Rechtsprechung
| BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher Bewerber
- openjur.de
Geschlechtsbezogene Benachteiligung; Gleichstellungsbeauftragte; männlicher Bewerber
- Bundesarbeitsgericht
Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher Bewerber
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Schadensersatz wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung (hier: männlicher Bewerber um Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geschlechtsbezogene Benachteiligung bei der Stellenbesetzung mit einer Gleichstellungsbeauftragten; Nichteinbeziehung männlicher Bewerber in die Auswahl
Kurzfassungen/Presse (15)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Gleichstellungsbeauftragte - keine geschlechtsbezogene Benachteiligung
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein Mann als Gleichstellungsbeauftragter
- 123recht.net (Pressemeldung)
Mann darf nicht Frauenbeauftragter werden // Kommunen dürfen Stelle nur für Frauen ausschreiben
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
- aok-business.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Integrationsarbeit mit Mädchen und Frauen "kann ein Mann nicht so gut"
- arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)
Diskriminierung wegen des Geschlechts
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Stellenausschreibung
- vd-bw.de (Kurzinformation)
Geschlechtsspezifische Ausschreibung bei besonderem Anforderungsprofil zulässig - Bewerberauswahl bei Gleichstellungsbeauftragten auf Frauen beschränkbar
- medi-ip.de (Kurzinformation)
Gleichstellungsbeauftragte - Stellenausschreibung nur für Frauen?
- streifler.de (Kurzinformation)
AGG: Gleichstellungsbeauftragte: Keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Arbeitsplatzbeschränkung auf Bewerberinnen kann zulässig sein
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Kommunen dürfen Bewerberauswahl bei der Besetzung der Stelle als Gleichstellungsbeauftragte auf Frauen beschränken
- lto.de (Kurzinformation)
Ist weibliches Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für auszuübende Tätigkeit, wird abgelehnter männlicher Bewerber nicht benachteiligt
Verfahrensgang
- ArbG Lingen, 20.12.2007 - 1 Ca 246/07
- LAG Niedersachsen, 05.12.2008 - 16 Sa 236/08
- BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2010, 1534
- NZA 2010, 872
Wird zitiert von ... (23)
- BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08
Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung
Die objektive Eignung eines Bewerbers ist keine Tatbestandsvoraussetzung für einen Schadensersatzanspruch nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 AGG (Senat 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - DB 2010, 1534).Eine unmittelbare Benachteiligung iSd. § 3 Abs. 1 AGG liegt dann vor, wenn die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpft (vgl. Senat 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - DB 2010, 1534).
Durch das Stellen von Anforderungen an Bewerber, die nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung durch die Erfordernisse der wahrzunehmenden Aufgaben unter keinem nachvollziehbaren Gesichtspunkt gedeckt sind, darf er allerdings die Vergleichbarkeit der Situation nicht willkürlich gestalten und dadurch den Schutz des AGG de facto beseitigen (Bestätigung und Fortführung von: Senat 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - DB 2010, 1534).
Eine unzulässige Benachteiligung nach § 7 AGG kann bereits dann vorliegen, wenn einer der in § 1 AGG genannten Gründe, zu denen auch das Geschlecht zählt, Bestandteil eines Motivbündels war, das die streitbefangene Entscheidung beeinflusst hat (st. Rspr., vgl. Senat 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) - NZA 2010, 1006; 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - DB 2010, 1534).
- BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09
Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung
Vielmehr ist die objektive Eignung eines Bewerbers eine Frage, ob eine "vergleichbare Situation" iSd. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG vorliegt, welche Voraussetzung für die Annahme einer unmittelbaren Benachteiligung ist (vgl. Senat 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - NZA 2010, 872; 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - NJW 2010, 2970).Ob die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung Tatbestandsvoraussetzung für Ansprüche nach §§ 15, 6 AGG ist, hat der Senat bislang ausdrücklich offengelassen (vgl. Senat 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - NZA 2010, 872), sie bedarf auch hier keiner Entscheidung.
- BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 466/09
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - ungünstigere Behandlung in "vergleichbarer …
Im Übrigen ist die objektive Eignung einer Bewerberin keine Voraussetzung für ihre Aktivlegitimation bezüglich der Ansprüche nach § 15 AGG (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 16, AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2).aa) Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt voraus, dass die Klägerin objektiv für die Stelle einer Sozialpädagogin in dem Teilprojekt "Integrationslotse Hamburg" geeignet war, denn vergleichbar (nicht: gleich!) ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 22, AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2).
Die objektive Eignung ist also keine ungeschriebene Voraussetzung der Bewerbereigenschaft, sondern Kriterium der "vergleichbaren Situation" iSd. § 3 Abs. 1 AGG (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - aaO).
bb) Maßgeblich für die objektive Eignung ist dabei nicht das formelle Anforderungsprofil, welches der Arbeitgeber erstellt hat, sondern die Anforderungen, die an die jeweilige Tätigkeit nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung gestellt werden (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 22, AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2;… Bauer/ Göpfert/ Krieger AGG 2. Aufl. § 3 Rn. 15, anders aber § 6 Rn. 10;… Däubler/ Bertzbach/ Däubler § 7 Rn. 9).
- BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08
Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden
Die objektive Eignung einer Bewerberin ist keine Tatbestandsvoraussetzung für einen Anspruch nach § 15 Abs. 1 oder 2 in Verb. mit § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - offengelassen 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1).Die objektive Eignung ist also keine ungeschriebene Voraussetzung der Bewerbereigenschaft, sondern Kriterium der "vergleichbaren Situation" iSd. § 3 Abs. 1 AGG (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 -).
Es reicht für die Kausalität des verbotenen Merkmals iSd. § 7 Abs. 1, § 3 Abs. 1 AGG aus, wenn in einem Motivbündel, das die Entscheidung beeinflusst hat, das Merkmal als Kriterium enthalten gewesen ist (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 40, AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1; BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276).
- BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10
Bewerber - Benachteiligung - Behinderung
aa) Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt voraus, dass der Kläger objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet war, denn vergleichbar (nicht: gleich) ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13; 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2).Zwar könnte ein krasses Missverhältnis zwischen Anforderungsprofil der zu vergebenden Stelle und der Qualifikation des Bewerbers die Ernsthaftigkeit der Bewerbung in Frage stellen (vgl. BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2;… MünchKommBGB/Thüsing aaO;… DFL/Kappenhagen/Kramer 4. Aufl. § 11 AGG Rn. 5).
- BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11
Bewerber - Benachteiligung - Alter
Ebenfalls keinen Einfluss auf die Beurteilung der Vergleichbarkeit der Situation kann aus gesetzessystematischen Erwägungen das Vorliegen des verbotenen Merkmals selbst haben (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2). - BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 48/10
Diskriminierung - ethnische Herkunft - Deutschkurs
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG liegt eine unmittelbare Benachteiligung vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, wobei die sich nachteilig auswirkende Maßnahme direkt an das verbotene Merkmal anknüpfen muss (…BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 50, EzA AGG § 22 Nr. 2; 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 19, AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2). - BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers
Ob die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung Tatbestandsvoraussetzung für Ansprüche nach §§ 15, 6 AGG ist, hat der Senat bislang ausdrücklich offengelassen (…19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - aaO; 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2) und bedarf auch hier keiner Entscheidung.aa) Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt voraus, dass der Kläger objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet war, denn vergleichbar (nicht: gleich) ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (BAG 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2).
- BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach …
Die objektive Geeignetheit eines abgelehnten Bewerbers ist vielmehr für die Frage von Bedeutung, ob er eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person "in einer vergleichbaren Situation" erfahren hat, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG (…BAG 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - Rn. 23, NZA 2010, 1129; - 8 AZR 77/09 - Rn. 16, AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2). - BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09
Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das …
Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung Tatbestandsvoraussetzung für Ansprüche nach § 15 AGG ist, da aufgrund der Feststellungen des Landesarbeitsgerichts und nach dem beiderseitigen Parteivorbringen keine Anhaltspunkte erkennbar sind, die gegen die Ernsthaftigkeit der Bewerbung der Klägerin sprechen (…Senat 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 32, NZA 2010, 1412; 18. März 2010 - 8 AZR 77/09 - Rn. 16, AP AGG § 8 Nr. 2 = EzA AGG § 8 Nr. 2). - BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11
Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche …
- BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10
Vergütungsabrede - Benachteiligung wegen der Behinderung
- VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816
Die Stellenausschreibung und die Bewerberermittlung zur Wiederbesetzung einer …
- LAG Hamm, 07.08.2012 - 10 Sa 916/12
Entschädigungsanspruch, schwerbehinderter Bewerber, zulässige unterschiedliche …
- LAG Hamm, 19.05.2011 - 14 Ta 519/10
Prozesskostenhilfe für Entschädigungsklage wegen Benachteilung eines …
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
Geschlechts- und Altersdiskriminierung bei Stellenausschreibung
- LAG Baden-Württemberg, 06.09.2010 - 4 Sa 18/10
Diskriminierung wegen Behinderung - Pflicht zur Einladung zum …
- ArbG Düsseldorf, 09.03.2011 - 14 Ca 908/11
Falsche Anrede in Ablehnungsschreiben keine Diskriminierung
- LAG Köln, 06.10.2010 - 6 Sa 1055/10
Versagung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht der …
- ArbG Köln, 28.06.2011 - 14 Ca 9350/10
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 16 Sa 1760/11
- ArbG Cottbus, 21.09.2010 - 6 Ca 453/10
- ArbG Cottbus, 21.09.2010 - 6 Ca 453/10
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