Rechtsprechung
   BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bildungsurlaub nach dem nordrhein-westfälischen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines bedingten Rechtsverhältnisses - Klärung des Freistellungsanspruches vor Mitteilung nach § 5 Abs. 1 AWbG Nordrhein-Westfalen

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Klage auf künftige Freistellung in der Arbeitnehmerweiterbildung

  • Betriebs-Berater

    Klage auf künftige Freistellung in der Arbeitnehmerweiterbildung

Verfahrensgang

  • ArbG Herford, 09.01.1991 - 2 Ca 1160/90
  • LAG Hamm, 27.06.1991 - 4 Sa 268/91
  • BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 1994, 2419
  • BB 1994, 652
  • DB 1994, 737
  • NZA 1994, 452



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05  

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Feststellung besteht, wenn dem Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BAG 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 23 = EzA ZPO § 256 Nr. 39, zu I 2 der Gründe).

    Nach § 256 Abs. 1 ZPO muss eine Feststellungsklage grundsätzlich den gegenwärtigen Bestand eines Rechtsverhältnisses betreffen (BAG 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 23 = EzA ZPO § 256 Nr. 39, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06  

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Feststellung besteht, wenn dem Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BAG 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 23 = EzA ZPO § 256 Nr. 39, zu I 2 der Gründe).

    Nach § 256 Abs. 1 ZPO muss eine Feststellungsklage grundsätzlich den gegenwärtigen Bestand eines Rechtsverhältnisses betreffen (BAG 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 -AP ZPO 1977 § 256 Nr. 23 = EzA ZPO § 256 Nr. 39, zu I 1 der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2008 - 11 Sa 2246/07  
    Die Feststellungsklage des Klägers ist nach § 256 Abs. 1 ZPO auf das gegenwärtige Bestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet (vgl. nur BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - AP Nr. 23 zu § 256 ZPO 1977).

    a) Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Feststellung besteht, wenn dem Recht des Feststellungsklägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - AP Nr. 23 zu § 256 ZPO 1977).

mehr
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 240/00  

    Berechnung der Urlaubsdauer

    Aus der Klagebegründung ergibt sich hinreichend, daß die Klägerin keine unzulässige Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses begehrt (vgl. hierzu Senatsurteil 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201 und 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 23 = EzA ZPO § 256 Nr. 39).
  • LAG Düsseldorf, 02.06.2005 - 11 Sa 218/05  

    Dauer des Arbeitsverhältnisses als Dienstzeit für Alterversorgung bei

    Nach § 256 Abs. 1 ZPO muss eine Feststellungsklage auf das gegenwärtige Bestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet sein (BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - AP Nr. 23 zu § 256 ZPO 1977).

    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Feststellung besteht, wenn dem Recht des Feststellungsklägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 (1) Sa 1/03  

    Auswirkung der Umwandlung eines öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmens

    b) Nach § 256 Abs. 1 ZPO muss eine Feststellungsklage auf das gegenwärtige Bestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet sein (BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - EzA § 256 ZPO Nr. 39 m. w. N.).

    c) Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Feststellung besteht, wenn dem Recht des Feststellungsklägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2008 - 11 Sa 2203/07  

    Reisebeihilfe für Heimfahrten eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung

    Nach § 256 Abs. 1 ZPO muss eine Feststellungsklage auf das gegenwärtige Bestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet sein (BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - AP Nr. 23 zu § 256 ZPO 1977).

    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Feststellung besteht, wenn dem Recht des Feststellungsklägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BAG 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - AP Nr. 23 zu § 256 ZPO 1977).

  • LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96  

    Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich

    Nach § 256 Abs. 1 ZPO muß eine Feststellungsklage auf das gegenwärtige Bestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet sein (BAG v. 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - EzA § 256 ZPO Nr. 39).

    a) Ein derartiges Feststellungsinteresse besteht, wenn dem Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BAG v. 19.10.1993 - 9 AZR 478/91 - a.a.O.).

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06  

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Nach § 256 Abs. 1 ZPO muss eine Feststellungsklage grundsätzlich den gegenwärtigen Bestand eines Rechtsverhältnisses betreffen (BAG 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 -AP ZPO 1977 § 256 Nr. 23 = EzA ZPO § 256 Nr. 39, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95  

    Tarifvertrag: Tarifgeltung bei Versetzung außerhalb des Geltungsbereichs des

    Künftig entstehende Rechtsverhältnisse sind feststellungsfähig, wenn die rechtserzeugenden Tatsachen schon feststehen (BAG, Beschluss vom 19. Oktober 1993 - 9 ABR 478/91 -, NZA 94, 452 -).

    Diese Voraussetzung liegt dann vor, wenn das Klagebegehren eine auf greifbare Tatsachen beruhende, gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit aufzeigt, die durch das Feststellungsurteil beseitigt werden kann (BAG, NZA 1994, 452).

  • BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 712/95  

    Berechnung der Urlaubsdauer

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2003 - 11 Sa 368/03  

    Hausmeister in Universitäten, Abeitszeit

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02  
  • LAG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 Sa 1749/03  

    Hausmeister in Universitäten, Arbeitszeit

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 792/94  
  • LAG Düsseldorf, 28.09.2006 - 11 Sa 828/06  

    Unangemessene Benachteiligung durch doppeltbefristete Arbeitszeiterhöhung -

  • LAG Berlin, 15.06.2000 - 3 Sa 114/00  

    Arbeitsentgelt: Tarifzulage (ZÜL) nach ZTV - Voraussetzungen der Weitergewährung

  • ArbG Essen, 30.08.2005 - 2 Ca 962/05  
  • ArbG Essen, 02.03.2010 - 2 Ca 2376/08  

    Ohne

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