Rechtsprechung
| BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 518/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Tarifliche Entfernungsentschädigung für Arbeitnehmer in der Forstverwaltung - Einsatzwechseltätigkeit als Anspruchsvoraussetzung
- Bundesarbeitsgericht
Tarifliche Entfernungsentschädigung für Arbeitnehmer in der Forstverwaltung - Einsatzwechseltätigkeit als Anspruchsvoraussetzung
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufwendungsersatz - Tarifliche Entfernungsentschädigung für Arbeitnehmer in der Forstverwaltung; Einsatzwechseltätigkeit als Anspruchsvoraussetzung
- rechtsportal.de
Aufwendungsersatz für Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück; Tarifliche Entfernungsentschädigung für Arbeitnehmer in der Forstverwaltung; Einsatzwechseltätigkeit als Anspruchsvoraussetzung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Tarifliche Entfernungsentschädigung für Arbeitnehmer in der Forstverwaltung - Einsatzwechseltätigkeit als Anspruchsvoraussetzung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Tarifliche Entfernungsentschädigung für Arbeitnehmer in der Forstverwaltung
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 11.11.2009 - 3 Ca 345/09
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 2 Sa 322/09
- BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 518/10
- BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 518/10
Zeitschriftenfundstellen
- NZA-RR 2012, 616
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Niedersachsen, 07.03.2012 - 2 Sa 1024/10
Anspruch auf Entfernungsentschädigung nach § 23 Abs 7 TV-Forst
Die Zulassung der Revision beruht auf § 72 Abs. 2 Ziffer 1 ArbGG, insbesondere im Hinblick auf das Verfahren vor der Bundesarbeitsgericht - 9 AZR 518/10 -. - LAG Hamm, 31.05.2012 - 15 Sa 1872/11
Berechnung des tariflichen zusätzlichen Urlaubsgelds, Berechnungsformel.
Im Zweifel ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 20.03.2012 - 9 AZR 518/10 juris).
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