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   BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 513/02   

Volltextveröffentlichungen

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

Verfahrensgang

  • LAG Hamburg, 13.08.2002 - 3 Sa 91/01
  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 513/02



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Wird zitiert von ...  

  • ArbG Herne, 02.06.2005 - 2 Ca 4455/04  

    Werkvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, Óberstundenentgelt, Schadenersatz

    Die Arbeitnehmerüberlassung wird gekennzeichnet durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher (vgl. BAG, EzA, § 1 AÜG Nr. 9 sowie Urt. v. 19.03.2003, 7 AZR 513/02).

    Nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden solche Dienst- oder Werkverträge vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfasst (vgl. zum Ganzen: BAG, Urt. v. 19.03.2003, 7 AZR 513/02, EzA, § 10 AÜG Nr. 3; EzA, § 1 AÜG Nr. 4).

    Dieser ermittelte wirkliche Wille der Vertragsparteien bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstypus (BAG, Urt. v. 19.03.2003, 7 AZR 513/02; BAG, EzA, § 10 AÜG Nr. 3).

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