Rechtsprechung
   BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession

  • Bundesarbeitsgericht

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung von Arbeitsverträgen; Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede bei Tarifsukzession

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA-RR 2012, 392



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Wird zitiert von ... (2)  

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2012 - 3 Sa 622/11  

    Tarifliche Eingruppierung und Vergütung einer Pflegehelferin in Seniorenresidenz;

    Diese übertarifliche Zulage wurde nicht als anrechnungsfester selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt und ist daher auf die Tariferhöhung infolge der Höhergruppierung der Klägerin anzurechnen ( vgl. hierzu BAG 17. November 2011 - 5 AZR 409/10 - Rn. 24, [juris] ).

    Das Bundesarbeitsgericht ist zuletzt in seiner Entscheidung vom 17. November 2011 ( - 5 AZR 409/10 - Rn. 24, [juris] ) ohne weiteres davon ausgegangen, dass auch in einem solchen Fall (Zahlung einer als "freiwillige Zulage" versprochenen Leistung, die laut Verdienstabrechnung neben der tariflichen Vergütung als "besondere Zulage" ausgewiesen war) eine Anrechnung erfolgt, wenn - wie hier - die gezahlte übertarifliche Leistung nicht als anrechnungsfester selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt wurde.

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10  

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer

    aa) Werden wie hier in einer vertraglichen Bezugnahmeklausel ausdrücklich auch die ersetzenden Tarifverträge genannt, ist, jedenfalls soweit nur die Anwendbarkeit des TV-L als einen den BAT-O/TdL ersetzenden Tarifvertrag in Frage steht, auch dieser Tarifvertrag erfasst (st. Rspr., ausf. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 24 ff. mwN, BAGE 130, 286 sowie 17. November 2011 - 5 AZR 409/10 - Rn. 15 mwN; 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - Rn. 38 mwN, EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 35).
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