Rechtsprechung
| BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere Abmachung" nach Ablauf des Tarifvertrages
- openjur.de
Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft; Abschluss einer "anderen Abmachung" vor dem bevorstehenden Ablauf des Tarifvertrags
- Bundesarbeitsgericht
Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere Abmachung" nach Ablauf des Tarifvertrages
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachbindung von Tarifverträgen bei Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft; Regelungsgehalt des § 3 Abs. 3 TVG in Bezug auf das Ende des Tarifvertrags; Begriff und Zulässigkeit abweichender Abmachungen während der Nachbindungsphase
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft; "Andere Abmachung" nach Ablauf des Tarifvertrages
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 08.02.2007 - 1 Ca 1281/06
- LAG Hamm, 07.11.2007 - 18 Sa 570/07
- BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 231/08
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 230/08
Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere …
Hinweise des Senats: weitgehend parallel zu Senat 20. Mai 2009 - 4 AZR 231/08 - und - 4 AZR 232/08 - . - BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 232/08
Wechsel eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft - "Andere …
Hinweise des Senats: weitgehend parallel zu Senat 20. Mai 2009 - 4 AZR 230/08 - und - 4 AZR 231/08 -. - LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10
Urlaubsabgeltung bei längerer Erkrankung; unbefristeter Urlaubsanspruch über das …
So wird die Befristungstheorie weiterhin in höchstrichterlichen Judikaten zugrunde gelegt (BAG 20.10.2010 - 4 AZR 552/08 - Rn. 50, 22.09.2010 - 4 AZR 117/09 - Rn. 12 - 20.05.2009 - 4 AZR 231/08 - Rn. 51) und vom Schrifttum kommuniziert (…Preis, ArbR, 3. Aufl., § 47 III 3, Brox/Rüthers/Henssler, ArbR, 17. Aufl., Rn. 409, Junker, Grundkurs ArbR, 5. Aufl., Rn. 263, MüKo-BGB/Müller-Glöge, 5. Aufl., § 611 Rn. 925).
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