Rechtsprechung
| BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
- Alpmann Schmidt
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Status eines Rundfunkmitarbeiters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Kurzfassungen/Presse
- BetriebsratsZentrum (Leitsatz)
§ 5 Abs. 1 BetrVG
programmgestaltender Rundfunkmitarbeiter
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 31.10.1997 - 18 Ca 10593/96
- LAG Köln, 12.06.1998 - 4 Sa 139/98
- BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 92, 218
- BAGE 93, 218
- MDR 2000, 1018
- BB 2000, 1358
- DB 2000, 1520
- NZA 2000, 1102
Wird zitiert von ... (41)
- BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06
Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs
Diese Grundsätze sind auch im Bereich Funk und Fernsehen anzuwenden (Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 223; 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343), wobei der verfassungsrechtliche Schutz der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu beachten ist.Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - BVerfGE 59, 231, 260; BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 224).
Auf die Länge der An- und Abmoderationen sowie der Wortbeiträge kommt es für die Frage, ob eine programmgestaltende Tätigkeit vorliegt, nicht an (vgl. Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218).
b) Bei programmgestaltenden Mitarbeitern kann entgegen der ausdrücklich getroffenen Vereinbarung ein Arbeitsverhältnis vorliegen, wenn sie weitgehenden inhaltlichen Weisungen unterliegen, ihnen also nur ein geringes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und Selbständigkeit verbleibt und der Sender innerhalb eines zeitlichen Rahmens über ihre Arbeitsleistung verfügen kann (Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 224; 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84).
Mit einer Kontrolle der Qualität seiner Arbeit muss auch der freie Mitarbeiter rechnen (Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 225 f.; 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - RzK I 4a Nr. 51, zu III 2 der Gründe).
Außerdem sind gelegentliche geringfügige Änderungen des Dienstgebers nicht geeignet, einem Rechtsverhältnis das Gepräge eines Arbeitsverhältnisses zu verleihen (BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 222 ff.).
Auch bei Dienst- oder Werkverträgen können Termine für die Erledigung der Arbeit bestimmt werden, ohne dass daraus eine zeitliche Weisungsabhängigkeit folgt, wie sie für das Arbeitsverhältnis kennzeichnend ist (Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 227; 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - RzK I 4a Nr. 51, zu III 3 der Gründe).
- LAG Sachsen, 27.04.2006 - 8 Sa 178/05 Auch programmgestaltende Tätigkeit ist nicht nur im Rahmen freier Mitarbeit, sondern ebenso auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses möglich ( BAG, Urteil vom 19.01.2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218 ff.).
Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben ( BVerfGE 64, 256, 260; BVerfGE 59, 231, 260 ff., 271, BAG, Urteil vom 19.01.2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218 ff).).
Das ist dann der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich "zugewiesen" werden ( BAG, Urteil vom 19.01.2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218 ff.).
Zu diesem Leistungsbestimmungsrecht der Beklagten gehört es auch, die Themen und die Zeitdauer der Sendung festzulegen (BAG, Urteil vom 19.01.2000, a. a. O.).
Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat auch der freie Mitarbeiter mit einer Kontrolle der Qualität seiner Arbeit zu rechnen ( BAG, Urteil vom 13.05.1992 - 5 AZR 434/91 - n. v.; BAG, Urteil vom 19.01.2000, a. a. O.).
Das Zurückgreifen auf Mitarbeiter und Einrichtungen des Senders ist kein Umstand, der auf eine Eingliederung des Klägers und seine persönliche Abhängigkeit schließen lasse (BAG, Urteil vom 19.01.2000, a. a. O.).
Das Versprechen, eine Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fertig zustellen, macht den Leistenden im arbeitsrechtlichen Sinne nicht weisungsabhängig (BAG…, Urteil vom 13.05.1992, a. a. O.; BAG, Urteil vom 1.12.1985 - 5 AZR 435/94 - n. v.; BAG, Urteil vom 19.01.2000, a. a. O.).
- BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06
Betriebsbedingte Kündigung
Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263, zu I 1 der Gründe mwN; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, zu B III 1 a der Gründe).
- BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08
Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters
Diese Grundsätze sind auch im Bereich Funk und Fernsehen anzuwenden (Senat 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 10; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 223; 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343), wobei der verfassungsrechtliche Schutz der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu beachten ist.Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - BVerfGE 59, 231, 260; Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 224).
Letzteres ist dann der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich zugewiesen werden (vgl. Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 224).
Das Landesarbeitsgericht wird bei der Würdigung dieser Umstände zu berücksichtigen haben, dass gelegentliche inhaltliche Änderungen von Vorschlägen nicht geeignet sind, einem Rechtsverhältnis das Gepräge zu geben (Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218).
- BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01
Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein
Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 222). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - L 16 (14) R 140/06
Rentenversicherung
Diese Grundsätze sind auch im Bereich Funk und Fernsehen anzuwenden (…BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 5; BAG…, Urt. vom 14.03.2007, Az.: 5 AZR 499/06, www.juris.de; BAGE 93, 218; BAGE 78, 343), wobei der verfassungsrechtliche Schutz der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) zu beachten ist.Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (BVerfGE 59, 231, 260; BAGE 93, 218).
Mit einer Kontrolle der Qualität seiner Arbeit muss aber auch der freie Mitarbeiter rechnen (BAGE 93, 218; BAG…, Urt. vom 14.03.2007, a. a. O.).
Auch bei Dienst- oder Werkverträgen können Termine für die Erledigung der Arbeit bestimmt werden, ohne dass daraus eine zeitliche Weisungsabhängigkeit folgt, wie sie für das Arbeitsverhältnis kennzeichnend ist (BAGE 93, 218).
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04
Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe
Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, zu B III 1 a der Gründe). - BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 502/99
Arbeitnehmerstatus einer Orchesteraushilfe
Für die Abgrenzung von Bedeutung sind in erster Linie die tatsächlichen Umstände, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, nicht die Bezeichnung, die die Parteien ihrem Rechtsverhältnis gegeben haben, oder eine von ihnen gewünschte Rechtsfolge (st. Rspr., BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 222).Das Versprechen, eine Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt fertigzustellen, macht den Leistenden im arbeitsrechtlichen Sinne nicht weisungsabhängig (BAG 19. Januar 2000 aaO mwN; 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - BAGE 68, 74).
- FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05
Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit als …
Im Zivilrecht gilt als Arbeitnehmer, wer (auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags) im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts --BAG--vom20. August 2003 5 AZR 610/02, NJW 2004, 461, vom 19. Januar 2000 5 AZR 644/98, NZA 2000, 1102).§ 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB enthält insoweit eine über seinen unmittelbaren Anwendungsbereich hinausgehende gesetzliche Wertung (vgl. BAG vom 19. Januar 2000 in NZA 2000, 1102).
Kann der Dienstberechtigte zudem innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens auf die Arbeitsleistung des Dienstverpflichteten zugreifen, wobei es ausreichend ist, wenn dieser auf Anforderung zur Verfügung steht (vgl. BAG-Urteil vom 19. Januar 2000 in NZA 2000, 1102), zumindest bei der Planung seiner weiteren Aktivitäten die zeitlichen Vorgaben und Wünsche des Dienstberechtigten zu berücksichtigen hat (vgl. BAG-Urteil vom 07. Mai 1980 5 AZR 293/78, WzS 1985, 252), wird in der Regel von einem Arbeitsverhältnis auszugehen sein.
- BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 610/02
Arbeitnehmerbegriff; Handelsvertreter
Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 222). - BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01
Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerstatus eines …
- BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 595/02
Arbeitnehmerbegriff - Lehrkraft an einer privaten Berufsschule
- VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.335
Generalmusikdirektor; Pflichtversicherungsverhältnis; selbständige Tätigkeit
- VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.405
Chefdirigent; Pflichtversicherungsverhältnis; selbständige Tätigkeit
- VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.437
Chefdirigent; Pflichtversicherungsverhältnis; selbständige Tätigkeit
- VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.546
Chefdirigent unterfällt nicht der Pflichtversicherung
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 2 Sa 819/06
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters
- LAG Düsseldorf, 29.10.2012 - 9 Sa 1168/12
Arbeitnehmereigenschaft von Schwestern des DRK
- OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07
Prozesskostenhilfeverfahren: Beschwerde gegen eine Rechtswegverweisung
- FG München, 19.03.2010 - 8 K 1157/06
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides - Abgrenzung zwischen abhängiger …
- LAG München, 11.06.2010 - 5 Sa 582/09
Arbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter, Umfang der …
- LAG Hamburg, 01.04.2009 - 3 Sa 58/08
Arbeitnehmerstatus von Nachrichtensprechern
- LAG München, 11.06.2010 - 5 Sa 587/09
Rbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09
Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft
- LAG Köln, 04.03.2005 - 4 (10) Sa 1116/04
Wirksamer Rahmenvertrag über Abschluss einzelner befristeter Dienstverträge - …
- LAG Hamburg, 09.11.2001 - 6 Sa 56/01
- LAG Hamm, 03.04.2007 - 19 Sa 2003/06
Arbeitnehmereigenschaft von Interviewern
- LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2005 - 5 Sa 322/05
Arbeitnehmerstatus, Frachtführer, Speditionsvertrag
- LAG Köln, 09.04.2003 - 7 Sa 1213/02
Arbeitnehmerstatus in Rundfunkanstalt, Befristung, Eingruppierung, Widerklage auf …
- SG Berlin, 17.03.2011 - S 36 KR 142/10
Sozialversicherungspflicht - Cutterin/Filmeditorin - abhängige Beschäftigung - …
- LAG Köln, 14.05.2003 - 7 Sa 863/02
Arbeitnehmerstatus, freier Mitarbeiter im kreativ-künstlerischen Bereich
- BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 609/02
- BAG, 09.07.2003 - 9 AZR 595/02
- LSG Berlin, 18.02.2004 - L 9 KR 650/01
- LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 503/03
Arbeitsverhältnis, freies Dienstverhältnis, Statusklage, Leiterin einer …
- LSG Bayern, 10.03.2006 - L 5 KR 128/04
- SG Berlin, 14.06.2012 - S 210 KR 536/09
Sozialversicherungspflicht - statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit eines …
- SG Berlin, 20.04.2011 - S 36 KR 17/10
Rentenversicherungspflicht - Synchronsprecher für ausländische Spielfilme und …
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.04.2011 - 7 Ta 519/11
§ 17a GVG
- LAG Köln, 28.06.2012 - 6 Sa 324/12
Aufhebungsklage; überwiegend künstlerische Tätigkeit; Bühnentechniker
- SG Berlin, 25.05.2001 - S 73 KR 275/98
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