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   BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93   

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    Fristlose Kündigung bei Selbstbeurlaubung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LAG Bremen, 12.05.1993 - 2 Sa 250/92
  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1994, 1894 (Ls.)
  • BB 1994, 868
  • DB 1994, 1042
  • NZA 1994, 548



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Wird zitiert von ... (58)  

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99  

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Im Gegenteil: Das Landesarbeitsgericht hat mit Recht darauf hingewiesen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Selbstbeurlaubung eines Arbeitnehmers in der Regel eine außerordentliche Kündigung gem. § 626 BGB rechtfertigt (BAG 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93 - AP BGB § 626 Nr. 115 = EzA BGB § 626 nF Nr. 153 mwN).
  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94  

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen der §§ 15 Abs. 1 S. 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (ständige Rechtsprechung; vgl. u. a. BAG Urteile vom 6. August 1982 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 1 der Gründe und vom 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93 - AP Nr. 115, aaO., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97  

    Selbstbeurlaubung

    Selbst wenn in der Besprechung mit dem Betriebsrat am 22. März 1995 eine konkrete Stellungnahme der Arbeitgeberin zu dem Urlaubswunsch des Betriebsratsvorsitzenden nicht zu erlangen war, so wäre es für den Betriebsratsvorsitzenden ein Einfaches gewesen, die Arbeitgeberin nochmals unter Setzung einer kurzen Frist zur Bescheidung des Urlaubsantrags aufzufordern bzw. sofort beim Arbeitsgericht den Erlaß einer einstweiligen Verfügung zu beantragen (vgl. zu diesen Fragen Senatsurteil vom 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93 - AP Nr. 115 zu § 626 BGB).
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