Rechtsprechung
| BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 258/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Bildungsurlaub: Freistellung für Dienstordnungs-Angestellte nach der für Bundesbeamte geltenden Sonderurlaubsverordnung
- betriebsraete.de
- betriebsraete.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dienstordnungs-Angestellte - Freistellung zum Zwecke der Weiterbildung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Freistellung von Dienstordnungs-Angestellten zur Weiterbildung
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Weiterbildung: Vorrang bundesrechtlichen Satzungsrechts vor landesrechtlicher Regelung
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 10.08.1990 - 3 Ca 2136/90
- LAG Düsseldorf, 21.03.1991 - 13 Sa 1342/90
- BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 258/91
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 74, 218
- BB 1994, 795
- DB 1994, 2634
- NZA 1994, 690
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 472/91
Freistellung eines Dienstordnungs-Angestellten zur Weiterbildung - Konkurrierende …
Zwar ist der Kläger als in Dortmund beschäftigter Angestellter nach dem Wortlaut des § 2 Satz 1 AWbG anspruchsberechtigt, diese landesrechtliche Norm wird jedoch nach Auffassung des erkennenden Senats durch eine bundesrechtliche Dienstordnung verdrängt, soweit - wie hier - den Dienstordnungs-Angestellten materiell die gleiche Rechtsstellung wie Bundesbeamten eingeräumt wird (Senatsurteil vom 21. September 1993 - 9 AZR 258/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).c) Da das AWbG weitergehende Freistellungsansprüche enthält, als den Dienstordnungsangestellten durch die Verweisung in der Dienstordnung auf die Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst eingeräumt wird, verdrängt die bundesrechtliche Dienstordnung nach Art. 31 GG das Landesgesetz (vgl. Senatsurteil vom 21. September 1993 - 9 AZR 258/91 - aaO).
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 65/90 - BB 1993, 2158 , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, vom 24. August 1993 - 9 AZR 240/90 - und vom 21. September 1993 - 9 AZR 258/91 -, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen) setzt ein Schadenersatzanspruch voraus, daß der Arbeitgeber mit der Gewährung der Freistellung nach dem AWbG in Verzug geraten war und infolge des Verzuges der Anspruch untergegangen ist (§§ 284 Abs. 1, 286 Abs. 1 , § 287 Satz 2 BGB ).
- BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 815/07
Arbeitnehmerweiterbildung - Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 2 …
Es genügt, wenn Kenntnisse vermittelt werden, die der Arbeitnehmer zum auch nur mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers in seinem Beruf verwenden kann (vgl. Senat 21. September 1993 - 9 AZR 258/91 - zu A II 2 c aa der Gründe, BAGE 74, 218; 15. Juni 1993 - 9 AZR 261/90 - zu II 2 der Gründe, BAGE 73, 225; siehe heute § 1 Abs. 3 Satz 3 AWbG). - BAG, 01.08.2007 - 10 AZR 493/06
Sonderzahlung - Dienstordnungsangestellter
cc) Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21. September 1993 (- 9 AZR 258/91 - BAGE 74, 218) angenommen, dass eine Dienstordnung auf eine für Bundesbeamte geltende Sonderurlaubsverordnung verweisen kann und so eine dazu im Widerspruch stehende landesgesetzliche - in jenem Fall für den Angestellten günstigere - Regelung verdränge.
- BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 256/97
Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst bei einem DO-Angestellten
Diese Dienstordnung ist Grundlage des Arbeitsverhältnisses der Parteien unabhängig vom Inhalt des Arbeitsvertrages, weil sie den Charakter einer Satzung hat, auf der gesetzlichen Ermächtigung der §§ 351, 352 RVO beruht und deshalb das Arbeitsverhältnis wie eine sonstige Norm beherrscht (ständige Rechtsprechung, BAGE 10, 196, 199 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, mit Anm. Küchenhoff;… BAGE 24, 8 = AP Nr. 31, aaO; Urteil vom 21. September 1993 - 9 AZR 258/91 - AP Nr. 68, aaO;… siehe auch KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 89 und KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz 33). - BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 510/96
Arbeitnehmerweiterbildung - Sprachkurs
Es genügt nicht, daß Sprachkenntnisse als sog. Schlüsselqualifikation angesehen werden (BAG Urteil vom 21. September 1993 - 9 AZR 258/91 - BAGE 74, 218 = AP Nr. 68 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestelle). - BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 100/97
Bildungsurlaub - berufliche Weiterbildung
Den Erwerb von Sprachkenntnissen hat der Senat als berufliche Weiterbildung erachtet, wenn sie für den ausgeübten Beruf einen objektiv nachvollziehbaren oder fördernden Bezug ausweisen (BAG Urteil vom 21. September 1993 - 9 AZR 258/91 - BAGE 74, 218 = AP Nr. 68 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte). - LAG Hamm, 02.05.2007 - 18 Sa 1994/06
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW, berufliche Arbeitnehmerweiterbildung, …
Bei dem Erwerb von Sprachkenntnissen als berufliche Weiterbildung hat das Bundesarbeitsgericht verlangt, dass sie für den ausgeübten Berufung einen objektiv nachvollziehbaren oder fördernden Bezug ausweisen müssen (BAG, Urteil vom 21.09.1993 - 9 AZR 258/91 - NZA 1994, 690). - LAG Hamm, 18.07.2007 - 18 Sa 243/07
Aus- und Fortbildung - Schadenersatz wegen verweigerter Weiterbildung
b) Bei dem Erwerb von Sprachkenntnissen als berufliche Weiterbildung hat das Bundesarbeitsgericht verlangt, dass sie für den ausgeübten Beruf einen objektiv nachvollziehbaren oder fördernden Bezug ausweisen müssen (BAG, Urteil vom 21.09.1993 - 9 AZR 258/91 - NZA 1994, 690). - LAG Düsseldorf, 01.12.1995 - 17 (5) Sa 1171/95
Aus- und Weiterbildung: "PC-Praxis für Einsteiger (Windows)"
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