Rechtsprechung
   BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der betrieblichen Übung; tatrichterliche Ermittlungen und revisionsgerichtliche Überprüfung - Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Uneingeschränkte revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung des Entstehens und des Inhalts einer betrieblichen Übung

Verfahrensgang

  • ArbG München, 19.12.2001 - 19 Ca 8085/01
  • LAG München, 20.08.2002 - 8 Sa 101/02
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 2005, 655 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (58)  

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07  

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Eine betriebliche Übung ist für jeden Gegenstand vorstellbar, der arbeitsvertraglich in einer so allgemeinen Form geregelt werden kann (Senat 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 5, zu B II 1 der Gründe).

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist jedoch nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (Senat 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 - aaO; BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05  

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    Eine betriebliche Übung ist für jeden Gegenstand vorstellbar, der arbeitsvertraglich in einer so allgemeinen Form geregelt werden kann (Senat 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 5; BAG 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 64 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 36).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05  

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Der Neunte Senat neigt aus diesen Gründen dazu, eine volle revisionsrechtliche Überprüfung für möglich zu halten (20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 5).
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