Rechtsprechung
   BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 42/08   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebliche Altersversorgung - Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses als Voraussetzung für betriebliche Altersversorgung

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses als Voraussetzung für den Insolvenzschutz

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Einstandspflicht des PSV bei Versorgungszusage nur an die Gesellschafter

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Versorgungszusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungszusagen an die Gesellschafter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Versorgungszusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses bei ausschließlichem Angebot an die Gesellschafter

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2010, 1769
  • NZA 2010, 1066
  • DB 2010, 1411



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Wird zitiert von ...  

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 19/10 R  

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Leistungen der betrieblichen

    Soweit in jüngeren Entscheidungen des BAG die Vereinbarkeit der Einräumung eines Bezugsrechts auch der Eltern und Erben mit dem Betriebsrentenrecht problematisiert wird (BAGE 105, 240 = AP Nr. 108 zu § 7 BetrAVG mit Anm Höfer; BAGE 133, 83, 87 = AP Nr. 40 zu § 17 BetrAVG, RdNr 24; BAG AP Nr. 61 zu § 1 BetrAVG; vgl auch Höfer, BetrAVG, Bd I, Stand Juni 2011, ART RdNr 92 ff; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, 5. Aufl 2010, § 1 RdNr 18), steht dies der Annahme eines Bezugsrechts der Klägerin - als Witwe iS des § 46 SGB VI - nicht entgegen (vgl allgemein Reinecke, BB 2012, 1025, 1029).
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