Rechtsprechung
| BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Unwirksamkeit einer wegen Betriebsübergangs ausgesprochenen Kündigung auch bei anschließendem Scheitern des erwarteten Betriebsübergangs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus Abs. 4: nur unter der Voraussetzung, dass der Betriebsübergang der tragende Grund [also nicht nur der äußere Anlass] für die Kündigung ist; auch dann, wenn der Betriebsübergang noch nicht vollzogen, jedoch geplant ist und bereits greifbare Formen angenommen hat; Kündigungszugang als maßgebender Beurteilungszeitpunkt
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kündigung wegen Betriebsübergangs
- Betriebs-Berater
Kündigung wegen des Betriebsübergangs
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unwirksamkeit der Kündigung vor geplantem Betriebsübergang trotz späteren Scheiterns
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 15.12.1986 - 21 Ca 22/86
- LAG Hamburg, 05.05.1987 - 6 Sa 16/87
- BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 59, 12
- ZIP 1989, 1012
- MDR 1989, 668
- BB 1989, 1122
- BB 1989, 852
- DB 1989, 934
- JR 1989, 440
- NZA 1989, 461
Wird zitiert von ... (65)
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)
Die "greifbaren Formen" können je nach den Umständen des Einzelfalles die Gründe für die Stillegungsabsicht oder auch ihre Durchführungsformen betreffen (Weiterentwicklung der Senatsrechtsprechung vom 28.4.1988 - 2 AZR 623/87 - und vom 19.5.1988 - 2 AZR 596/87 - AP Nr. 74 und 75 zu § 613a BGB).Nach der gefestigten Rechtsprechung des BAG (BAG AP Nr. 19 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG AP Nr. 39 zu § 613a BGB; BAG AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG AP Nr. 74 zu § 613a BGB; BAG AP Nr. 75 zu § 613a BGB) gehört die Stillegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können.
Wird die Kündigung auf die künftige Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse gestützt, so kann sie ausgesprochen werden, wenn die betrieblichen Umstände greifbare Formen angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist eine geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG AP Nr. 74 zu § 613a BGB; BAG AP Nr. 75 zu § 613a BGB).
Wie der Senat auch im zeitlich nachfolgenden Urteil vom 19.5.1988 (BAG AP Nr. 75 zu § 613a BGB) bereits betont hat, schließt die Notwendigkeit, die rechtliche Überprüfung einer Kündigung auf deren Zugangszeitpunkt zu beziehen, es nicht aus, zu diesem Zeitpunkt schon feststehende künftige Entwicklungen zu berücksichtigen; es genüge vielmehr bei einer Kündigung, die mit einer demnächst erfolgenden Stillegung begründet wird, daß die beabsichtigte Maßnahme bereits "greifbare Formen" angenommen hat; grundsätzlich brauchten betriebliche Gründe noch nicht tatsächlich eingetreten zu sein, sondern es genüge, wenn sie sich konkret und greifbar abzeichneten; sie lägen dann vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen sei, daß mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben sei (so auch die bisherige, unter 1 wiedergegebene BAG-Rechtsprechung).
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01
Betriebsübergang - Schuhproduktion
Zu prüfen ist also nur, ob der vorgetragene Kündigungsgrund einer beabsichtigten Stillegung die Kündigung sozial rechtfertigt (…BAG 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - aaO); 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - BAGE 59, 12 = AP BGB § 613 a Nr. 75, zu B V 2 b ff. der Gründe). - BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96
Wiedereinstellungsanspruch
Später eintretende Veränderungen bezüglich der Kündigungsgründe können die Wirksamkeit einer Kündigung nicht hindern (vgl. z.B. BAG Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - BAGE 59, 12, 26 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB, zu V 2 b der Gründe, m.w.N. und zuletzt BAG Urteil vom 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Damit kann ein bevorstehender Betriebsübergang nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 613 a Abs. 4 BGB führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (BAG Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - BAGE 59, 12 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB). - BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05
Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines …
Zu prüfen ist nur, ob der vorgetragene Kündigungsgrund einer beabsichtigten Stilllegung die Kündigung sozial rechtfertigt (BAG 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - BAGE 59, 12 = AP BGB § 613a Nr. 75 = EzA BGB § 613a Nr. 82). - BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93
Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAGE 6, 1, 3 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III der Gründe; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB und Senatsurteil vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - BAGE 59, 12 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB) gehört die Stillegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können. - BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96
Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag
Auch wenn man davon ausgeht, es handele sich vorliegend um ein konstitutives Schriftformerfordernis (vgl. dazu BAG Urteile vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - BAGE 59, 12 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB; vom 20. September 1979 - 2 AZR 967/77 - AP Nr. 8 zu § 125 BGB und vom 19. Oktober 1977 - 5 AZR 359/76 - AP Nr. 3 zu § 22 KO), verstößt die Berufung auf die nach § 125 Satz 2 BGB im Zweifel eintretende Nichtigkeitsfolge unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles gegen § 242 BGB.Wenn man annimmt, mit der Vereinbarung des Schriftformerfordernisses sei neben der erstrebten Kündigungsklarheit auch die Verhinderung eines Übereilungseffektes bezweckt (so Senatsurteil vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - BAGE 59, 12, 19 = AP, aaO, zu B I 2 der Gründe), so handelt der Kläger vorliegend gleichwohl rechtsmißbräuchlich, wenn er sich hierauf beruft.
- BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 914/93
Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf und Auswahlentscheidung
Die Rüge des Klägers verkennt, daß sich die Bedarfsprognose nur nach den Umständen richten kann, die bei Ausspruch der Kündigung bekannt oder hinreichend zuverlässig vorhersehbar gewesen sind (BAG Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - BAGE 59, 12, 26 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB, zu B V 2 b ee der Gründe). - BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98
Betriebsübergang - Notariat
Ein bevorstehender Betriebsübergang kann nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 613 a Abs. 4 BGB führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (BAG Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87- BAGE 59, 12, 23 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB, zu B V 2 b der Gründe; Senatsurteile vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 264/98 - n.v., zu II 1 a der Gründe und vom 21. Januar 1999 - 8 AZR 298/98 - n.v., zu II 1 a der Gründe). - BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95
Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung
(b) Die Revision verkennt jedoch, daß die Wirksamkeit einer Kündigung nur nach den objektiven Verhältnissen zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs zu beurteilen ist (vgl. u. a. BAG Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 -, aaO, m.w.N.). - BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 568/04
Wirksamkeit einer Kündigung - Zeitpunkt eines Betriebsübergangs - …
- BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96
Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen …
- BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 127/94
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - …
- LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07
Kündigung per Kopie auch bei Vorlage von Original unwirksam
- BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 612/06
Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines …
- BVerwG, 07.03.1991 - 5 B 114.89
Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 298/95
- BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96
Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwenrente nach Scheidung einer Zweitehe
- BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95
Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02
- BGH, 16.12.2004 - III ZR 179/04
Pachtrecht - Rechtsnachfolge eines Vereins der Garten- und Siedlerfreunde
- BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00
Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen
- LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99
- BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 451/92
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz bei Massenentlassung
- LAG Sachsen-Anhalt, 12.05.2005 - 9 Sa 347/04
Unbegründeter Wiedereinstellungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung und …
- BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 610/06
Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines …
- BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 609/06
Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines …
- LAG Hamm, 30.04.2008 - 6 Sa 1800/07
Zulässigkeit der Berufung
- LAG Hamm, 30.04.2008 - 6 Sa 1853/07
Zulässigkeit der Berufung
- LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99
Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge
- BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 611/06
Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines …
- LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99
Wiedereinstellungsanspruch bei fehlgeschlagener Betriebsstilllegung
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 312/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 308/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 300/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 303/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 299/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 304/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 301/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 305/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 306/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 302/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 311/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 309/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 307/95
- BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88
Betriebsstilllegung: Abgrenzung zum Betriebsübergang eines Betriebsteils
- LAG Hamm, 11.11.1998 - 2 Sa 1111/98
Arbeitsverhältnis - Kündigung durch den Konkursverwalter - …
- LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04
Unbegründeter Wiedereinstellungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung und …
- LAG Düsseldorf, 28.04.1997 - 10 Sa 1534/96
Betriebsübergang: Umgehung des Schutzzwecks des § 613a BGB
- LAG Hamm, 28.07.1999 - 18 Sa 2523/97
- LAG Hamburg, 29.08.2002 - 7 Sa 11/02
- LAG Sachsen, 14.12.2005 - 2 Sa 524/05
Kündigung
- LAG Bremen, 10.05.1999 - 1 Sa 291/98
- BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 526/91
- LAG Düsseldorf, 17.03.1998 - 3 Sa 20/98
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - …
- LAG Baden-Württemberg, 25.02.1999 - 18 Sa 2/98
Anzeigepflichtige Massenentlassung
- LAG Hessen, 01.09.1993 - 2 Sa 1274/92
Umfang der Erhebung von Entlastungsbeweisen bei Verdachtskündigung
- BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 672/94
- BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 673/94
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.1997 - 8 Sa 1026/96
- LAG Niedersachsen, 19.07.2000 - 16a Sa 581/00
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.1993 - 5 Sa 339/93
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 310/95
- BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 257/94
