Rechtsprechung
| BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz - Betriebsübergang: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB
- openjur.de
Betriebsübergang; ordnungsgemäße Unterrichtung; Schadensersatz wegen Auflösungsverschulden; Abfindung; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschulden - Abfindung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Schadensersatz nach unwirksamer Unterrichtung wegen Betriebsübergang - Nichtbeschäftigung bei Veräußerer begründet nur dann Auflösungsverschulden, wenn von Arbeitnehmer Auffassung über fehlerhafte Unterrichtung erläutert
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollständigkeit der Unterrichtung durch den Betriebsveräußerer nach § 613a Abs. 5 BGB; Voraussetzung für die Annahme einer schwerwiegenden Vertragsverletzung des Betriebsveräußerers infolge Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers; Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Abschluss von Aufhebungsverträgen und Vereinbarung von Abfindungszahlungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz; Betriebsübergang: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB
Kurzfassungen/Presse
- chefarztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)
Anforderungen an ein Unterrichtungsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Abfindung - Betriebsübergang: Voraussetzungen des Abfindungsanspruchs bei Auflösungsverschulden
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Betriebsübergang - Unterrichtung bei Betriebsübergang: Die Haftungsfragen
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
§ 613a BGB
Unterrichtung bei Betriebsübergang: BAG präzisiert Anforderungen nach § 613a BGB
Verfahrensgang
- ArbG München, 16.02.2006 - 14 Ca 6563/05
- LAG München, 15.05.2007 - 6 Sa 941/06
- BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07
Zeitschriftenfundstellen
- NZA 2009, 547
- DB 2009, 1248
Wird zitiert von ... (33)
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht
Dies erfordert einen Hinweis auf den Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB), auf die Gesamtschuldnerschaft des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613a Abs. 2 BGB und grundsätzlich auch auf die kündigungsrechtliche Situation (vgl. zuletzt 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - Rn. 25, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 ua. mit Hinweis auf 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 32, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56; BT-Drucks. 14/7760 S. 19).Denn nur die vollständige Darstellung des Haftungssystems versetzt die Arbeitnehmer in die Lage, gegebenenfalls näheren Rat einzuholen, wer in welchem Umfang für welche Ansprüche haftet (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - Rn. 25, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 ua. mit Hinweis auf 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - Rn. 30, 31, NZA 2008, 1354).
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08
Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung
b) Die unzulängliche Unterrichtung durch die Beklagte hatte die einmonatige Widerspruchsfrist für den Kläger (§ 613a Abs. 6 Satz 1 BGB) nicht in Lauf gesetzt (st. Rspr. vgl. Senat 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - mwN, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4). - BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 539/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB durch eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung nicht in Gang gesetzt (vgl. 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - mwN, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4).Dies erfordert einen Hinweis auf den Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB), auf die Gesamtschuldnerschaft des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613a Abs. 2 BGB und grundsätzlich auch auf die kündigungsrechtliche Situation (vgl. 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4).
Nur die vollständige Darstellung des Haftungssystems versetzt nämlich die Arbeitnehmer in die Lage, gegebenenfalls näheren Rat einzuholen, wer in welchem Umfang für welche Ansprüche haftet (Senat 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4).
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 541/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB durch eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung nicht in Gang gesetzt (vgl. 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - mwN, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4).Dies erfordert einen Hinweis auf den Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB), auf die Gesamtschuldnerschaft des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613a Abs. 2 BGB und grundsätzlich auch auf die kündigungsrechtliche Situation (vgl. 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4).
Nur die vollständige Darstellung des Haftungssystems versetzt nämlich die Arbeitnehmer in die Lage, gegebenenfalls näheren Rat einzuholen, wer in welchem Umfang für welche Ansprüche haftet (Senat 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4).
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 558/08
Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung
Dies erfordert einen Hinweis auf den Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB), auf die Gesamtschuldnerschaft des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613a Abs. 2 BGB und grundsätzlich auch auf die kündigungsrechtliche Situation (vgl. zuletzt 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - Rn. 25, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 ua. mit Hinweis auf 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 32, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56; BT-Drucks. 14/7760 S. 19).Denn nur die vollständige Darstellung des Haftungssystems versetzt die Arbeitnehmer in die Lage, gegebenenfalls näheren Rat einzuholen, wer in welchem Umfang für welche Ansprüche haftet (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - Rn. 25, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 ua. mit Hinweis auf 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - Rn. 30, 31, NZA 2008, 1354).
- BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08
Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung
Dieser Leistungsanspruch ist ein Erfüllungsanspruch und kein Schadensersatzanspruch (vgl. Senat 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - mwN, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 105). - BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08
Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung
Dies erfordert einen Hinweis auf den Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB), auf die Gesamtschuldnerschaft des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613a Abs. 2 BGB und grundsätzlich auch auf die kündigungsrechtliche Situation (vgl. zuletzt 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - Rn. 25, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 ua. mit Hinweis auf 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 32, BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56; BT-Drucks. 14/7760 S. 19).Denn nur die vollständige Darstellung des Haftungssystems versetzt die Arbeitnehmer in die Lage, gegebenenfalls näheren Rat einzuholen, wer in welchem Umfang für welche Ansprüche haftet (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - Rn. 25, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 ua. mit Hinweis auf 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - Rn. 30, 31, NZA 2008, 1354).
- BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 430/10
Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch
Die einmonatige Widerspruchsfrist nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB wird nur durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB in Lauf gesetzt (st. Rspr., vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 105).Ob eine erfolgte Unterrichtung den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB entsprochen hat, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 105).
- BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 277/10
Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch
Die einmonatige Widerspruchsfrist nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB wird nur durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB in Lauf gesetzt (st. Rspr., vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 105).Ob eine erfolgte Unterrichtung den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB entsprochen hat, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 105).
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 734/08
Betriebsübergang - fehlende Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung - …
b) Die unzulängliche Unterrichtung durch die Beklagte hatte die einmonatige Widerspruchsfrist für den Kläger (§ 613a Abs. 6 Satz 1 BGB) nicht in Lauf gesetzt (st. Rspr., vgl. Senat 22. Januar 2009 - 8 AZR 808/07 - mwN, AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 105). - BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 417/10
Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch
- BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 424/10
Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch
- BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 309/10
Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 68/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- LAG München, 20.08.2009 - 4 Sa 19/09
Betriebsübergang
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 1011/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 114/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 1033/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 134/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 872/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 185/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 977/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 Sa 449/10
Verwirkbarkeit des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang
- LAG Düsseldorf, 30.01.2012 - 9 Sa 1277/11
Ohne
- LAG Bremen, 24.11.2009 - 1 TaBV 27/08
Unwirksame Betriebsratswahl in Gemeinschaftsbetrieb; Verstoß gegen wesentliche …
- BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 169/09
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Schadensersatz - Abfindung
- LAG Düsseldorf, 13.01.2011 - 11 Sa 988/09
Eingruppierung einer Substitutin im Groß- und Außenhandel; unsubstantiierte …
- LAG Hamm, 15.07.2011 - 10 Sa 1781/10
Verwertung heimlicher Videoaufnahmen öffentlich zugänglicher Räume im …
- LAG München, 20.08.2009 - 4 Sa 21/09
Betriebsübergang
- LAG Sachsen, 24.11.2010 - 5 Sa 286/10
Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei …
- LAG Sachsen, 24.11.2010 - 5 Sa 289/10
Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei …
- LAG Sachsen, 24.11.2010 - 5 Sa 287/10
Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei …
- LAG Sachsen, 24.11.2010 - 5 Sa 288/10
Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei …
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