Rechtsprechung
| BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung einer auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Versorgungsordnung
- Bundesarbeitsgericht
Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung einer auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Versorgungsordnung
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Außerplanmäßige Erhöhung der BeitragsbemessungsgrenzeII. Ergänzende Auslegung einer auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Versorgungsordnung - Anwendung der gleichen Grundsätze wie bei einer individualvertraglichen Versorgunszusage - Teilweise Parallelsache zum Urteil vom 21. 4. 2009 - 3 AZR 695/081)
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VI § 159; SGB VI § 160; SGB VI § 275c
Grundsätze für eine ergänzende Auslegung einer auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Versorgungsordnung mit "gespaltener Rentenformel"; Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; Berücksichtigung der infolge höherer Beitragszahlungen erhöhten gesetzlichen Rente - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Versorgungsordnung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
- rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Regelungslücken durch außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze sind entsprechend dem ursprünglichen Regelungsplan zu ergänzen
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Versorgungszusagen mit gespaltener Rentenformel auf dem Prüfstand" von RAin/FAinArbR Dr. Verena Böhm und RA Dr. Mathias Ulbrich, LL.M., original erschienen in: BB 2010, 1341 - 1344.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Korrektur des "BBG-Sprungs" in der bAV? - Zwei Landesarbeitsgerichte gegen das BAG" von RA/FAArbR Dr. Martin Diller, original erschienen in: NZA 2012, 22 - 25.
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 12.04.2006 - 7 Ca 10477/04
- LAG Hessen, 14.03.2007 - 8 Sa 906/06
- BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2009, 2164
- NZA 2009, 1376 (Ls.)
Wird zitiert von ... (35)
- LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 521/11
Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der …
Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch § 275 c SGB VI zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).Die Pensionsordnung enthalte eine gespaltene Rentenformel im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG Urteile vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07).
Denn die vorliegende Pensionsordnung enthält - was zwischen den Parteien unstreitig ist - nicht wie in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08) eine Präambel, die "dem ausgeschiedenen Mitarbeiter die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen" sollte und in der zudem folgendes geregelt war: "Bei der Ermittlung der Höhe der betrieblichen Versorgungsleistungen war die Beitragsbemessungsgrenze aus der Sozialversicherung einzubeziehen, um dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf bei Lohn- und Gehaltsteilen oberhalb und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze Rechnung zu tragen." Die Grundsätze der Entscheidung vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07) seien auch deshalb nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, weil in der streitgegenständlichen Pensionsordnung ein Verweis auf § 159 SGB VI fehlt (vgl. § 6), der in der Pensionsordnung, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war, enthalten war.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.
Eine bestimmte Regelung muss nach objektiver Betrachtung zwingend geboten sein (BAG vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 zur II. 1. c)).
Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.
- LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 522/11
Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der …
Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch § 275 c SGB VI zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).Die Pensionsordnung enthalte eine gespaltene Rentenformel im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG Urteile vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07).
Denn die vorliegende Pensionsordnung enthalte nicht wie in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08) eine Präambel, die "dem ausgeschiedenen Mitarbeiter die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen" sollte und in der zudem Folgendes geregelt war: "Bei der Ermittlung der Höhe der betrieblichen Versorgungsleistungen war die Beitragsbemessungsgrenze aus der Sozialversicherung einzubeziehen, um dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf bei Lohn- und Gehaltsteilen oberhalb und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze Rechnung zu tragen." Die Grundsätze der Entscheidung vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07) seien auch deshalb nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, weil in der streitgegenständlichen Pensionsordnung ein Verweis auf § 159 SGB VI fehlt (vgl. § 6), der in der Pensionsordnung, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war, enthalten war.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.
Eine bestimmte Regelung muss nach objektiver Betrachtung zwingend geboten sein (BAG vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 zur II. 1. c)).
Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.
- LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 618/11
Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der …
Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch § 275 c SGB VI zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).Die Pensionsordnung enthalte eine gespaltene Rentenformel im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ( BAG Urteile vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07).
Denn die vorliegende Pensionsordnung enthält - was zwischen den Parteien unstreitig ist - nicht wie in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08) eine Präambel, die "dem ausgeschiedenen Mitarbeiter die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen" sollte und in der zudem Folgendes geregelt war: "Bei der Ermittlung der Höhe der betrieblichen Versorgungsleistungen war die Beitragsbemessungsgrenze aus der Sozialversicherung einzubeziehen, um dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf bei Lohn- und Gehaltsteilen oberhalb und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze Rechnung zu tragen." Die Grundsätze der Entscheidung vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07) seien auch deshalb nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, weil in der streitgegenständlichen Pensionsordnung ein Verweis auf § 159 SGB VI fehlt (vgl. § 6), der in der Pensionsordnung, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war, enthalten war.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.
Eine bestimmte Regelung muss nach objektiver Betrachtung zwingend geboten sein (BAG vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 zur II. 1. c)).
Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.
- LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 523/11
Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der …
Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten-versicherung durch § 275 c SGB 6 zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).Die Pensionsordnung enthalte eine gespaltene Rentenformel im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG Urteile vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07).
Denn die vorliegende Pensionsordnung enthält - was zwischen den Parteien unstreitig ist - nicht wie in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08) eine Präambel, die "dem ausgeschiedenen Mitarbeiter die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen" sollte und in der zudem Folgendes geregelt war: "Bei der Ermittlung der Höhe der betrieblichen Versorgungsleistungen war die Beitragsbemessungsgrenze aus der Sozialversicherung einzubeziehen, um dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf bei Lohn- und Gehaltsteilen oberhalb und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze Rechnung zu tragen." Die Grundsätze der Entscheidung vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07) seien auch deshalb nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, weil in der streitgegenständlichen Pensionsordnung ein Verweis auf § 159 SGB VI fehlt (vgl. § 6), der in der Pensionsordnung, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war, enthalten war.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.
Eine bestimmte Regelung muss nach objektiver Betrachtung zwingend geboten sein (BAG vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 zur II. 1. c)).
Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.
- LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 194/11
Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der …
Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch § 275 c SGB VI zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).Die Pensionsordnung enthalte eine gespaltene Rentenformel im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG Urteile vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07).
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.
Eine bestimmte Regelung muss nach objektiver Betrachtung zwingend geboten sein (BAG vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 zur II. 1. c)).
Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.
- LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 181/11
Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der …
Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch § 275 c SGB VI zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).Die Pensionsordnung enthalte eine gespaltene Rentenformel im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG Urteile vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07).
46 1. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.
Eine bestimmte Regelung muss nach objektiver Betrachtung zwingend geboten sein (BAG vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 zur II. 1. c)).
Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.
- LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 182/11
Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der …
Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch § 275 c SGB VI zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).Die Pensionsordnung enthalte eine gespaltene Rentenformel im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG Urteile vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07).
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.
Eine bestimmte Regelung muss nach objektiver Betrachtung zwingend geboten sein (BAG vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 zur II. 1. c)).
Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.
- LAG Hessen, 28.03.2012 - 8 Sa 1292/11
Betriebliche Altersversorgung
Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten-versicherung durch § 275 c SGB 6 zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).Die Pensionsordnung enthalte eine gespaltene Rentenformel im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG Urteile vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07).
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.
Eine bestimmte Regelung muss nach objektiver Betrachtung zwingend geboten sein (BAG vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 zur II. 1. c)).
Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.
- BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08
Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung …
Hinweise des Senats: teilweise Parallelsache 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 -. - LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 120/10
Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - außerplanmäßige Erhöhung der …
Dabei stützt sich der Kläger im Wesentlichen auf die beiden Entscheidungen des BAG vom 21.04.2009 (3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07).1.3 Die erkennende Kammer ist der Auffassung, dass trotz der relativ apodiktischen Formulierung des Leitsatzes (3 AZR 695/08) und des Orientierungssatzes (3 AZR 471/07) in den beiden Entscheidungen des BAG vom 21. April 2009 den Gründen dieser beiden Urteile nicht entnommen werden kann, dass Versorgungsordnungen mit gespaltener Rentenformel durch die außerplanmäßige Erhöhung der BBG per se lückenhaft geworden sind und diese Lücke generell angemessen zu ergänzen ist.
Im Unterschied zur vorliegenden Versorgungsordnung 1995 enthält die der Entscheidung vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07) zugrunde liegende Leistungszusage aus einer Betriebsvereinbarung einen expliziten Hinweis auf § 159 SBG VI und damit auf die (alleinige) Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensentwicklung und nicht auf die Erhöhung der BBG aus anderen, z.B. finanzpolitischen Gründen.
Deshalb kann bei der Versorgungsordnung "3 AZR 471/07" durch die Umsetzung des § 275c SGB VI eine planwidrige Lücke entstanden sein.
Im Gegensatz zu den beiden vom BAG am 21. April 2009 entschiedenen Fällen, wo im Verfahren 3 AZR 695/08 eine um 26 % und im Verfahren 3 AZR 471/07 um 42 % verringerte Betriebsrente zu verzeichnen war, errechnet sich im vorliegenden Verfahren lediglich eine Einbuße um ca. 8,1 % (bis zum 31.08.2008) bzw. um ca. 6,2 % (ab dem 01.09.2008).
- LAG Niedersachsen, 08.12.2009 - 11 Sa 1783/07
Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - Auslegung einer …
- LAG Hessen, 22.06.2011 - 8 Sa 1832/10
Betriebliche Altersversorgung - Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der …
- LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 195/11
Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der …
- LAG Baden-Württemberg, 25.11.2011 - 18 Sa 75/11
Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - außerplanmäßige Erhöhung der …
- LAG Hessen, 28.03.2012 - 8 Sa 1578/11
Betriebliche Altersversorgung
- LAG Hessen, 28.03.2012 - 8 Sa 1579/11
Betriebliche Altersversorgung
- LAG Hessen, 28.03.2012 - 8 Sa 1580/11
Betriebliche Altersversorgung
- LAG Hessen, 08.02.2012 - 6 Sa 515/11
Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der …
- LAG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 3 Sa 152/11
Versorgungsordnungen mit
- LAG Düsseldorf, 21.10.2010 - 15 Sa 816/10
Höhe der Betriebsrente bei außerplanmäßiger Anhebung der …
- LAG Hessen, 10.08.2011 - 6 Sa 669/11
Betriebliche Altersversorgung - außerplanmäßige Erhöhung der …
- LAG Hessen, 10.08.2011 - 6 Sa 146/11
Betriebliche Altersversorgung - außerplanmäßige Erhöhung der …
- LAG Hessen, 16.03.2011 - 8 Sa 1420/10
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente - außerordentliche …
- LAG Hessen, 16.03.2011 - 8 Sa 1415/10
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente - außerordentliche …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2012 - 2 Sa 566/11
Betriebsrentenberechnung nach außerplanmäßiger Erhöhung der …
- LAG Düsseldorf, 09.04.2010 - 9 Sa 690/09
Benachteiligung durch Höchstaltersgrenze in Versorgungsordnung; Beginn der …
- BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10
Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - Anpassung der …
- LAG Köln, 03.04.2012 - 12 Sa 1043/11
Betriebsrente - gespaltene Rentenformel - vorgezogene Inanspruchnahme
- LAG Hessen, 02.06.2010 - 8 Sa 188/10
Betriebsrentenanspruch bei Teilzeitbeschäftigung - Cockpitpersonal
- LAG Hessen, 30.03.2011 - 8 Sa 987/10
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenberechnung - außerordentliche …
- LAG Hessen, 30.03.2011 - 8 Sa 1015/10
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenberechnung - außerordentliche …
- LAG Niedersachsen, 20.03.2012 - 3 Sa 384/11
Betriebsrente
- LAG Hessen, 30.03.2011 - 8 Sa 1158/10
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenberechnung - außerordentliche …
- LAG Hessen, 11.01.2012 - 6 Sa 904/11
Außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen …
- LAG Hessen, 11.01.2012 - 6 Sa 940/11
Außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen …
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