Rechtsprechung
   BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Annahmeverzug während der Kündigungsfrist: Kein Vergütungsanspruch bei fehlender Leistungswilligkeit des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei fehlendem Leistungswillen des Arbeitnehmers

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wer Weiterbeschäftigung verlangt und zugesprochen erhält, muss seine Arbeit auch anbieten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nicht leistungswilliger Arbeitnehmer kann sich nicht auf Annahmeverzug des Arbeitgebers berufen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2012, 238
  • NZA-RR 2012, 342



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11  

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Die objektive Leistungsfähigkeit und der subjektive Leistungswille sind von dem Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzungen, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen müssen (BAG 17. August 2011 - 5 AZR 251/10 - Rn. 15 mwN, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 34).

    Dies ergibt sich aus der Fassung des § 297 BGB (BAG 17. August 2011 - 5 AZR 251/10 - Rn. 17 mwN, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 34; vgl. auch ErfK/Preis 12. Aufl. § 615 BGB Rn. 109; Schaub/Linck 14. Aufl. § 95 Rn. 54 f.).

  • LAG Düsseldorf, 04.09.2012 - 16 Sa 664/12  

    Annahmeverzug

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Leistungsunfähigkeit liegt beim Arbeitgeber (BAG vom 22.02.2012, a.a.O., Rn. 17; vom 17.08.2011 - 5 AZR 251/10 - NZA-RR 2012, 342, Rn. 17; vom 08.12.2010 - 5 AZN 956/10 - zit. nach juris, Rn. 5; vom 05.11.2003 - 5 AZR 562/02 - zit. nach juris, Rn. 24).

    Es ist dann Sache des Arbeitnehmers, die Indizwirkung zu erschüttern (BAG vom 22.02.2012, a.a.O., Rn. 17; vom 17.08.2011, a.a.O.; vom 05.11.2003, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 9 Sa 165/12  

    Entgeltfortzahlung und Annahmeverzug nach unwirksamer Kündigung -

    Das Bundesarbeitsgericht hat zudem im Hinblick auf Annahmeverzugsvergütungsansprüche entschieden, dass ein Rückschluss auf einen fehlenden Leistungswillen anlässlich der Nichtaufnahme einer vom Arbeitgeber angebotenen Arbeit nur zulässig ist, wenn ein Angebot abgelehnt wird, welches auf eine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen gerichtet und dessen Annahme dem Arbeitnehmer auch sonst zumutbar ist (BAG 17.08.2011 -5 AZR 251/10- EzA § 615 BGB 2002 Nr. 34).

    Eine Anrechnung böswillig nicht erzielten Verdienstes gem. § 615 S. 2 BGB, § 11 Nr. 1 und Nr. 2 KSchG greift hingegen ggf. dann, wenn entweder das böswillige Unterlassen eines Zwischenerwerbs bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbständiger in Rede steht oder die Beschäftigungsmöglichkeit bei dem Arbeitgeber besteht, der sich mit der Annahme der Dienste in Verzug befindet und dieser eine zwar nicht vertragsgemäße, jedoch gleichwohl zumutbare Beschäftigung angeboten hat (BAG 17.08.2011 -5 AZR 251/10, a. a. O.).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11  

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Kommt er der Arbeitsaufforderung aber ohne jegliche Erklärung nicht nach, hüllt er sich quasi in Schweigen, indiziert dies seine fehlende Leistungsbereitschaft (vgl. BAG 17. August 2011 - 5 AZR 251/10 - Rn. 21, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 34).
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