Rechtsprechung
   BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 86/85   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Lohnrückzahlungsanspruch wegen Fortsetzungserkrankung

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 51, 308
  • NJW 1986, 2902
  • BB 1986, 1713
  • DB 1986, 1877
  • NZA 1986, 743 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (21)  

  • BAG, 28.01.1999 - 6 AZR 277/97  
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  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95  

    Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an

    Konnte der Arbeitgeber die Überzahlung nicht erkennen, so kann die Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs nur dann ausnahmsweise später eintreten, wenn ein Verhalten des Arbeitnehmers für die fehlende Kenntnis des Arbeitgebers ursächlich geworden ist (BAGE 51, 308 = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG; BAG Urteil vom 14. September 1994 - 5 AZR 407/93 - AP Nr. 127 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 407/93  

    Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist

    Es muß dem Gläubiger tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen, daß heißt einen Zahlungsanspruch wenigstens annähernd zu beziffern (BAG Urteil vom 16. März 1966 - 1 AZR 446/65 - AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 12. Juli 1972 - 1 AZR 445/71 - AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 1 b der Gründe; BAGE 31, 236, 238 f. = AP Nr. 21 zu § 670 BGB, zu 3 a der Gründe; BAGE 51, 308 = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG, zu II 3 a der Gründe).

    Andererseits muß der Gläubiger ohne schuldhaftes Zögern die Voraussetzungen schaffen, um seinen Anspruch beziffern zu können (BAG Urteil vom 16. März 1966 - 1 AZR 446/65 -, aaO.; BAG Urteil vom 12. Juli 1972 - 1 AZR 445/71 -, aaO.; BAG Urteil vom 16. Mai 1984 - 7 AZR 143/81 - AP Nr. 85 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II der Gründe; BAGE 51, 308 = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG, zu II 3 a der Gründe).

    Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber Krankenvergütung weiterzahlt, obwohl der Arbeitnehmer darauf wegen einer Fortsetzungserkrankung keinen Anspruch hat (BAGE 51, 308 = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG), oder wenn der öffentliche Arbeitgeber den für Verheiratete höheren Ortszuschlag weiterzahlt, obwohl der Arbeitnehmer inzwischen geschieden und nicht mehr unterhaltspflichtig ist, dies aber nicht ordnungsgemäß mitteilt (Senatsurteil vom 16. April 1986 - 5 AZR 360/85 -, n.v.).

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