Rechtsprechung
   BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz - Sozialauswahl

  • rws-verlag.de

    Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder auch in der Insolvenz des Arbeitgebers

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern - Keine Einschränkung in der Insolvenz

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Insolvenzrecht - ordentliche betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz nach Interessenausgleich mit Namensliste; Sozialauswahl und Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz, Sozialauswahl

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder auch in der Insolvenz des Arbeitgebers

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2006, 1837 (Ls.)
  • ZIP 2006, 918
  • NZA 2006, 370
  • DB 2006, 846



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 1087/06  

    Masseverbindlichkeit durch Verwertungsvereinbarung

    Die Höchstdauer der Kündigungsfrist wird in § 113 Satz 2 InsO auf drei Monate zum Monatsende festgelegt (Senat 17. November 2005 - 6 AZR 118/05 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 60 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 64; BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216; 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - AP InsO § 113 Nr. 5 = EzA InsO § 113 Nr. 10).
  • LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07  

    Kündigung per Kopie auch bei Vorlage von Original unwirksam

    Eine Betriebsabteilung ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil eines Betriebs oder eines Betriebsteils, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der eigene Betriebszwecke verfolgt, die Teil des arbeitstechnischen Zwecks des Gesamtbetriebs sind oder in einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebs bestehen können (BAG, Urteil vom 17.11.2005, 6 AZR 118/05, NZA 2006, 370, Urteil vom 22.09.2005, 2 AZR 544/04, NZA 2006, 558, Urteil vom 21.06.1995, 2 AZR 693/94, EzA Nr. 14 zu § 23 KSchG).
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08  

    Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied

    Im Hinblick auf die "Fremdvergabe" bisher durch die Außendienstpartner verrichteter Aufgaben bedarf es aber einer sorgfältigen Prüfung, ob von einer Stilllegung oder nur von einer Verkleinerung dieses Bereichs auszugehen ist (zur Abgrenzung vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 118/05 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 60 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 64).
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  • LAG Hamm, 16.05.2007 - 2 Sa 1830/06  

    Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste in der

    Dieses gesetzliche Kündigungsverbot geht dem allgemeinen Kündigungsschutz als spezialgesetzliche Regelung vor (BAG vom 21.04.2005 - 2 AZR 241/04 NZA 2005, 1307; BAG vom 17.11.2005 - 6 AZR 118/05 NZA 2006, 370).

    Auch in der Insolvenz des Arbeitgebers genießen Wahlbewerber besonderen Kündigungsschutz, denn § 125 InsO ist lediglich gegenüber § 1 KSchG lex specialis, aber nicht im Verhältnis zu § 15 KSchG (BAG vom 17.11.2005 - 6 AZR 118/05 NZA 2006, 370).

  • LAG Hamm, 11.05.2007 - 10 Sa 1684/06  

    ordentliche betriebsbedingte Kündigung eines ehemaligen Betriebsrats, Schließung

    Eine Kündigung ist frühestens dann möglich, wenn die Verhandlungen über die bestehenden Umsetzungsmöglichkeiten endgültig gescheitert sind und damit feststeht, dass eine Vermeidung der Kündigung durch Umsetzung unmöglich ist (BAG, Urteil vom 18.10.2000 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 49; BAG, Urteil vom 14.02.2002 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 21; BAG, Urteil vom 13.06.2002 - AP BGB § 615 Nr. 97; BAG, Urteil vom 17.11.2005 - DB 2006, 846; BAG, Urteil vom 02.03.2006 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 61; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2005; KR/Etzel, a.a.O., § 15 Rz. 126).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2008 - 10 Sa 383/08  

    Kündigungsschutz und Altersdiskriminierung

    Gesetzliche Kündigungsverbote gehen dem allgemeinen Kündigungsschutz als spezialgesetzliche Regelungen vor (BAG Urteil vom 17.11.2005 - 6 AZR 118/05 - NZA 2006, 370).
  • LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBVGa 21/08  

    Zur Störung der Betriebsratstätigkeit durch die unwirksame Kündigung gegenüber

    Betriebsabteilung ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil eines Betriebes oder eines Betriebsteils, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der eigene Betriebszwecke verfolgt, die Teil des arbeitstechnischen Zwecks des Gesamtbetriebs sind oder die in einer Hilfsfunktion für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebes bestehen (BAG 21.07.2005 - 6 AZR 118/05 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 60, zu I 2 b cc; 22.09.2005 - 2 AZR 544/04 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 59, zu B II 4).
  • LAG Hamm, 30.11.2005 - 2 Sa 1928/04  

    Betriebsbedingte Kündigung, Bildung des auswahlrelevanten Personenkreises,

    Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nicht durch ordentliche Kündigung beendet werden kann, sind grundsätzlich nicht in die soziale Auswahl einzubeziehen (BAG vom 17.11.2005 - 6 AZR 118/05 -).
  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 8/11  

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

    Dies gilt auch im Hinblick auf die Ausführungen zur Sozialauswahl, wobei ergänzend darauf hinzuweisen ist, dass der Arbeitnehmer D als Betriebsratsmitglied in eine wegen der Durchführung von Abwicklungsarbeiten durchzuführenden Sozialauswahl ( vgl. hierzu BAG 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - AP KO § 22 Nr. 4 ) aufgrund des Sonderkündigungsschutzes nach § 15 Abs. 4 und 5 KSchG nicht einzubeziehen wäre ( BAG 17. November 2005 - 6 AZR 118/05 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 60 ) und die Arbeitnehmerin K nicht zum 31. März 2010 gekündigt werden konnte, weil zunächst aufgrund ihrer Schwerbehinderung die Zustimmung des Integrationsamts einzuholen war.
  • LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10  

    Tariflicher Kündigungsausschluss bei Betriebsänderung; unwirksame

    Tut er dies nicht, dann kann er sich zwar auf den Wegfall der tariflichen Unkündbarkeit und § 113 InsO, auf § 1 Abs. 5 KSchG aber nur entsprechend der im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Interessenausgleichs mit Namensliste geltenden Rechtslage, nicht also gegenüber einem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern berufen (vgl. BAG, Urt. v. 17.11.2005 - 6 AZR 118/05, NZA 2006, 370).
  • LAG Hamm, 14.10.2011 - 10 Sa 527/11  

    Ordentliche Änderungskündigung gegenüber einem Ersatzmitglied des Betriebsrats

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2010 - 7 Sa 903/10  

    Betriebsbedingte Kündigung bei Kurzarbeit

  • VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 10.00353  

    Bundeselterngeld- und Bundeselternzeitgesetz

  • VG Ansbach, 02.12.2010 - AN 14 K 10.01548  

    Eingeschränkte Ermessensentscheidung; betriebsbedingte Kündigung;

  • VG Ansbach, 10.02.2011 - AN 14 K 10.02436  

    Zustimmungsfiktion; Betriebsbedingte Kündigung; Insolvenzverfahren

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