
Außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung
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