Rechtsprechung
   BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: Rechtsnatur der Psychiatrie-Zulage - Ausschluss von Schadensersatzansprüchen

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gefährdungshaftung des Arbeitgebers trotz Psychiatriezulage

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • ArbG Krefeld, 26.11.1986 - 5 Ca 1028/86
  • LAG Düsseldorf, 27.03.1987 - 9 Sa 109/87
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 1989, 2119
  • NZA 1990, 27



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)  

  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95  

    Chef trägt Schäden bei Mitarbeiterfahrzeugen

    Voraussetzung ist dabei allerdings, daß aufgrund dieser Vereinbarung eine besondere Vergütung als adäquate Gegenleistung zur Abdeckung des Unfallrisikos gezahlt wird (vgl. BAG, Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers, zu 2 der Gründe).

    Bei der Verpflichtung des Arbeitgebers zum Aufwendungsersatz nach § 670 BGB ist grundsätzlich in entsprechender Anwendung des § 254 BGB ein Verschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 20. April 1989, aaO., zu 4 a der Gründe).

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 102/10  

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug -

    Handelt es sich dagegen um außergewöhnliche Sachschäden, mit denen der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebs oder der Arbeit nicht ohne weiteres zu rechnen hat, so liegt eine Aufwendung nach § 670 BGB vor (vgl. BAG 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 9 = EzA BGB § 670 Nr. 20).
  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 260/94  

    Erstattung von Verteidigerkosten

    Er gehört nicht zu den arbeitsadäquaten Schäden, sondern ist im Sinne der bisherigen Rechtsprechung "durchaus außergewöhnlich" (vgl. BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB - Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).
mehr
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09  

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

    Handelt es sich dagegen um außergewöhnliche Sachschäden, mit denen der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebs oder der Arbeit nicht ohne weiteres zu rechnen hat, so liegt eine Aufwendung nach § 670 BGB vor (Senat 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 9 = EzA BGB § 670 Nr. 20).
  • LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08  

    Erstattungsfähigkeit eines Schadens am privaten Pkw

    Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bei geringer Schuld (leichteste Fahrlässigkeit) des Arbeitnehmers grundsätzlich vollen Ersatz leisten muss (BAG Urteil vom 23. November 2006 a. a. O.), bei normaler Schuld des Arbeitnehmers der Schaden anteilig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten verteilt werden muss und bei grob fahrlässiger Schadensverursachung der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers ganz entfällt (BAG Urteil vom 20. April 1989 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 9; krit. Schwarze Anmerkung AR-Blattei ES 860 Nr. 68).
  • LAG Berlin, 29.10.1990 - 9 Sa 67/90  

    Haftung des Arbeitnehmers: Anwendung der Grundsätze schadensgeneigter Tätigkeit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Baden-Württemberg, 04.05.1995 - 10 Sa 112/94  

    Haftung des Arbeitgebers: Schaden an einem vom Arbeitnehmer zur Verfügung

    Handelt es sich dagegen um Sachschäden, die bei Ausübung einer gefährlichen Arbeit entstehen und dadurch außergewöhnlich sind, mit denen also der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebes und der Arbeit nicht ohne weiteres zu rechnen hat, liegt eine Aufwendung nach § 670 BGB vor, da die Einsatzpflicht nicht arbeitsadäquat ist (BAG, Urteil vom 23.1.1992, aaO.; BAG, Urteil vom 20.4.1989 - 8 AZR 632/87 -, AP Nr. 9 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).
  • BAG, 12.12.1990 - 8 AZR 605/89  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht