Rechtsprechung
   BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel

  • Alpmann Schmidt

    BetrVG §§ 50, 77 Abs. 3; TVG § 1; ZPO § 293

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsvereinbarung über Jahresabschlussvergütungen - Auslegung einer tarifvertraglichen Öffnungsklausel

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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Überschneidung einer Betriebsvereinbarung mit tariflicher Regelung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vermutung der Geltung tariflicher Öffnungsklauseln für nach dem Tarifvertrag in Kraft getretene Betriebsvereinbarungen

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermutung der Geltung tariflicher Öffnungsklauseln für nach dem Tarifvertrag in Kraft getretene Betriebsvereinbarungen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 97, 44
  • ZIP 2001, 1253
  • MDR 2001, 946
  • BB 2001, 1532
  • DB 2001, 2100
  • NZA 2001, 903



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01  

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Diese Befugnis soll nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen der Betriebspartner ausgehöhlt werden können (st. Rspr. des BAG, vgl. etwa 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, 49 mwN).

    Die Zulassung muß im Tarifvertrag nur deutlich zum Ausdruck kommen (vgl. BAG 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - BAGE 91, 244, 254; vgl. auch BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, 49 ff.).

    Aus der in den Manteltarifverträgen 1989, 1993 und 1998 jeweils unverändert gebliebenen Anrechnungsbestimmung in § 12 C folgt aber mit der erforderlichen Eindeutigkeit, daß der Abschluß von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Sonderleistungen erlaubt ist (vgl. zu einer ähnlichen tariflichen Anrechnungsregelung BAG 20. Februar 2001- 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44).

    Eines gesonderten Vortrags der Parteien zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bedurfte es daher in vorliegendem Urteilsverfahren nicht (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, 48).

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03  

    Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

    Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats kann hier mangels gegenteiligen Vortrags der Parteien unterstellt werden (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44 ff.).
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 826/06  

    Wirksamkeit der Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung

    Da die Zuständigkeit des Organs, das "für den Betriebsrat" sowohl die BV 1974 als auch die BV 1980 abgeschlossen hat, von keiner der Parteien bestritten worden ist und sich Zweifel insoweit nicht aufdrängen, kann von ihr - im Urteilsverfahren - ausgegangen werden (vgl. BAG 20. Februar 2001 -1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, zu I 3 der Gründe).
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  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06  

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Umstände vorliegen oder von der Gegenseite behauptet worden sind, die Zweifel an der wirksamen Entstehung begründen (BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 537/01  

    Anrechnung des Berufsschulbesuchs auf die Ausbildungszeit

    Diese Befugnis soll nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen der Betriebspartner ausgehöhlt werden können (st. Rspr. BAG, vgl. etwa 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, 49 mwN; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - DB 2003, 455).
  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 114/07  

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in einem Urteilsverfahren die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung nur dann zu prüfen, wenn sie von einer Partei bestritten wird oder zweifelhaft erscheint (20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, zu I 3 der Gründe; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - BAGE 103, 187, zu I 1 c der Gründe).
  • BAG, 23.06.2009 - 1 AZR 214/08  

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

    Zwar ist dies nach der Rechtsprechung des Senats im Urteilsverfahren grundsätzlich der Fall, wenn von keiner Partei bestritten wird, dass eine Betriebsvereinbarung auf Betriebsratsseite vom zuständigen Organ vereinbart wurde und sich Zweifel insoweit auch nicht aufdrängen (vgl. 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - zu I 3 der Gründe, BAGE 97, 44; 6. November 2007 - 1 AZR 826/06 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 35 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 19).
  • BAG, 29.01.2002 - 1 AZR 267/01  

    Rückwirkende Tariföffnung

    Diese Befugnis soll nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen der Betriebsparteien ausgehöhlt werden (BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 15 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 65; 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210, 221).
  • BAG, 23.06.2009 - 1 AZR 215/08  

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

    Zwar ist dies nach der Rechtsprechung des Senats im Urteilsverfahren grundsätzlich der Fall, wenn von keiner Partei bestritten wird, dass eine Betriebsvereinbarung auf Betriebsratsseite vom zuständigen Organ vereinbart wurde und sich Zweifel insoweit auch nicht aufdrängen (vgl. 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - zu I 3 der Gründe, BAGE 97, 44; 6. November 2007 - 1 AZR 826/06 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 35 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 19).
  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 52/02  

    Tarifvorbehalt

    Diese Befugnis soll nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen der Betriebspartner ausgehöhlt werden (BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, 49 = AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 15 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 65, zu II 1 der Gründe mwN; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 72, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 1 a aa der Gründe).
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 876/06  

    Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2007 - 20 TaBV 7/06  

    Tarifvertragswidrige Betriebsvereinbarung

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 955/06  

    Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Hessen, 07.09.2009 - 17 Sa 489/09  

    Auslegung von § 2 Nr 1 ETV 2006 DGB Rechtsschutz GmbH - Anspruch auf

  • LAG München, 22.11.2005 - 8 Sa 265/05  

    Tarifvertragliche Öffnungsklausel

  • LAG Hessen, 24.04.2008 - 9 TaBV 296/07  

    Öffnungsklausel

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