Rechtsprechung
   BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 684/93   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte: Kein Anspruch bei bloßer Überschreitung der persönlichen Arbeitszeit, solange die tarifliche Arbeitszeit für Vollzeitkräfte nicht überschritten wird

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte - Chemie

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte

  • Betriebs-Berater

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 80, 173
  • BAGE 80, 174
  • MDR 1996, 828
  • BB 1996, 1277
  • BB 1996, 648
  • DB 1996, 687
  • NZA 1996, 600



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Wird zitiert von ... (23)  

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03  

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

    Erhalten Teilzeitbeschäftigte für die gleiche Anzahl geleisteter Arbeitsstunden die gleiche Gesamtvergütung wie Vollzeitbeschäftigte, besteht keine Ungleichbehandlung (vgl. BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Nährmittelindustrie Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 41; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - BAGE 80, 173; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - BAGE 83, 327; 23. April 1998 - 6 AZR 558/96 - 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - BAGE 91, 262).

    Ob ein sachlich vertretbarer Grund für eine unterschiedliche Behandlung besteht, hängt vom Zweck der Leistung ab (vgl. BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - BAGE 80, 173; 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Nährmittelindustrie Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 41; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - BAGE 83, 327).

    Dieser Wille ist durch Auslegung des Tarifvertrags zu ermitteln (BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - aaO; 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - aaO; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - aaO).

    Eine tarifvertragliche Bestimmung, die den Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge allein davon abhängig macht, dass über ein bestimmtes Tages- oder Wochenarbeitsvolumen hinaus gearbeitet wurde, bezweckt regelmäßig, eine grundsätzlich zu vermeidende besondere Arbeitsbelastung durch ein zusätzliches Entgelt auszugleichen (BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - BAGE 80, 173; 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Nährmittelindustrie Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 41; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - BAGE 83, 327).

    Auch wenn mit Mehrarbeitszuschlägen zusätzliche arbeitsmarktpolitische Zwecke verfolgt werden sollten, dienen die Zuschläge aber stets einem finanziellen Ausgleich der Arbeitnehmer für Mehrbelastungen (BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - aaO).

    Deren Verschiebung, die am geschuldeten Arbeitsumfang nichts ändert, greift in gleicher Weise wie eine Verlängerung der individuellen Arbeitszeit in die Dispositionsfreiheit des Arbeitnehmers ein (ebenso BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - BAGE 80, 173).

  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 886/94  

    Zusatzversorgung - Ausschluß geringfügig Beschäftigter

    bb) Ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung besteht, wenn sich aus dem tarifvertraglichen Leistungszweck Gründe herleiten lassen, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen, daß eine bestimmte Arbeitnehmergruppe, hier die geringfügig Beschäftigten, die Leistung des Arbeitgebers nicht erhalten (vgl. u.a. BAGE 33, 57, 60 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 2 der Gründe; BAGE 73, 343, 347 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 2 a der Gründe).

    Ebenso wie im Urteil vom 20. Juni 1995 (- 3 AZR 684/93 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 2 der Gründe) kann auch im vorliegenden Fall offen bleiben, ob sich das Verbot des § 2 Abs. 1 BeschFG nur an den einzelnen Arbeitgeber oder auch an die Tarifvertragsparteien richtet.

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94  

    Teilzeitbeschäftigung - Teilzeitbeschäftigung in der Apotheke: Ihre Rechte und

    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich der Auslegung des Art. 119 Abs. 1 EGV durch den Europäischen Gerichtshof angeschlossen (Urteile vom 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie, auch zur Veröffentlichung in der Amtliche Sammlung bestimmt, und - 3 AZR 539/93 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Nährmittelindustrie, jeweils zu II 1 c der Gründe).

    Dies entspricht einem in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und im Schrifttum anerkannten Grundsatz, den auch der Dritte Senat den genannten Entscheidungen vom 20. Juni 1995 (aaO, jeweils zu II 2 a der Gründe m.w.N.) zugrunde gelegt hat, und dem der erkennende Senat folgt.

    Der erkennende Senat folgt damit der Rechtsprechung des Dritten Senats des BAG, der in den genannten Urteilen vom 20. Juni 1995 (aaO) sowie in einem weiteren Urteil vom 30. Januar 1996 (- 3 AZR 275/94 - nicht veröffentlicht) bei der Beurteilung vergleichbarer Tarifregelungen aus dem Bereich der Privatwirtschaft ebenso entschieden und dabei u.a. auf das erwähnte Urteil des erkennenden Senats vom 21. November 1991 (BAGE 69, 85, 95 f. = AP Nr. 2 zu § 34 BAT) verwiesen hat.

    Hinweise: Vergütung für Arbeitsstunden, die ein Teilzeitbeschäftigter über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus leistet (Anschluß an Urteile des Dritten Senats vom 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und - 3 AZR 539/93 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Nährmittelindustrie sowie vom 20. Januar 1996- 3 AZR 275/94 - n.v.).

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