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   BAG, 20.12.2007 - 9 AZR 1040/06   

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Verfahrensgang

  • ArbG Berlin, 30.11.2005 - 86 Ca 9913/05
  • LAG Berlin, 16.02.2006 - 10 Sa 2388/05
  • BAG, 20.12.2007 - 9 AZR 1040/06

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 125, 226
  • NJW 2008, 1979
  • MDR 2008, 879
  • NZA 2008, 902



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 30.06.2011 - III ZB 24/11  

    Verfahrensrecht - Bis wann kann Berufung zurückgenommen werden?

    dd) Diese sich am Wortlaut der §§ 516, 311 ZPO orientierende Auslegung des § 516 Abs. 1 ZPO steht nicht im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 2008, 1979), das für den Sonderfall der Zustimmung des Gegners - wie nach früherem Recht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. November 1991 - V ZB 12/91, BGHR ZPO § 515 Abs. 2 Berufungsverwerfung 1) - eine Rücknahme der Berufung auch nach Verkündung des Berufungsurteils bis zum Eintritt der Rechtskraft für zulässig erachtet.
  • LAG Hamm, 23.10.2009 - 10 TaBV 59/09  

    Wegfall des Rechtsbedürfnisses im Beschlussverfahren; unzulässiger

    Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass auch ein Rechtsmittel für erledigt erklärt werden kann (vgl. BAG, 20.12.2007 - 9 AZR 1040/06 - AP ZPO § 91 a Nr. 29; BGH, 11.01.2001 - V CB 40/99 - MDR 2001, 647; BGH, 12.05.1998 - IX CR 219/97 - NJW 1998, 2453 m.w.N.), steht dieses Recht lediglich dem Rechtsmittelführer, dem Beschwerdeführer zu.
  • BAG, 15.02.2012 - 7 ABN 74/11  

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Erledigung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Grundsätzlich kann Gegenstand einer Erledigterklärung - insbesondere bei einem anzuerkennenden besonderen Bedürfnis wie im vorliegenden Fall - nicht nur die Hauptsache, sondern auch ein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf sein (vgl. BAG 20. Dezember 2007 - 9 AZR 1040/06 - Rn. 8 mwN, BAGE 125, 226; BGH 11. Januar 2001 - V ZB 40/99 - zu II 1 a der Gründe, NJW-RR 2001, 1007).
  • LAG Thüringen, 09.09.2011 - 6 Ta 155/11  
    Die Erledigterklärung des Rechtsmittels ist im Gesetz nicht vorgesehen, wird jedoch dann für zulässig erachtet, wenn dem Rechtsmittel durch ein nachträgliches Ereignis die Grundlage entzogen wird und die Rücknahme des Rechtsmittels zu einer unangemessenen Kostenentscheidung führen würde (BAG 20. Dezember 2007 - 9 AZR 1040/06 - BAGE 125, 226 - 229; Musielak ZPO 6. Aufl. § 91 a Rn. 8; Prütting/Gehrlein ZPO 2. Aufl. § 91 a Rn. 68).
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