Rechtsprechung
   BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen nach einem Betriebsübergang - Ablösung durch spätere Betriebsvereinbarung im Erwerberbetrieb auch zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang; Betriebsverfassungsrecht; Gratifikation/Sondervergütung - Rechtscharakter einer arbeitsvertraglichen Verweisung auf ohnehin geltende Betriebsvereinbarungen; betriebliche Übung; Günstigkeitsprinzip/Zeitkollisionsregel; Ablösung einer nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB transformierten Betriebsvereinbarung; Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung; mitbestimmungsrechtliche Eigenständigkeit mehrerer voneinander unabhängiger Vergütungssysteme im Betrieb

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Ablösungsschutz einer durch Betriebsübergang transformierten Betriebsvereinbarung nicht weitergehender als bei kollektivrechtlicher Weitergeltung

Verfahrensgang

  • ArbG Köln, 08.03.2002 - 5 Ca 3433/00
  • LAG Köln, 29.08.2002 - 5 (4) Sa 606/02
  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 108, 299
  • NZA 2004, 803
  • BB 2004, 2529
  • DB 2004, 1508



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Wird zitiert von ... (71)  

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06  

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

    Die von der Beklagten angezogene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Fortentwicklung unterschiedlicher Vergütungssysteme (19. September 1995 - 1 ABR 20/95 -AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 81 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 53, zu B II 3 b der Gründe; 14. August 2001 - 1 AZR 619/00 -BAGE 98, 323, 336; 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - BAGE 108, 299, 309 f.) betrifft andere Fälle.

    Ebenso wenig liegt ein Sachgrund für die Ungleichbehandlung in einem von der Beklagten vorgegebenen Stichtag, ab dem neue Mitarbeiter von Leistungen ausgeschlossen sind (vgl. BAG 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - BAGE 108, 299, 310).

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 256/07  

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Gewährung von Wegestunden

    Sie bringen regelmäßig durch eine solche Verweisung nur zum Ausdruck, dass nicht sämtliche für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen Bestimmungen im Text des Arbeitsvertrags wiedergegeben, sondern darüber hinaus in den genannten kollektiven Vereinbarungen enthalten sind (BAG 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - BAGE 108, 299, 302).

    Es handelt sich um einen bloßen rechtlichen Hinweis (BAG 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - aaO).

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07  

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

    (2) Will der Arbeitgeber seine finanziellen Leistungen nicht völlig zum Erlöschen bringen, sondern mit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung nur eine Verringerung des Volumens der insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel und zugleich eine Veränderung des Verteilungsplans erreichen, wirkt die Betriebsvereinbarung nach (BAG 26. Oktober 1993 - 1 AZR 46/93 - BAGE 75, 16, zu 2 b der Gründe; 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - BAGE 108, 299, zu I 3 c cc der Gründe; Kreutz GK-BetrVG 8. Aufl. § 77 Rn. 409; Fitting BetrVG 24. Aufl. § 77 Rn. 191 mwN; offen gelassen für die betriebliche Altersversorgung von BAG 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, zu B I 5 a der Gründe und 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - BAGE 99, 75, zu II 2 b dd (2) der Gründe).

    Die erforderlichenfalls von ihm anzurufende Einigungsstelle muss vielmehr ihrem Spruch über den neuen Leistungsplan das vom Arbeitgeber noch zur Verfügung gestellte Finanzvolumen als mit bestimmungsfreie Vorgabe zugrunde legen (BAG 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - aaO mwN).

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