Rechtsprechung
| BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; abweichende Vereinbarung von der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung; Auslegung von Betriebsvereinbarungen, hier: Sozialplan
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für unternehmenseinheitliche Ruhegeldrichtlinien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 50 Abs. 1, 2
Betriebsverfassungsrecht; Betriebliche Altersversorgung; Umstrukturierung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; abweichende Vereinbarung von der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung; Auslegung von Betriebsvereinbarungen, hier: Sozialplan
Verfahrensgang
- ArbG München, 29.03.2001 - 27 BV 197/99
- LAG München, 31.01.2002 - 2 TaBV 34/01
- BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2003, 2131
- NZA 2003, 992 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 42/06
Überbrückungsversorgung - Neuregelung - Betriebsratsbeteiligung - …
Nach § 58 Abs. 1 BetrVG löst dies grundsätzlich die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats aus, weil sich bei vernünftiger Würdigung eine sachliche Notwendigkeit für eine einheitliche Regelung innerhalb des Konzerns ergibt (ebenso für die gleichgelagerte Problematik der Zuständigkeit eines Gesamtbetriebsrats BAG 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I und II der Gründe).Sollte ein Konzernbetriebsrat nicht gebildet worden sein, wäre wegen der konzerneinheitlichen Regelung der Gesamtbetriebsrat der S GmbH nach § 50 Abs. 1 BetrVG zuständig gewesen (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I 1 und 2 der Gründe).
- BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06
Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem
Die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung ist zwingend und unabdingbar (BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - BAGE 109, 71, zu B II 1 b aa der Gründe mwN; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I 3 der Gründe;… Fitting 23. Aufl. § 50 Rn. 10;… Kreutz GK-BetrVG 8. Aufl. § 50 Rn. 18;… Richardi/Annuß BetrVG 10. Aufl. § 50 Rn. 46;… WP/Roloff BetrVG 3. Aufl. § 50 Rn. 1;… aA DKK-Trittin BetrVG 10. Aufl. § 50 Rn. 12).Er kann diese grundsätzlich auch nicht auf die örtlichen Betriebsräte delegieren (BAG 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 2, zu B I 3 der Gründe).
- BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Dies gilt vor allem bei der Gewährung freiwilliger Zulagen (…vgl. BAG 18. Oktober 1994 aaO;… 30. August 1995 aaO;… 11. November 1998 aaO), aber auch bei anderen Gegenständen, die nicht der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegen (…vgl. BAG 13. März 2001 aaO; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 -, zu B I 1 der Gründe), also insbesondere bei Maßnahmen nach § 88 BetrVG.Auch ein Tarifvertrag kann keine von der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung abweichende Regelung treffen (vgl. BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 10, zu B II 1 der Gründe; 11. November 1998 - 4 ABR 40/97 - BAGE 90, 135, 146 = AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 16, zu B IV 5 b aa der Gründe; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 -, zu B I 3 der Gründe).
- LAG Hessen, 20.11.2003 - 9 TaBV 68/03
Betriebsrat; Intranetnutzung; Homepage des Betriebsrats; Zuständigkeit des …
Dies ist kein Eingriff in die zwingende Zuständigkeitsverteilung nach § 50 Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG Beschluss vom 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - NZA 2003, 992).Ob der Gesamtbetriebsrat die konkrete Nutzung des Intranet auch für die örtlichen Betriebsräte durch eine unternehmensweite, nicht nur den eigenen Sachaufwand betreffende Vereinbarung mit der Arbeitgeberin regeln kann und diese dann den von den örtlichen Betriebsräten durchgesetzten Ansprüchen nach § 40 Abs. 2 BetrVG vorgeht (vgl. BAG Beschluss vom 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - a.a.O; BAG Urteil vom 11. Dezember 2001 - 1 AZR 193/01 - EzA § 50 BetrVG 1972 Nr. 18), muss hier nicht entschieden werden.
- LAG Köln, 28.06.2012 - 4 TaBV 17/12
Einigungsstellenverfahren; Zuständigkeit der Einigungsstelle für die …
Im Übrigen gilt allgemein, dass der Arbeitgeber durch unternehmerische Entscheidung rechtlich bindende Vorgaben, die zur Begründung der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats führen können, nur insoweit machen kann, als er mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er eine Leistung überhaupt erbringt (vgl. dazu BAG 21.01.2003 - 3 ABR 26/02 - Rn. 34;… BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08 - und BAG 15.01.2002 - 1 ABR 10/01 - Rn. 33). - LAG Köln, 10.12.2010 - 4 TaBV 38/10
Fehlende Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für unternehmenseinheitliche …
Nur insoweit hat das Bundesarbeitsgericht auch ausdrücklich anerkannt, dass der Arbeitgeber durch eine Unternehmerentscheidung rechtlich bindende Vorgaben machen kann, die zur Begründung der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats führen (…vgl. z. B. BAG 18.10.1994 - 1 ABR 17/94 - Rn. 27, 28; 21.01.2003 - 3 ABR 26/02 - Rn. 34, 35). - LAG Hessen, 07.07.2011 - 9 TaBV 168/10
Wirksamkeit einer Altersgrenzenreglung in einer Gesamtbetriebsvereinbarung
Die originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats ist für Ruhegeldrichtlinien anerkannt (vgl. BAG Beschluss vom 21. Jan. 2003 - 3 ABR 26/02 - EzA § 50 BetrVG 2001 Nr. 2), muss aber in gleicher Weise für Altersgrenzenregelungen gelten. - LAG Hessen, 14.05.2012 - 16 TaBV 197/11
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss eines Sozialplans
Die Gesamtbetriebsvereinbarung sieht auch -entgegen der Auffassung des Betriebsrats- keine unzulässige (vgl. Bundesarbeitsgericht 21. März 2003-3 ABR 26/02- EzA § 50 BetrVG 2001 Nr. 2, Rn. 36) Rückdelegation hinsichtlich der Bestimmung der Höhe der Abfindung vor, indem die Regelung in 5.3.1.
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