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   BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • ArbG Köln, 31.10.1997 - 18 Ca 10593/96
  • LAG Köln, 12.06.1998 - 4 Sa 139/98
  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 92, 218
  • BAGE 93, 218
  • MDR 2000, 1018
  • BB 2000, 1358
  • DB 2000, 1520
  • NZA 2000, 1102



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Wird zitiert von ... (41)  

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06  

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Diese Grundsätze sind auch im Bereich Funk und Fernsehen anzuwenden (Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 223; 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343), wobei der verfassungsrechtliche Schutz der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu beachten ist.

    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - BVerfGE 59, 231, 260; BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 224).

    Auf die Länge der An- und Abmoderationen sowie der Wortbeiträge kommt es für die Frage, ob eine programmgestaltende Tätigkeit vorliegt, nicht an (vgl. Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218).

    b) Bei programmgestaltenden Mitarbeitern kann entgegen der ausdrücklich getroffenen Vereinbarung ein Arbeitsverhältnis vorliegen, wenn sie weitgehenden inhaltlichen Weisungen unterliegen, ihnen also nur ein geringes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und Selbständigkeit verbleibt und der Sender innerhalb eines zeitlichen Rahmens über ihre Arbeitsleistung verfügen kann (Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 224; 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84).

    Mit einer Kontrolle der Qualität seiner Arbeit muss auch der freie Mitarbeiter rechnen (Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 225 f.; 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - RzK I 4a Nr. 51, zu III 2 der Gründe).

    Außerdem sind gelegentliche geringfügige Änderungen des Dienstgebers nicht geeignet, einem Rechtsverhältnis das Gepräge eines Arbeitsverhältnisses zu verleihen (BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 222 ff.).

    Auch bei Dienst- oder Werkverträgen können Termine für die Erledigung der Arbeit bestimmt werden, ohne dass daraus eine zeitliche Weisungsabhängigkeit folgt, wie sie für das Arbeitsverhältnis kennzeichnend ist (Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 227; 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - RzK I 4a Nr. 51, zu III 3 der Gründe).

  • LAG Sachsen, 27.04.2006 - 8 Sa 178/05  
    Auch programmgestaltende Tätigkeit ist nicht nur im Rahmen freier Mitarbeit, sondern ebenso auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses möglich ( BAG, Urteil vom 19.01.2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218 ff.).

    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben ( BVerfGE 64, 256, 260; BVerfGE 59, 231, 260 ff., 271, BAG, Urteil vom 19.01.2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218 ff).).

    Das ist dann der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich "zugewiesen" werden ( BAG, Urteil vom 19.01.2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218 ff.).

    Zu diesem Leistungsbestimmungsrecht der Beklagten gehört es auch, die Themen und die Zeitdauer der Sendung festzulegen (BAG, Urteil vom 19.01.2000, a. a. O.).

    Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat auch der freie Mitarbeiter mit einer Kontrolle der Qualität seiner Arbeit zu rechnen ( BAG, Urteil vom 13.05.1992 - 5 AZR 434/91 - n. v.; BAG, Urteil vom 19.01.2000, a. a. O.).

    Das Zurückgreifen auf Mitarbeiter und Einrichtungen des Senders ist kein Umstand, der auf eine Eingliederung des Klägers und seine persönliche Abhängigkeit schließen lasse (BAG, Urteil vom 19.01.2000, a. a. O.).

    Das Versprechen, eine Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fertig zustellen, macht den Leistenden im arbeitsrechtlichen Sinne nicht weisungsabhängig (BAG, Urteil vom 13.05.1992, a. a. O.; BAG, Urteil vom 1.12.1985 - 5 AZR 435/94 - n. v.; BAG, Urteil vom 19.01.2000, a. a. O.).

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06  

    Betriebsbedingte Kündigung

    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263, zu I 1 der Gründe mwN; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, zu B III 1 a der Gründe).
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