Rechtsprechung
| BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
- openjur.de
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
- Bundesarbeitsgericht
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gesetzliche Überleitung der Arbeitsverhältnisse von öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaft auf neue rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts kein Betriebsübergang - Kein Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer gegen Überleitung - Weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers - Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer Klinik liegt im Interesse des Gemeinwohls - Kein Verstoß gegen europäisches Recht
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts; Fehlendes Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Kurzfassungen/Presse (11)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft auf eine neue rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber
- 123recht.net (Pressemeldung, 18.12.2008)
Kein Arbeitnehmer-Widerspruch bei Privatisierung per Gesetz
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber
- advogarant.de (Kurzinformation)
Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses
- aok-business.de (Kurzinformation)
Zum Wohle aller muss ein Einzelner zurückstehen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kein Widerspruchsrecht bei Wechsel von öffentlichem auf privaten Arbeitgeber
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Arbeitsgericht bestätigt hessische Klinik-Fusion
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rechtsträger des öffentlichen Dienstes: Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses auf einen
Besprechungen u.ä.
- dbb.de (Entscheidungsbesprechung)
Kein Widerspruchsrecht der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst gegen gesetzliche Überleitung ihres Arbeitsverhältnisses auf private Arbeitgeber
Verfahrensgang
- ArbG Marburg, 16.03.2007 - 2 Ca 422/06
- LAG Hessen, 25.07.2007 - 2 Sa 635/07
- BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 660/07
- BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1786/09
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2009, 1604
Wird zitiert von ... (21)
- BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
Jedenfalls scheitert die Annahme eines Betriebsübergangs am fehlenden Übergang durch Rechtsgeschäft (vgl. BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - Rn. 24, BAGE 117, 184 und 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 35, AP BGB § 613a Nr. 366 jeweils zu Betriebsübergängen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge kraft Gesetzes einerseits und BAG 25. Januar 2001 - 8 AZR 336/00 - zu III 3 der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 215 = EzA BGB § 613a Nr. 194 zum gesetzlich geregelten rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang andererseits;… für eine analoge Anwendung des § 613a BGB auf den Fall einer Privatisierung kraft Gesetzes, bei der der Übergang der Arbeitsverhältnisse nicht besonders gesetzlich geregelt ist ErfK/ Preis 10. Aufl. § 613a BGB Rn. 62).Von dieser Kompetenz hat der Bund, soweit es die gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen betrifft, ebenfalls keinen Gebrauch gemacht, sondern nur rechtsgeschäftliche Übergänge nach § 613a BGB geregelt (vgl. BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - Rn. 27, BAGE 117, 184 und 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 44, AP BGB § 613a Nr. 366).
Diese enthält lediglich eine abdingbare Auslegungsregelung, die nicht ausschließt, dass der Landesgesetzgeber eine eigenständige Regelung für das bei ihm beschäftigte Personal trifft (zum gesetzlich angeordneten Übergang der Arbeitsverhältnisse BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 42, aaO).
- BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 21/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
Jedenfalls scheitert die Annahme eines Betriebsübergangs am fehlenden Übergang durch Rechtsgeschäft (vgl. BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - Rn. 24, BAGE 117, 184 und 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 35, AP BGB § 613a Nr. 366 jeweils zu Betriebsübergängen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge kraft Gesetzes einerseits und BAG 25. Januar 2001 - 8 AZR 336/00 - zu III 3 der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 215 = EzA BGB § 613a Nr. 194 zum gesetzlich geregelten rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang andererseits;… für eine analoge Anwendung des § 613a BGB auf den Fall einer Privatisierung kraft Gesetzes, bei der der Übergang der Arbeitsverhältnisse nicht besonders gesetzlich geregelt ist ErfK/ Preis 10. Aufl. § 613a BGB Rn. 62).Von dieser Kompetenz hat der Bund, soweit es die gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen betrifft, ebenfalls keinen Gebrauch gemacht, sondern nur rechtsgeschäftliche Übergänge nach § 613a BGB geregelt (vgl. BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - Rn. 27, BAGE 117, 184 und 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 44, AP BGB § 613a Nr. 366).
Diese enthält lediglich eine abdingbare Auslegungsregelung, die nicht ausschließt, dass der Landesgesetzgeber eine eigenständige Regelung für das bei ihm beschäftigte Personal trifft (zum gesetzlich angeordneten Übergang der Arbeitsverhältnisse BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 42, aaO).
- BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 84/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
Jedenfalls scheitert die Annahme eines Betriebsübergangs am fehlenden Übergang durch Rechtsgeschäft (vgl. BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - Rn. 24, BAGE 117, 184 und 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 35, AP BGB § 613a Nr. 366 jeweils zu Betriebsübergängen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge kraft Gesetzes einerseits und BAG 25. Januar 2001 - 8 AZR 336/00 - zu III 3 der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 215 = EzA BGB § 613a Nr. 194 zum gesetzlich geregelten rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang andererseits;… für eine analoge Anwendung des § 613a BGB auf den Fall einer Privatisierung kraft Gesetzes, bei der der Übergang der Arbeitsverhältnisse nicht besonders gesetzlich geregelt ist ErfK/ Preis 10. Aufl. § 613a BGB Rn. 62).Von dieser Kompetenz hat der Bund, soweit es die gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen betrifft, ebenfalls keinen Gebrauch gemacht, sondern nur rechtsgeschäftliche Übergänge nach § 613a BGB geregelt (vgl. BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - Rn. 27, BAGE 117, 184 und 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 44, AP BGB § 613a Nr. 366).
Diese enthält lediglich eine abdingbare Auslegungsregelung, die nicht ausschließt, dass der Landesgesetzgeber eine eigenständige Regelung für das bei ihm beschäftigte Personal trifft (zum gesetzlich angeordneten Übergang der Arbeitsverhältnisse BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 42, aaO).
- LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09
Personalgestellung zwischen öffentlichrechtlichen Körperschaften aufgrund …
Dies folgt aus der gebotenen gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des § 613 a Abs. 1 BGB (…im Anschluss an LAG Niedersachsen 31.08.2001 - 10 Sa 2899/98 - Juris Rn. 27 und EuGH 14.09.2000 - C-343/98 Collino - Rn. 31, 34; offengelassen in BAG 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Juris Rn. 35/72).Entgegen der Rechtsauffassung, wonach aus dem Anwendungsbereich des § 613 a BGB Betriebsübergänge herausfallen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge kraft Gesetzes oder anderen Hoheitsaktes vollzogen werden (…z. B. HWK/Willemsen, 3. Aufl., § 613 a BGB Rn. 192, Küttner/Kreitner, Personalbuch 2009, Betriebsübergang Rn. 25), ist aufgrund einer gebotenen gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB anzunehmen, dass auch die gesetzliche Verwaltungsorganisationsänderung als einseitige staatliche Entscheidung zu einem Betriebsübergang führen kann (…zutr. LAG Niedersachsen 31.08.2001 - 10 Sa 2899/98 - Juris Rn. 27, im Anschluss an EuGH 14.09.2000 - C-343/98 Collino - Rn. 34;… vgl. EuGH 26.05.2005 - C-297/03 Sozialhilfeverband Rohrbach - Rn. 30; offen gelassen in BAG 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 72).
(11) Ausgehend davon, dass der Gesamtvorgang der Personalgestellung nach § 10 Abs. 3 ff. VersÄEinglG NRW einer Rechtskontrolle der Einzelakte unterliegt (…vgl. BAG 13.03.2007 - 9 AZR 417/06 - Juris Rn. 31 ff.), ist die Gesetzgebungskompetenz des beklagten Landes hinsichtlich der Überleitung von Körperschaften grundsätzlich nicht in Frage zu stellen (BAG 19.05.2009 - 9 AZR 241/08 - Juris Rn. 50, BAG 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Juris Rn. 44).
- BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 146/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
Von dieser Kompetenz hat der Bund, soweit es die gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen betrifft, ebenfalls keinen Gebrauch gemacht, sondern nur rechtsgeschäftliche Übergänge nach § 613a BGB geregelt (vgl. BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - Rn. 27, BAGE 117, 184, und 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 44, AP BGB § 613a Nr. 366).Diese enthält lediglich eine abdingbare Auslegungsregelung, die nicht ausschließt, dass der Landesgesetzgeber eine eigenständige Regelung für das bei ihm beschäftigte Personal trifft (zum gesetzlich angeordneten Übergang der Arbeitsverhältnisse BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 42, aaO).
- BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 95/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
Von dieser Kompetenz hat der Bund, soweit es die gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen betrifft, ebenfalls keinen Gebrauch gemacht, sondern nur rechtsgeschäftliche Übergänge nach § 613a BGB geregelt (vgl. BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - Rn. 27, BAGE 117, 184, und 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 44, AP BGB § 613a Nr. 366).Diese enthält lediglich eine abdingbare Auslegungsregelung, die nicht ausschließt, dass der Landesgesetzgeber eine eigenständige Regelung für das bei ihm beschäftigte Personal trifft (zum gesetzlich angeordneten Übergang der Arbeitsverhältnisse BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 42, aaO).
- BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 374/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
Von dieser Kompetenz hat der Bund, soweit es die gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen betrifft, ebenfalls keinen Gebrauch gemacht, sondern nur rechtsgeschäftliche Übergänge nach § 613a BGB geregelt (vgl. BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - Rn. 27, BAGE 117, 184 und 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 44, AP BGB § 613a Nr. 366).Diese enthält lediglich eine abdingbare Auslegungsregelung, die nicht ausschließt, dass der Landesgesetzgeber eine eigenständige Regelung für das bei ihm beschäftigte Personal trifft (zum gesetzlich angeordneten Übergang der Arbeitsverhältnisse BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 42, aaO).
- LAG Sachsen, 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08
Bestandsstreitigkeit
b) Eine - von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugelassene (vgl. BAG vom 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Presseerklärung Nr. 101/08; BAG vom 28.09.2006 - 8 AZR 441/05 - vollständig dok. lediglich in JURIS; BAG vom 02.03.2006 - 8 AZR 124/05 - BAGE 117, 184; s. a. BVerfG [2. Kammer d. 1. Senats] - 1 BvL 2/00 - AP Nr. 2 zu § 26 ArbGG 1979) - landesgesetzliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien unter Übergang auf den KSV (nach den zugrunde liegenden Sachverhalten hatten die Landesgesetze selbst den Übergang von Arbeitsverhältnissen zwingend und ausnahmslos angeordnet) nach dem Sächsischen Personalübergangsgesetz hat nicht stattgefunden.Die dagegen erhobenen Rügen beziehen sich auf die mittlerweile vom Bundesarbeitsgericht allerdings bereits mehrfach entkräfteten Einwände gegen eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Landesgesetzgeber auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (vgl. BAG vom 18.12.2008 - 8 AZR 660/07 - Presseerklärung Nr. 101/08; BAG vom 28.09.2006 - 8 AZR 441/05 - vollständig dok. lediglich in JURIS; BAG vom 02.03.2006 - 8 AZR 124/05 - BAGE 117, 184; s. a. BVerfG [2. Kammer d. 1. Senats] vom 11.04.2000 - 1 BvL 2/00 - AP Nr. 2 zu § 26 ArbGG 1979).
- BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 276/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
Von dieser Kompetenz hat der Bund, soweit es die gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen betrifft, ebenfalls keinen Gebrauch gemacht, sondern nur rechtsgeschäftliche Übergänge nach § 613a BGB geregelt (vgl. BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - Rn. 27, BAGE 117, 184, und 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 44, AP BGB § 613a Nr. 366).Diese enthält lediglich eine abdingbare Auslegungsregelung, die nicht ausschließt, dass der Landesgesetzgeber eine eigenständige Regelung für das bei ihm beschäftigte Personal trifft (zum gesetzlich angeordneten Übergang der Arbeitsverhältnisse BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 42, aaO).
- BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 695/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
Von dieser Kompetenz hat der Bund, soweit es die gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen betrifft, ebenfalls keinen Gebrauch gemacht, sondern nur rechtsgeschäftliche Übergänge nach § 613a BGB geregelt (…vgl. BAG 2. März 2006 - 8 AZR 124/05 - Rn. 27, BAGE 117, 184; 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 44, AP BGB § 613a Nr. 366).Diese enthält lediglich eine abdingbare Auslegungsregelung, die nicht ausschließt, dass der Landesgesetzgeber eine eigenständige Regelung für das bei ihm beschäftigte Personal trifft (zum gesetzlich angeordneten Übergang der Arbeitsverhältnisse BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - Rn. 42, aaO).
- BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 690/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
- BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 697/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
- BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 693/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
- BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 699/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
- BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 691/07
Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen …
- BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1786/09
Verfassungsbeschwerde betreffend der gesetzlich angeordneten Überleitung von …
- LAG Sachsen, 27.08.2009 - 9 Sa 1/09
Unwirksamer Übergang des Arbeitsverhältnisses durch Verwaltungsakt aufgrund …
- LAG Sachsen, 12.11.2009 - 6 Sa 322/09
Personalübergang vom Freistaat Sachsen auf Landkreise, Kreisfreie Städte und den …
- LAG Hamm, 15.12.2010 - 6 Sa 1344/10
Betriebsbedingte Kündigung bei mündlicher Unterrichtung des Betriebsrats über …
- LAG Sachsen, 13.08.2010 - 3 Sa 73/10
Rechtswidrige Zuordnung zu anderem Rechtsträger durch Übergabeverfügung; …
- LAG Hamm, 15.12.2010 - 6 Sa 1106/10
-Nichteinhaltung Schriftform bei Einleitung des Konsultationsverfahrens
