Rechtsprechung
   BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Beratende Ingenieurin (technische Beraterin) in Hauptfürsorgestelle eines Amtes für Soziales und Versorgung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Eingruppierung: Beratende Ingenieurin (technische Beraterin) in Hauptfürsorgestelle eines Amtes für Soziales und Versorgung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Heranziehung eines Sachverständigen im Eingruppierungsprozeá

Verfahrensgang

  • ArbG Potsdam, 01.11.1995 - 1 Ca 1165/93
  • LAG Brandenburg, 14.05.1997 - 4 Sa 73/96
  • BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97
  • LAG Brandenburg, 30.04.1999 - 4 Sa 811/98
  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 608/99

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 90, 53
  • BB 1999, 270
  • DB 1999, 104
  • NZA 1999, 324



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02  

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse des Angestellten für seinen Aufgabenbereich nützlich oder wünschenswert sind (21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - BAGE 90, 53 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 258; 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 271; 22. November 2000 - 4 AZR 608/99 - EzA ZPO § 554 Nr. 10).
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10  

    Eingruppierung einer Architektin

    Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse der Beschäftigten für ihren Aufgabenkreis lediglich nützlich oder erwünscht sind; sie müssen vielmehr im zuvor erläuterten Rechtssinne zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich, das heißt, notwendig sein (st. Rspr., BAG 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 a der Gründe, BAGE 90, 53; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - zu II 3 b der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 97).

    Ob eine Mitarbeiterin eine ihrer Ausbildung entsprechende Tätigkeit ausübt, ist nur feststellbar, wenn im Einzelnen dargelegt ist, welche Kenntnisse und Fertigkeiten ihr die Ausbildung vermittelt hat und aus welchen Gründen sie ihre Aufgabe ohne diese Kenntnisse und Fertigkeiten nicht ordnungsgemäß erledigen könnte (BAG 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - aaO; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 6 a der Gründe, BAGE 90, 53; 18. Mai 1977 - 4 AZR 18/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 97).

    Demgegenüber ist es in der Regel nicht erforderlich, im Rahmen eines wertenden Vergleichs aufzuzeigen, welche Fachkenntnisse über die eines Fachhochschulstudiums hinaus für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, weil es sich vorliegend nicht um Aufbaufallgruppen iSd. der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. etwa BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 19, BAGE 127, 305) handelt (anders noch BAG 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - aaO; 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - aaO).

    Unabhängig davon fehlt es an den erforderlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts, welche Kenntnisse und Fertigkeiten die Klägerin erworben hat und weshalb sie "zwingend auf übergreifende", nicht näher festgestellte Kenntnisse angewiesen ist, weshalb auch deshalb ein revisibler Rechtsfehler vorliegt (vgl. dazu BAG 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 c der Gründe, BAGE 90, 53).

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 688/98  

    Eingruppierung - Diplompädagoge in Erziehungsberatungsstelle

    Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse des Angestellten für seinen Aufgabenkreis lediglich nützlich oder erwünscht sind; sie müssen vielmehr im zuvor erläuterten Rechtssinne zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich, d.h. notwendig sein (vgl. z.B. Urteile des Senats vom 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu 5 a der Gründe; vom 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - AP Nr. 205 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 3 b der Gründe und vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das gilt auch für das Merkmal "mit entsprechender Tätigkeit" (vgl. Urteil des Senats vom 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu 6 a der Gründe).

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  • BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 574/97  

    Eingruppierung einer Diplom-Restauratorin

    Senatsurteil vom 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen.

    II a der Anlage 1 a Teil II Abschnitt K BAT-O genügt die Tätigkeit der Klägerin nur, wenn ihre akademische Ausbildung nicht nur wünschenswert und nützlich für ihre Tätigkeit ist, sondern das adäquate, zur Ausübung der konkreten Tätigkeit befähigende und erforderliche Mittel ist (vgl. z.B. Urteile des Senats vom 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - AP Nr. 205 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Er kann insbesondere auch als Sachverständigenbeweis geführt werden (§ 402 ZPO), nachdem das Landesarbeitsgericht festgestellt hat, von welchen Tatsachen ein solcher Sachverständiger auszugehen hat (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 608/99  

    Eingruppierung: Beratende Ingenieurin in Hauptfürsorgestelle

    Auf die Revision des beklagten Landes hat der Senat durch Urteil vom 21. Oktober 1998 (- 4 AZR 629/97 - BAGE 90, 53) dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Das genannte Tätigkeitsmerkmal und die dazugehörige Protokollnotiz Nr. 1 sind in der Entscheidung des Senats vom 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - (aaO) dargestellt.

    Denn diese bildet einen Arbeitsvorgang im Tarifsinne, der mehr als die Hälfte der Arbeitszeit der Klägerin belegt (Senat 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - aaO).

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 157/05  

    Eingruppierung eines Jugendhilfeplaners

    Es muss erkennbar sein, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten, die nicht mit der konkreten Hochschulbildung für die entsprechenden Tätigkeiten im Sinne der ersten Fallalternative übereinstimmen, nicht nur nützlich und erwünscht, sondern für die Tätigkeit erforderlich sind (Senat 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - BAGE 90, 53, 63 f.).
  • LAG Hamburg, 29.09.2000 - 3 Sa 39/99  
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  • LAG Düsseldorf, 25.06.2010 - 10 Sa 663/09  

    Eingruppierung einer Architektin der zentralen kirchlichen

    Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse des Angestellten für seinen Aufgabenkreis lediglich nützlich oder erwünscht sind; sie müssen vielmehr im zuvor erläuterten Rechtssinne zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich, d.h. notwendig sein (BAG vom 08.09.1999 - 4 AZR 688/98; BAG vom 21.10.1998 - 4 AZR 629/97; BAG vom 20.09.1995 - 4 AZR 413/94; BAG vom 23.05.1979 - 4 AZR 576/77; BAG vom 18.05.1977 - 4 AZR 18/76, allesamt vollständig dokumentiert bei juris).

    Das gilt unzweifelhaft auch für das Merkmal "mit entsprechender Tätigkeit" (vgl. BAG vom 08.09.1999 - 4 AZR 688/98 und BAG vom 21.10.1998 - 4 AZR 629/97 a.a.O.).

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 689/98  
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  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 14/00  

    Eingruppierung eines Diplom-Ingenieurs mit Studiengang Markscheidewesen

    ccc) Soweit der Kläger rügt, das Landesarbeitsgericht habe angebotene Beweise nicht erhoben, so verkennt er, daß das Angebot eines Sachverständigengutachtens lediglich eine Anregung an das Gericht ist, im übrigen schlüssigen Sachvortrag nicht ersetzt (vgl. Senat 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - BAGE 90, 53, 63 f.).
  • LAG München, 22.02.2005 - 11 Sa 480/04  

    Eingruppierung einer Projektleiterin

  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99  
  • LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98  

    Sozialplanabfindung: Ausschluss bei Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes -

  • LAG Hamm, 20.12.2000 - 18 Sa 1962/99  
  • LAG Brandenburg, 30.04.1999 - 4 Sa 811/98  
  • LAG Brandenburg, 14.05.1997 - 4 Sa 73/96  
  • LAG Hessen, 05.02.2003 - 2/1/2 Sa 1261/01  
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