Rechtsprechung
   BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 6/99   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerüberlassung: Gesetzliche Fiktion des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (14)  

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05  

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - aaO mwN; 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 -, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02  

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - aaO mwN; 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 -, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99  

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung

    aa) Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 ff. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 1 der Gründe mwN; BAG 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 - nv., zu 1 der Gründe).
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  • LAG Düsseldorf, 27.08.2007 - 17 Sa 270/07  

    Abgrenzung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG v. 24.05.2006 aaO; BAG v. 19.01.2000 - 7 AZR 6/99 - n.v.; BAG v. 03.12.1997 aaO).

    Grundsätzlich lässt die Beteiligung eines Unternehmens an der Aus- und Fortbildung von Fremdarbeitnehmern nicht auf eine Arbeitnehmerüberlassung schließen (vgl. BAG v. 19.01.2000 - 7 AZR 6/99 - n.v., unter Ziffer 2. c der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2007 - 17 Sa 864/07  

    Abgrenzung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG v. 24.05.2006 aaO; BAG v. 19.01.2000 - 7 AZR 6/99 - n.v.; BAG v. 03.12.1997 aaO).

    Grundsätzlich lässt die Beteiligung eines Unternehmens an der Aus- und Fortbildung von Fremdarbeitnehmern nicht auf eine Arbeitnehmerüberlassung schließen (vgl. BAG v. 19.01.2000 - 7 AZR 6/99 - n.v., unter Ziffer 2. c der Gründe).

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06  

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - aaO mwN; 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 -, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06  

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 -, zu 1 der Gründe; 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - aaO mwN).
  • LAG Düsseldorf, 10.03.2008 - 17 Sa 856/07  

    Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zum Dienstvertrag/Werkvertrag

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG vom 24.05.2006 a.a.O.; BAG vom 19.01.2000 - 7 AZR 6/99 - n.v.; BAG vom 03.12.1997 a.a.O.).
  • BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 39/05  

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmerbegriff

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 = AP AÜG § 1 Nr. 24 = EzA AÜG § 1 Nr. 9, zu I 1 der Gründe; 19. Januar 2000 - 7 AZR 6/99 -, zu 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2008 - 17 Sa 153/08  

    Erlöschen einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis Abgrenzung

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages ist die Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG 19. Januar 2000, 7 AZR 6/99, zitiert nach juris; BAG 03.12.1997 - 7 AZR 764/96 - a.a.O. m.w.N.).
  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 269/02  

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

  • LAG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 3 Sa 16/03  

    Verlagerung einer Gemeindeaufgabe auf eine Nachbargemeinde durch

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 27/03  
  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 513/02  

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

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