Rechtsprechung
| BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 290/94 |
Volltextveröffentlichungen
Verfahrensgang
- LAG Brandenburg, 13.10.1993 - 4 (5) Sa 90/93
- BAG, 21.03.1996 - 8 AZR 290/94
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 874/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- ArbG Düsseldorf, 02.06.2010 - 4 Ca 9242/09
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst
Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erklärt, dieser brauche nicht mit einer Kündigung zu rechnen, verstößt es gegen § 242 BGB, wenn er ihm kurz darauf kündigt (BAG 21.03.1996 - 8 AZR 290/94). - BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 800/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Berlin, 25.10.2002 - 19 Sa 1484/02
Betriebsbedingte Kündigung; Haushandwerker; Testamentsvollstrecker
Allerdings gilt dies nur dann, wenn die Kündigung der Erklärung nicht allzu lange nachfolgt (vgl. dazu nur die vom Arbeitsgericht bereits zitierte Entscheidung des BAG 21.03.1996 - 8 AZR 290/94 - n.v., zu B II 3 b der Gründe m.w.N.). - ArbG Hamburg, 28.08.2007 - 21 Ca 125/07
Kündigung am Weltfrauentag stelle keine geschlechtsspezifische Diskriminierung …
Als Fallgruppen sind anerkannt widersprüchliches Verhalten (Beispiel: Arbeitgeber übernimmt Arbeitsnehmer in Kenntnis der früheren Tätigkeit für die Stasi und kündigt anschließend wegen dieses Grundes [BAG 21.3.1996 - 8 AZR 290/94 - n.v.]); verletzende Form (…Beispiel: ungehörig ist eine Kündigung, die ein bevollmächtigter Auszubildender einem leitenden Angestellten ausspricht [vgl. KR- Friedrich , § 13 KSchG Rn. 246]); Unzeit (Beispiel: die Kündigung wird nach einem schweren Arbeitsunfall im Krankenhaus unmittelbar vor der Operation ausgehändigt [LAG Bremen 29.10.1985 LAGE § 242 BGB Nr. 1]); Verstoß gegen den objektiven Gehalt der Grundrechte (Bei der Auslegung der zivilrechtlichen Generalklauseln müssen die Grundrechte zur Geltung gebracht werden. Soweit der ordentliche Kündigungsschutz nach §§ 1, 23 KSchG nicht eingreift, können Grundrechtsverstöße über § 242 BGB zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Beispiel: Arbeitgeber kündigt wegen der Homosexualität des Arbeitnehmers [BAG 23.6.1994 AP BGB § 242 Kündigung Nr. 9]); Willkür (Beispiel: Arbeitgeber kündigt wegen eines Verdachts, macht aber keinerlei Angaben über konkrete Umstände und nimmt dem Arbeitnehmer damit jede Möglichkeit, den Verdachts zu entkräften [BAG 30.11.1960 EzA § 242 BGB Nr. 3]; Arbeitgeber kündigt aufgrund einer nicht bestätigten Aussage vom Hörensagen ohne dem Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung Gelegenheit gegeben zu haben, zu den unsubstantiierten Vorwürfen Stellung zu nehmen [BAG 2, 11.1983 AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972]). - ArbG Düsseldorf, 03.11.2009 - 7 Ca 4108/09
Kündigung unter Verstoß von Treu und Glauben; Annahmeverzug bei unwiderruflicher …
Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erklärt, dieser brauche nicht mit einer Kündigung zu rechnen, verstößt es gegen § 242 BGB, wenn er ihm kurz darauf kündigt (BAG 21.03.1996 - 8 AZR 290/94).
