Rechtsprechung
| BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 144/89 |
Volltextveröffentlichungen
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 20.12.1988 - 13 Sa 1085/88
- BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 144/89
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Berlin, 10.02.1998 - 11 Sa 128/97
KSchG § 1
Von diesen Grundsätzen ist auch auszugehen, wenn - wie die Beklagte dies mit der Berufungsbegründung für den vorliegenden Fall noch einmal besonders hervorgehoben hat - ein außerbetrieblicher Grund (Reduzierung des Auftragsvolumens) nicht für sich als Kündigungsgrund herangezogen wird, sondern lediglich das Motiv der (als innerbetrieblicher Kündigungsgrund anzusehenden) Unternehmerentscheidung bildet, die dann für sich die streitbefangene Kündigung zur Folge hat (BAG, RzK I 5 c Nr. 5, 12 und 21 sowie BAG - 2 AZR 144/89 vom 22. März 1990, n.v.).Während dies bei einfach gelagerten Sachverhalten (z.B. bei der geplanten Übernahme von Tätigkeiten des gekündigten Arbeitnehmers durch den Inhaber bei Kleinbetrieben, vgl. BAG - 2 AZR 144/89 vom 22.3.1990, n.v.) offensichtlich möglich ist und keinen größeren Argumentationsaufwand erforderlich macht, gilt dies für komplexe Sachverhalte nicht.
- LAG Niedersachsen, 16.08.2002 - 10 Sa 409/02
Sozialauswahl und Auswahlrichtlinien
Soweit sie im einzelnen zum Absatz- und Umsatzrückgang in den verschiedenen Produktionsbereichen vorgetragen hat, geschah dies ersichtlich nicht, um damit einen zwangsläufigen Wegfall des Arbeitsplatzes des Klägers aus außerbetrieblichen Gründen darzutun, sondern um Kriterien der Dringlichkeit und der Sachlichkeit der Unternehmerentscheidung zu offenbaren (vgl. BAG, 22.3.1990, 2 AZR 144/89, juris ). - LAG Düsseldorf, 20.09.2007 - 11 Sa 611/07
Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigung bei offenbar unsachlicher …
Hierbei handelt es sich um eine innerbetriebliche Unternehmerentscheidung (vgl. BAG 22.03.1990 - 2 AZR 144/89 - RzK I 5 C Nr. 36 nur Ls.).
