Rechtsprechung
| BAG, 19.10.1988 - 4 AZR 354/88 |
Volltextveröffentlichungen
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 59/90
Mischbetrieb; Tarifpluralität
Der Betrieb der Klägerin fällt als sogenannter Mischbetrieb, der sowohl Bücher verlegt (herstellender Buchhandel) als auch Fachzeitschriften, nach seinem überwiegenden Betriebszweck, der durch die überwiegende Arbeitszeit der Arbeitnehmer bestimmt wird, als Ganzer unter den Geltungsbereich des MTV Buchhandel (vgl. BAG Urteil vom 19. Oktober 1988 - 4 AZR 354/88 - nicht veröffentlicht; BAGE 56, 357, 363 = AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAGE 55, 67 = AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 55, 78 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 61/82 - nicht veröffentlicht, im Anschluß an BAGE 25, 188, 193 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit weiteren Nachweisen). - LAG Niedersachsen, 10.10.2007 - 17 Sa 14/07
Auslegung - Bezirkstarifvertrag - Betriebsbegriff
Mangels einer entsprechenden tariflichen Bestimmung verbietet sich insbesondere die Gleichsetzung mit dem Betriebsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes oder dem Dienststellenbegriff des Personalvertretungsrechts (BAG vom 19.10.1988 - 4 AZR 354/88 nv und vom 31.8.1988 - 4 AZR 165/88 - nv).
